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Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
230 kB
Datum
10.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2010) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2010) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2010) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2010)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 32/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2010 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 03.02.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 32/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 03.02.2010 öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.10 Beschlussentwurf: Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt: Gruppenformen nach KiBiz Städtische Einrichtungen Nr. Einrichtung Strasse 1. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Im Blauen Garn 80 2. Kindertagesstätte "Regenbogen" Bonner Straße 90 3. Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Weidenweg 4. Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Jahnstraße 5. Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Im Stockental 24 6. Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen" Entenfangstraße 60 Kindertagesstätte "Sternschnuppe" * Lahnstraße Kindertagesstätte Waldstraße Waldstr. 102 Kindertagesstätte Westring Westring 3 7. 8. 9. Kindertagesstätte 10. Taunusstraße Zwischensumme städt. Kitas 2010-2011 (Fett=beinhaltet neue U3 Plätze) Ia 0 Ib Ic 20 20 IIa IIb IIc 0 0 10 IIIa IIIb 0 25 IIIc Plätze gesamt 20 95 3 17 20 2 18 20 19 0 1 0 1 0 8 0 5 1 4 23 19 6 20 20 20 20 67 45 75 40 25 45 7 13 3 30 53 3 20 22 45 23 22 45 Taunusstraße 1 2 14 24 5 79 116 15 1 1 18 8 159 178 55 Einrichtungen Freier Träger Nr. Einrichtung Ev. Kindergarten 11. "Apfelbaum" 12. Strasse Ib Ic Alfterstraße 2 Ev. Kindertagesstätte "Arche Noah" Kronenweg 151 Kath. Kindergarten St. 14. Thomas I Rheinstraße 197 Kath. Kindergarten St. 15. Andreas In der Flecht 53 Kath. Kindergarten St. 16. Andreas II Cranachstraße 65 Kath. Kindertagesstätte St. Germanus IIa IIb IIc IIIa 20 Kastanienweg 52 Ev. Kindertagesstätte 13. "Pusteblume" 17. Ia Am Neuen Garten 14a 20 IIIb IIIc 16 8 25 20 23 22 gesamt 44 45 65 35 20 2 3 20 15 35 8 15 1 19 23 2 17 7 63 43 46 Kath. Kindertagesstätte 18. St. Josef Kastanienweg 52 1 31 Kath. Kindergarten 19. Schmerzhafte Mutter Sternenstraße 4 18 2 AWO-Kindertagesstätte 20. "Farbkleckse" Fuchsweg 6 AWO-Kindertagesstätte 21. "Tummelkiste" Bachstraße 22 5 37 25 20 65 Zwischensumme freie Träger Summe gesamt U 3 Plätze: Kommunal: Freie Träger Gesamt: 5 7 12 15 20 20 20 77 156 148 264 80 74 154 30 2 0 1 0 5 1 23 5 168 13 327 70 18 163 341 60 1138 *incl.. 8 heilpädagogische Plätze = 1138 Erläuterung zu den Gruppenformen: Gruppenform I = Kinder von 2 bis 6 Jahre II = Kinder von 0 bis 2 Jahre III = Kinder von 3 bis 6 Jahren a = 25 Stunden b = 35 Stunden c = 45 Stunden 20 Kinder 20 Kinder 20 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 10 Kinder 25 Kinder 25 Kinder 20 Kinder (Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden) Sachdarstellung: 1. Problem Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin. 2. Lösung Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens. Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten. Die Einrichtungen haben bis zum 03.02.2010 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt. Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Absprachen innerhalb der Trägerkonferenz am 08.02.2010, werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen. Als Anlagen sind ausführliche Erläuterungen zum KiBiz-Verfahren beigefügt. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Gesamtnettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 21 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten Kindergartenjahr von etwa 4.501.500 € auf ca. 4.590.300 €. Dies ist eine Steigerung um etwa 89.000 € (1,97 %). Davon werden 5/12 (ca 37.000 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil im Kalenderjahr darauf. Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen: Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon eine Steigerung von etwa 67.500 €. Durch die gesetzlich geforderte Schaffung von weiteren Plätzen für Kinder unter drei Jahren und den vermehrten Bedarf bei 35- und 45-Stundenplätzen ergibt sich die verbleibende Steigerung des Zuschussbedarfs in Höhe von etwa 21.500 € Nicht beziffert ist in dieser Rechnung eine mögliche Einnahmeverbesserung bei den Elternbeiträgen durch das veränderte Platzangebot (der Elternbeitrag steigt bei längerer Betreuungszeit).