Daten
Kommune
Wesseling
Größe
230 kB
Datum
10.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
32/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2010
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
03.02.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 32/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
03.02.2010
öffentlich
X
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.10
Beschlussentwurf:
Die neuen Gruppenformen und Betreuungsplätze werden auf der Basis der Anlage zu § 19 Abs. 1 des KiBiz
für alle Kindertageseinrichtungen in Wesseling wie folgt festgelegt:
Gruppenformen nach KiBiz
Städtische Einrichtungen
Nr.
Einrichtung
Strasse
1.
Kindertagesstätte "Villa
Sonnenschein"
Im Blauen Garn 80
2.
Kindertagesstätte
"Regenbogen"
Bonner Straße 90
3.
Kindertagesstätte
"Zwergenhaus"
Weidenweg
4.
Kindertagesstätte "Villa
Kunterbunt"
Jahnstraße
5.
Kindertagesstätte "Wilde
Wiese"
Im Stockental 24
6.
Kindertagesstätte
"Entenfangschlösschen"
Entenfangstraße 60
Kindertagesstätte
"Sternschnuppe" *
Lahnstraße
Kindertagesstätte
Waldstraße
Waldstr. 102
Kindertagesstätte
Westring
Westring 3
7.
8.
9.
Kindertagesstätte
10.
Taunusstraße
Zwischensumme städt. Kitas
2010-2011
(Fett=beinhaltet neue U3 Plätze)
Ia
0
Ib
Ic
20
20
IIa IIb IIc
0
0 10
IIIa
IIIb
0
25
IIIc
Plätze
gesamt
20
95
3
17
20
2
18
20
19
0
1
0
1
0
8
0
5
1
4
23
19
6
20
20
20
20
67
45
75
40
25
45
7
13
3
30
53
3
20
22
45
23
22
45
Taunusstraße 1
2
14
24
5
79 116
15
1
1 18
8 159
178
55
Einrichtungen Freier Träger
Nr.
Einrichtung
Ev. Kindergarten
11.
"Apfelbaum"
12.
Strasse
Ib
Ic
Alfterstraße 2
Ev. Kindertagesstätte
"Arche Noah"
Kronenweg 151
Kath. Kindergarten St.
14.
Thomas I
Rheinstraße 197
Kath. Kindergarten St.
15.
Andreas
In der Flecht 53
Kath. Kindergarten St.
16.
Andreas II
Cranachstraße 65
Kath. Kindertagesstätte
St. Germanus
IIa IIb IIc
IIIa
20
Kastanienweg 52
Ev. Kindertagesstätte
13.
"Pusteblume"
17.
Ia
Am Neuen Garten 14a
20
IIIb
IIIc
16
8
25
20
23
22
gesamt
44
45
65
35
20
2
3
20
15
35
8
15
1
19
23
2
17
7
63
43
46
Kath. Kindertagesstätte
18.
St. Josef
Kastanienweg 52
1
31
Kath. Kindergarten
19.
Schmerzhafte Mutter
Sternenstraße 4
18
2
AWO-Kindertagesstätte
20.
"Farbkleckse"
Fuchsweg 6
AWO-Kindertagesstätte
21.
"Tummelkiste"
Bachstraße 22
5
37
25
20
65
Zwischensumme freie Träger
Summe gesamt
U 3 Plätze:
Kommunal:
Freie Träger
Gesamt:
5
7
12
15
20
20
20
77
156
148
264
80
74
154
30
2
0
1
0 5
1 23
5
168
13 327
70
18
163
341
60
1138
*incl.. 8 heilpädagogische Plätze = 1138
Erläuterung zu den Gruppenformen:
Gruppenform
I = Kinder von
2 bis 6 Jahre
II = Kinder von
0 bis 2 Jahre
III = Kinder von
3 bis 6 Jahren
a = 25 Stunden
b = 35 Stunden
c = 45 Stunden
20 Kinder
20 Kinder
20 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
10 Kinder
25 Kinder
25 Kinder
20 Kinder
(Beispiel: Gruppenform IIIc = 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren mit einer Betreuung von 45 Stunden)
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden
Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden
Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin.
2. Lösung
Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung
des ganzen Verfahrens.
Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der
Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum
KiBizverfahren und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten.
Die Einrichtungen haben bis zum 03.02.2010 ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem
Jugendamt mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den
Möglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien
abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt.
Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Absprachen innerhalb der
Trägerkonferenz am 08.02.2010, werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten
Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen.
Als Anlagen sind ausführliche Erläuterungen zum KiBiz-Verfahren beigefügt.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Gesamtnettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 21 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter
Berücksichtigung der Landeszuweisung und der Trägeranteile) steigt von diesem zum nächsten
Kindergartenjahr von etwa 4.501.500 € auf ca. 4.590.300 €. Dies ist eine Steigerung um etwa 89.000 €
(1,97 %). Davon werden 5/12 (ca 37.000 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil im
Kalenderjahr darauf.
Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:
Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon eine
Steigerung von etwa 67.500 €.
Durch die gesetzlich geforderte Schaffung von weiteren Plätzen für Kinder unter drei Jahren und den
vermehrten Bedarf bei 35- und 45-Stundenplätzen ergibt sich die verbleibende Steigerung des
Zuschussbedarfs in Höhe von etwa 21.500 €
Nicht beziffert ist in dieser Rechnung eine mögliche Einnahmeverbesserung bei den Elternbeiträgen durch
das veränderte Platzangebot (der Elternbeitrag steigt bei längerer Betreuungszeit).