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Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 45/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.02.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 45/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hadel 18.02.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Beschlussentwurf: Das Haushaltssicherungskonzept und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 (einschl. Haushaltsplan und Stellenplan) werden gemäß den in der Vorlage 45/2010 vorgestellten Entwürfen beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Verpflichtung der Stadt zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) wurde bereits in der Sitzung des Rates vom 12.1.2010 eingehend beraten. Auf die zur Sitzung eingebrachte Vorlage 238/2009 und die Niederschrift (zu Pt. 5.1 der Tagesordnung) wird verwiesen. Damit für den Prozess zur Haushaltssicherung sowie die Investitionstätigkeit der Stadt in diesem Jahr und in den Folgejahren Klarheit über den Willen des Rates besteht und die Stadt eine Grundlage für die bedarfsgerecht aufzunehmenden Kredite zur Liquiditätssicherung („Kassenkredite“) erhält, bedarf es sowohl eines Beschlusses über das HSK wie über die Haushaltssatzung 2010. Die Beschlüsse müssen unverzüglich getroffen werden, damit sie der Finanzaufsicht als Grundlage insbesondere für die Genehmigung der benötigten Kredite vorgelegt werden können. Ohne diese Genehmigung ist die Stadt daran gehindert, neue Investitionen zu tätigen, selbst dort, wo eine Rechtspflicht für die Investitionen besteht (wie sie für die „U 3Betreuung“ benötigt werden). 2. Lösung Der Rat beschließt das HSK und die Haushaltssatzung (mit Haushaltsplan sowie Stellenplan). Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung sowohl einen HSK-Entwurf wie den Entwurf der Haushaltssatzung 2010 vor; der Haushaltsplan- und der Stellenplan-Entwurf gehen den Ratsmitgliedern und den Fraktionen – sofort nach der Drucklegung – in den nächsten Tagen zu. Der umfangreich auszugestaltende Prozess zur Haushaltssicherung soll mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung des Rates keineswegs beendet werden. Über konkrete Maßnahmen und ihre Evaluierung vor dem Hintergrund des zu erreichenden Ziels der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses berichten. 3. Alternativen können nicht vorgeschlagen werden. 4. Finanzielle Auswirkungen HSK und Haushaltssatzung führen, wie im kommunalen Haushaltsrecht gewollt, zur Selbstbindung des Rates und zur Bindung der Verwaltung in der Haushaltswirtschaft.