Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71/2009 2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, über die im Wege der Offenlage nach § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und
hierüber einzelne Beschlüsse gem. der beiliegenden Abwägungsliste -Anlage A- zu fassen.
Zu b)
Ferner empfiehlt er dem Rat, für den Bebauungsplan Nr. 9/Kichherten nebst Begründung sowie
dazugehörigen Anlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl I S. 3316), zu fassen und zur Erlangung der Rechtskraft
im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28. April 2009 über die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchgeführt und hierzu einzelne Beschlüsse gefasst. Ferner
wurde beschlossen, die Planung zum Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen und die förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB (Offenlage/Auslegung) durchzuführen.
Zur Klärung der zukünftigen ordnungsgemäßen Entwässerungssituation und unter Würdigung der
Rechtssicherheit war es notwendig, entsprechende Gutachten zum Boden und Leistungsfähigkeit
des Kanalnetzes (hydraulische Berechnungen) in Auftrag zu geben. Darüber hinaus waren aus der
Abwägung der frühzeitigen Beteiligung geltend gemachte Belange in der Planung zu
berücksichtigen und entsprechend einzuarbeiten.
Dies hatte u.a. zur Folge, dass das Plankonzept geringfügig angepasst werden musste
(Aufweitung der Weidgasse in südliche Richtung [ca. 3,00 m] bei gleichzeitiger Abgrenzung des
Plangebietes durch einen Grünstreifen). Erst danach und der Vorlage sämtlicher Gutachten war
eine formelle Fortführung des Verfahrens unter Zugrundelegung der geänderten Bauleitplanung
möglich.
Die Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 15. Dezember 2009 in der Zeit vom 28. Dezember 2009 bis einschließlich 08.
Februar 2010 am Verfahren beteiligt.
Die Träger öffentlicher Belange und Behörden (TÖB) wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit
Schreiben vom 21. Dezember 2009 und gleichlautender Frist (28. Dezember 2009 bis 08. Februar
2010) zur Abgabe ihrer Stellungnahmen aufgefordert.
Die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in der
beiliegenden Abwägungsliste -Anlage A- aufgeführt sowie mit einem entsprechenden
Abwägungsvorschlag versehen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu verfahren.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-1/2009 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Nach Fassung des Satzungsbeschlusses und anschließender öffentlicher Bekanntmachung kann eine Bebauung des Plangebietes und
somit eine Vermarktung der städtischen Flächen erfolgen.
50181 Bedburg, 15.01.2010
----------------------------------Stefan Lukas
(Sachbearbeiter)
----------------------------------Rainer Köster
(Sachbearbeiter)
----------------------------------Jürgen Schmeier
(Fachbereichsleiter)
gesehen:
----------------------------------Gunnar Koerdt
(Bürgermeister)
Beschlussvorlage WP7-1/2009 2. Ergänzung
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