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Beschlussvorlage (Ablauf der Amtsperioden der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg III)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
09.12.09, 18:01
Aktualisiert
09.12.09, 18:01
Beschlussvorlage (Ablauf der Amtsperioden der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg III) Beschlussvorlage (Ablauf der Amtsperioden der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg III) Beschlussvorlage (Ablauf der Amtsperioden der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg III)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP866/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 10 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Ablauf der Amtsperioden der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg III Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, mit Ablauf der Amtsperioden der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg III im März 2010 die drei vorhandenen Schiedsamtsbezirke auf einen Schiedsamtsbezirk für das gesamte Stadtgebiet zu reduzieren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Seit dem Jahr 1981 bestehen im Stadtgebiet Bedburg drei Schiedsamtsbezirke. Bedburg I: Bedburg, Broich, Lipp/Millendorf, Kirdorf, Blerichen und Rath Wolfgang Bernert, Beethovenstraße 16, geb. 26.03.1935, seit 1994; Bedburg II: Kaster und Königshoven Hartmut Hings, In der Aue 2, geb. 11.04.1944, seit 2001; Bedburg III: Kirch-/Grottenherten, Kirch-/Kleintroisdorf und Pütz Hermann Sanders, Schulgasse 5, geb. 11.09.1934, seit 1990. Der Direktor des Amtsgerichts Bergheim hat nunmehr mitgeteilt, dass die jeweils fünfjährigen Amtszeiten der Schiedspersonen für die Schiedsamtsbezirke Bedburg I und Bedburg III im März 2010 enden. Da die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg nur sehr wenige Fälle [in den letzten Jahren im Durchschnitt jeweils ein bis fünf Verfahren pro Jahr] zu schlichten hatten, ist seitens der Verwaltung angedacht, die drei Schiedsamtsbezirke aufzulösen und zukünftig nur noch einen Bezirk für das gesamte Stadtgebiet Bedburg zu bilden. Entsprechend hat die Verwaltung Gespräche mit den Schiedsmännern der Bezirke Bedburg I und III geführt; Herr Hermann Sanders erklärte auf Anfrage, dass er für eine weitere 5-jährige Amtszeit nicht mehr zur Verfügung stehe. Demgegenüber gab Herr Wolfgang Bernert an, dass er - trotz seines Alters von [im März 2010] 75 Jahren - an einer erneuten Amtszeit interessiert sei und sich hierfür bewerben wolle; an einer Tätigkeit als stellvertretender Schiedsmann sei er nicht interessiert. Nach den Vorschriften des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen [Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW] soll niemand zur Schiedsperson bestellt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. [Anmerkung der Verwaltung: Bei einer Soll-Vorschrift handelt es sich um eine Rechtsnorm, die grundsätzlich ebenso verbindlich ist wie eine Muss-Vorschrift; allerdings lässt sie bei Vorliegen besonderer - atypischer Umstände ausnahmsweise ein Abweichen von der gesetzlich angeordneten Regelung zu.] Da derartige `atypische´ Umstände vorliegend nicht erkennbar sind und infolge dessen eine weitere 5-jährige Amtszeit von Herrn Bernert nicht angezeigt ist, schlägt die Verwaltung vor, die drei vorhandenen Schiedsamtsbezirke bereits ab März 2010 auf einen Schiedsamtsbezirk im Stadtgebiet zu reduzieren. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das SchAG NRW keine Vorgabe hinsichtlich der Anzahl der einzurichtenden Schiedsamtsbezirke gibt. Beschlussvorlage WP8-66/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage er evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 07.12.2009 ----------------------------------Stroben ----------------------------------Kramer Abteilungsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-66/2009 Seite 3