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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"- a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"-
a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"-
a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"-
a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie
b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71/2009 2. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"a) Vorberatung und vorbereitende Abwägung über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie b) Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, über die im Wege der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der beiliegenden Abwägungsliste -Anlage A- zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt er dem Rat, für den Bebauungsplan Nr. 9/Kichherten nebst Begründung sowie dazugehörigen Anlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl I S. 3316), zu fassen und zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises zu veröffentlichen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28. April 2009 über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchgeführt und hierzu einzelne Beschlüsse gefasst. Ferner wurde beschlossen, die Planung zum Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die förmlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage/Auslegung) durchzuführen. Zur Klärung der zukünftigen ordnungsgemäßen Entwässerungssituation und unter Würdigung der Rechtssicherheit war es notwendig, entsprechende Gutachten zum Boden und Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes (hydraulische Berechnungen) in Auftrag zu geben. Darüber hinaus waren aus der Abwägung der frühzeitigen Beteiligung geltend gemachte Belange in der Planung zu berücksichtigen und entsprechend einzuarbeiten. Dies hatte u.a. zur Folge, dass das Plankonzept geringfügig angepasst werden musste (Aufweitung der Weidgasse in südliche Richtung [ca. 3,00 m] bei gleichzeitiger Abgrenzung des Plangebietes durch einen Grünstreifen). Erst danach und der Vorlage sämtlicher Gutachten war eine formelle Fortführung des Verfahrens unter Zugrundelegung der geänderten Bauleitplanung möglich. Die Öffentlichkeit wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 15. Dezember 2009 in der Zeit vom 28. Dezember 2009 bis einschließlich 08. Februar 2010 am Verfahren beteiligt. Die Träger öffentlicher Belange und Behörden (TÖB) wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 und gleichlautender Frist (28. Dezember 2009 bis 08. Februar 2010) zur Abgabe ihrer Stellungnahmen aufgefordert. Die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind in der beiliegenden Abwägungsliste -Anlage A- aufgeführt sowie mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen. Die Verwaltung empfiehlt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu verfahren. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-1/2009 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Nach Fassung des Satzungsbeschlusses und anschließender öffentlicher Bekanntmachung kann eine Bebauung des Plangebietes und somit eine Vermarktung der städtischen Flächen erfolgen. 50181 Bedburg, 15.01.2010 ----------------------------------Stefan Lukas (Sachbearbeiter) ----------------------------------Rainer Köster (Sachbearbeiter) ----------------------------------Jürgen Schmeier (Fachbereichsleiter) gesehen: ----------------------------------Gunnar Koerdt (Bürgermeister) Beschlussvorlage WP7-1/2009 2. Ergänzung Seite 3