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Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
130 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 210/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen III/VD 40 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche III/VD 40 17.11.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 210/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 17.12.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2008 (GV NRW S. 514), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am __.__.____ folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zu § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „Elternbeiträge für den Besuch der Offenen Ganztagsschule in der Regelbetreuungszeit (8.00 bis 16.00 Uhr) werden nach folgender Staffel erhoben: Jahreseinkommen bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 über 77.500 € Beitrag je Monat 0€ 25 € 50 € 75 € 100 € 125 € 150 €“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2010 in Kraft und gilt erstmals für das Schuljahr 2010/2011. Sachdarstellung: 1. Problem Mit der Vorlage 209/2009 hat die Verwaltung die 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wesseling (Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) vom 21.06.2006 zur Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss und im Rat eingebracht. Mit der Änderungssatzung schlägt die Verwaltung die Anpassung von Beitragssätzen und insbesondere die Beseitigung der Beitragsfreiheit bei Jahreseinkommen der Eltern oder Personensorgeberechtigten zwischen 15.001 € und 27.500 € vor. In seiner Sitzung vom 09.12.2009 hat der Jugendhilfeausschuss dem Rat die Beschlussfassung dieser Änderungssatzung mit der Maßgabe empfohlen, Beiträge erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 18.000 € zu erheben. Da sich die Regelungen in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträge für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule ergänzen, so z.B. hinsichtlich der Beitragsfreiheit für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie, das eine Kindertageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule besucht, ist es geboten, durch (Wieder-)Einführung eines Beitragssatzes für den Besuch der OGS bei Einkommen innerhalb der o. g. Spanne die beiden Beitragssatzungen zu harmonisieren. Die (Wieder-)Einführung eines Beitragssatzes für Einkommen unterhalb von 27.500 € und darüber hinaus die Anpassung der übrigen Beitragssätze ist zudem aufgrund der extrem angespannten haushaltswirtschaftlichen Lage infolge des dramatischen Rückgangs der Gewerbesteuererträge zwingend geboten. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt – unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2009 – die Festsetzung eines Beitragssatzes für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule bei Jahreseinkommen zwischen 18.001 € und 27.500 € von 25 € monatlich vor. Der Beitrag steigt für jede Einkommensstufe gleichmäßig um jeweils 25 € bis zu dem im Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder über „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ vorgeschriebenen Höchstbetrag von 150 € monatlich an. Folgende monatliche Beitragssätze werden vorgeschlagen: Jahreseinkommen bis 18.000 € bis 27.500 € bis 40.000 € bis 52.500 € bis 65.000 € bis 77.500 über 77.500 € Beitrag neu 0€ 25 € 50 € 75 € 100 € 125 € 150 € Beitrag bisher 0€ 0€ 40 € 60 € 80 € 110 € 150 € Im interkommunalen Vergleich sind die Beitragssätze auch nach der vorgeschlagenen Beitragsanpassung günstig, wie die als Anlage beigefügte Übersicht zeigt. Die in den Vergleich einbezogenen Kommunen erheben z. T. auch bei Jahreseinkommen bis 12.271 € einen (geringen) Beitrag und der Höchstbetrag wird i. d. R. bereits bei einem Einkommen von mehr als 61.355 € erreicht. Zudem ist die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder in Wesseling großzügiger gestaltet. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. Zur Anpassung der Beitragssätze gibt es wegen der schwierigen Haushaltssituation keine Alternative. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Anpassung der Beitragssätze führt nach den Berechnungen der Verwaltung zu Mehrerträgen von rd. 52.000 € jährlich. Für das Haushaltsjahr 2010 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von (5/12 von 52.000 € =) 21.700 €.