Daten
Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
45/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr
2010
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.02.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 45/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hadel
18.02.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussentwurf:
Das Haushaltssicherungskonzept und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 (einschl.
Haushaltsplan und Stellenplan) werden gemäß den in der Vorlage 45/2010 vorgestellten Entwürfen
beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Verpflichtung der Stadt zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) wurde bereits in der
Sitzung des Rates vom 12.1.2010 eingehend beraten. Auf die zur Sitzung eingebrachte Vorlage 238/2009
und die Niederschrift (zu Pt. 5.1 der Tagesordnung) wird verwiesen.
Damit für den Prozess zur Haushaltssicherung sowie die Investitionstätigkeit der Stadt in diesem Jahr und in
den Folgejahren Klarheit über den Willen des Rates besteht und die Stadt eine Grundlage für die
bedarfsgerecht aufzunehmenden Kredite zur Liquiditätssicherung („Kassenkredite“) erhält, bedarf es sowohl
eines Beschlusses über das HSK wie über die Haushaltssatzung 2010. Die Beschlüsse müssen unverzüglich
getroffen werden, damit sie der Finanzaufsicht als Grundlage insbesondere für die Genehmigung der
benötigten Kredite vorgelegt werden können. Ohne diese Genehmigung ist die Stadt daran gehindert, neue
Investitionen zu tätigen, selbst dort, wo eine Rechtspflicht für die Investitionen besteht (wie sie für die „U 3Betreuung“ benötigt werden).
2. Lösung
Der Rat beschließt das HSK und die Haushaltssatzung (mit Haushaltsplan sowie Stellenplan). Mit dieser
Vorlage legt die Verwaltung sowohl einen HSK-Entwurf wie den Entwurf der Haushaltssatzung 2010 vor; der
Haushaltsplan- und der Stellenplan-Entwurf gehen den Ratsmitgliedern und den Fraktionen – sofort nach der
Drucklegung – in den nächsten Tagen zu.
Der umfangreich auszugestaltende Prozess zur Haushaltssicherung soll mit der vorgeschlagenen
Beschlussfassung des Rates keineswegs beendet werden. Über konkrete Maßnahmen und ihre Evaluierung
vor dem Hintergrund des zu erreichenden Ziels der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs wird die
Verwaltung zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses berichten.
3. Alternativen
können nicht vorgeschlagen werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
HSK und Haushaltssatzung führen, wie im kommunalen Haushaltsrecht gewollt, zur Selbstbindung des Rates
und zur Bindung der Verwaltung in der Haushaltswirtschaft.