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Beschlusstext (Einwohneranfrage 3/2012 (Herr Pfeiffer) - Niederschlagsgebühren)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
92 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
20.02.13, 18:46
Aktualisiert
20.02.13, 18:46
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Stadt Jülich Jülich, 20. Februar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 29.03.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 1.2 Einwohneranfrage 3/2012 (Herr Pfeiffer) - Niederschlagsgebühren (Vorlagen-Nr.133/2012) Anfrage: Ohne Abstimmung Herr Pfeiffer trägt seine Einwohneranfrage persönlich wie folgt vor: „Presseberichten zufolge lassen Sie Kontrollen durchführen, bei denen die Angaben aus 2005 überprüft werden: Dabei soll es zu Differenzen gekommen sein in dem Sinn, dass eigens durchgeführte Versickerungsmaßnahmen als nicht ausreichend bewertet wurden und es somit zu Nachveranlagungen gekommen ist. Einwohnerfragen zu diesem Vorgang: 1. Wurde bei der Selbstveranlagung das Geländegefälle erfasst? Wenn Antw. 1 = ja, 1b1. Nach welchen Regeln werden die Kontrollen der Selbstauskunft durchgeführt? Wenn Antw. 1 = nein, 1b2. Werden andere Kriterien berücksichtigt, als bei der Selbstauskunft abgefragt? 1b3. Wird mit anderen Niederschlagsmengen gerechnet als zur Zeit der Veranlagung? 1b4. Wie werden Falschangaben bei der Selbstauskunft nachveranlagt? 1b5. Wie werden Kriteriumsänderungen entsprechend 1b2, 1b3 nachveranlagt? 2. Ist das Schwachniederschlagsereignis, das der Selbstauskunft zugrunde liegt, ein wahrscheinlich richtiger Maßstab für die Auslegung des Kanals? Wenn Antw. 2 = ja, 2a. Wie lässt sich der 20 cm-Pegel auf der Johannesstraße am 29.5.09 erklären? Wenn Antw. 2 = nein 2.b Ist dann die Heranziehung zur Abwassergebühr nach den Regeln von 2005 verursachergerecht und verhaltenssteuernd? 3. Wer ist für die Ausgestaltung der Selbstauskunft von 2005 verantwortlich? Stellungnahme: Seitens der Verwaltung wird zu den Fragen wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Wurde bei der Selbstveranlagung das Geländegefälle erfasst? Antwort der Verwaltung: Nein. Frage 1b1: Nach welchen Regeln werden die Kontrollen der Selbstauskunft durchgeführt? Antwort der Verwaltung: Flächendeckend. Frage 1b2: Werden andere Kriterien berücksichtigt, als bei der Selbstauskunft abgefragt? Antwort der Verwaltung: Nein. Frage 1b3: Wird mit anderen Niederschlagsmengen gerechnet als zur Zeit der Veranlagung? Antwort der Verwaltung: Nein. Frage 1b4: Wie werden Falschangaben bei der Selbstauskunft nachveranlagt? Antwort der Verwaltung: Über den Gebührenbescheid. Frage 1b5: Wie werden Kriteriumsänderungen entsprechend 1b2, 1b3 nachveranlagt? Antwort der Verwaltung: Sie werden nicht veranlagt. Frage 2: Ist das Schwachniederschlagsereignis, das der Selbstauskunft zugrunde liegt, ein wahrscheinlich richtiger Maßstab für die Auslegung des Kanals? Antwort der Verwaltung: Nein. Frage 2b: Ist dann die Heranziehung zur Abwassergebühr nach den Regeln von 2005 verursachergerecht und verhaltenssteuernd? Antwort der Verwaltung: Verursachergerecht ja. Frage 3: Wer ist für die Ausgestaltung der Selbstauskunft von 2005 verantwortlich? Antwort der Verwaltung: Die Stadtverwaltung. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 29.03.2012 Seite 2