Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP853/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Vorberatung der Sechsten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung
der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der Sechsten
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gegenüber dem Jahr 2009 ergeben sich Änderungen bei den Gebühren für Straßenreinigung und
Winterwartung. Bei der Winterwartung resultiert dies unter anderem durch die Einbringung des
Fehlbetrages aus dem Jahr 2008. Aufgrund einer Neuaufschlüsselung der Veranlagungsmeter
steigen die Gebühren sowohl bei der Straßenreinigung als auch bei der Winterwartung.
Wird nur die Winterwartung von der Stadt Bedburg ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr
jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
0,86 €
bei Innerortsstraßen
0,81 €
bei Hauptgeschäftsstraßen 0,82 €
bei überörtlichen Straße
0,72 €.
Wird in 2010 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,20 € je Veranlagungsmeter.
Nachrichtlich:
In 2009 stellten sich die Gebühren wie folgt dar:
Anliegerstraßen
Innerortsstraße
Hauptgeschäftsstraßen
Überörtliche Straßen
0,67 €
0,64 €
0,60 €
0,57 €.
Die Fahrbahnreinigung betrug je veranlagten Frontmeter 1,18 €.
Damit bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (hier: Zwangsversteigerungen) die Gebühren aus der
Straßenreinigung und der Winterwartung für die Stadt nicht verloren gehen, ist die Satzung
dahingehend zu erweitern, dass die Straßenreinigungsgebühren als öffentliche Last auf dem
Grundstück ruhen gemäß § 6 Abs. 5 KAG NRW. Durch diesen Zusatz wird die Rangfolge der aus
dem Versteigerungserlös zu bedienenden Forderungen gemäß § 10 des Gesetzes über
Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltung für die öffentlich Gebühren deutlich verbessert.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26. November 2009
Beschlussvorlage WP8-53/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Kenntnis genommen:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-53/2009
Seite 3