Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
09.12.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
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Drucksache: WP866/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32 10 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
15.12.2009
Betreff:
Ablauf der Amtsperioden der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg
III
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, mit Ablauf der Amtsperioden der
Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg III im März 2010 die drei
vorhandenen Schiedsamtsbezirke auf einen Schiedsamtsbezirk für das gesamte Stadtgebiet zu
reduzieren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Seit dem Jahr 1981 bestehen im Stadtgebiet Bedburg drei Schiedsamtsbezirke.
Bedburg I:
Bedburg, Broich, Lipp/Millendorf, Kirdorf, Blerichen und Rath
Wolfgang Bernert, Beethovenstraße 16, geb. 26.03.1935, seit 1994;
Bedburg II: Kaster und Königshoven
Hartmut Hings, In der Aue 2, geb. 11.04.1944, seit 2001;
Bedburg III: Kirch-/Grottenherten, Kirch-/Kleintroisdorf und Pütz
Hermann Sanders, Schulgasse 5, geb. 11.09.1934, seit 1990.
Der Direktor des Amtsgerichts Bergheim hat nunmehr mitgeteilt, dass die jeweils fünfjährigen
Amtszeiten der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg III im März
2010 enden.
Da die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg nur sehr wenige Fälle [in den letzten Jahren im
Durchschnitt jeweils ein bis fünf Verfahren pro Jahr] zu schlichten hatten, ist seitens der
Verwaltung angedacht, die drei Schiedsamtsbezirke aufzulösen und zukünftig nur noch einen
Bezirk für das gesamte Stadtgebiet Bedburg zu bilden.
Entsprechend hat die Verwaltung Gespräche mit den Schiedsmännern der Bezirke Bedburg I und
III geführt; Herr Hermann Sanders erklärte auf Anfrage, dass er für eine weitere 5-jährige Amtszeit
nicht mehr zur Verfügung stehe. Demgegenüber gab Herr Wolfgang Bernert an, dass er - trotz
seines Alters von [im März 2010] 75 Jahren - an einer erneuten Amtszeit interessiert sei und sich
hierfür bewerben wolle; an einer Tätigkeit als stellvertretender Schiedsmann sei er nicht
interessiert.
Nach den Vorschriften des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden
des Landes Nordrhein-Westfalen [Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW] soll niemand zur
Schiedsperson bestellt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. [Anmerkung der Verwaltung:
Bei einer Soll-Vorschrift handelt es sich um eine Rechtsnorm, die grundsätzlich ebenso verbindlich
ist wie eine Muss-Vorschrift; allerdings lässt sie bei Vorliegen besonderer
- atypischer Umstände ausnahmsweise ein Abweichen von der gesetzlich angeordneten Regelung zu.]
Da derartige `atypische´ Umstände vorliegend nicht erkennbar sind und infolge dessen eine
weitere 5-jährige Amtszeit von Herrn Bernert nicht angezeigt ist, schlägt die Verwaltung vor, die
drei vorhandenen Schiedsamtsbezirke bereits ab März 2010 auf einen Schiedsamtsbezirk im
Stadtgebiet zu reduzieren. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das SchAG NRW
keine Vorgabe hinsichtlich der Anzahl der einzurichtenden Schiedsamtsbezirke gibt.
Beschlussvorlage WP8-66/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
er evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 07.12.2009
----------------------------------Stroben
----------------------------------Kramer
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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