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Beschlussvorlage (Entwässerungsgutachten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Beschlussvorlage (Entwässerungsgutachten) Beschlussvorlage (Entwässerungsgutachten) Beschlussvorlage (Entwässerungsgutachten) Beschlussvorlage (Entwässerungsgutachten) Beschlussvorlage (Entwässerungsgutachten) Beschlussvorlage (Entwässerungsgutachten)

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Inhalt der Datei

Stadt Bedburg - Erschließung Weidgasse - Entwässerungsstudie zum Bebauungsplan Die Projektbearbeiter der Franz Fischer Ing.-Büro GmbH bedanken sich bei allen Projektbeteiligten für die freundliche und kooperative Zusammenarbeit. Projektbearbeitung Dipl.-Ing. Michael Hippe Erftstadt, im Dezember 2009 Dipl.-Ing. Michael Hippe Projektnummer: Dateiname: Version: © Dipl.-Ing. Bernd Schumacher 20619 eb_0912.doc 1 2009 Franz Fischer Ing.-Büro GmbH Holzdamm 8 50374 Erftstadt 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Veranlassung 4 2. Planungsgrundlagen 4 3. Hydraulische Grundlagen 4 4. Prüfung der naturnahen Regenwasserbeseitigung 5 5. Geplante Entwässerung 6 6. Kostenermittlung 6 Anlagen: Übersichtsplan Lageplan 3 1. Veranlassung Angrenzend an die Weidgasse ist die Erschließung eines neuen Baugebietes vorgesehen. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 9 Kirchherten aufgestellt. In diesem Rahmen ist auch die entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes zu prüfen und im Bebauungsplan zu verankern. Dabei sind die Möglichkeiten der ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers gemäß § 51a Landeswassergesetz besonders zu berücksichtigen. 2. Planungsgrundlagen Als Planungsgrundlage für die Konzeption der Entwässerung des Baugebietes standen folgende Unterlagen zur Verfügung: 3. - Bebauungsplan-Konzept BP 9 Kirchherten Stadt Bedburg - Generalentwässerungsplanung Kirchherten / Grottenherten, 1996 Ingenieurbüro Berndt & Rakowski - Kanalinformationssystem Stadt Bedburg - Hydrogeologisches Gutachten BP 9 Kirchherten Dipl.-Ing. Josef Vogt - Höhenraster im Bereich des Bebauungsplanes Dipl.-Ing. Karl Hormes Hydraulische Grundlagen Für die hydraulische Auslegung der Kanalisation sind die nachfolgenden Grundlagen zu berücksichtigen: Einzugsgebiet: AE = 0,62 ha Befestigte Fläche: Ared = = 0,8 x 0,12 (Verkehr) + 0,6 x 0,45 (Bauflächen) 0,37 ha Befestigungsgrad: 0,37/0,62 = 60 % Neigungsgruppe: 1 Regenspende: r10,1 = 121,5 l/s x ha Spitzenabfluss: Q10,1 = 121,5 x 0,55 x 0,62 = 41 l/s 4 4. Prüfung der naturnahen Regenwasserbeseitigung Hinsichtlich der Möglichkeit einer ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers sind für das geplante Baugebiet grundsätzlich zwei Möglichkeiten zu prüfen: 1. Ortsnahe Einleitung in einen Vorfluter 2. Versickerung des Niederschlagswassers Direkt am Rand des Bebauungsgebietes verläuft im Nordwesten das Kirchhertener Fließ. Das Fließ ist jedoch in diesem Bereich als Mulde mit einer Tiefe von nur 40 cm ausgebildet und befindet sich am Hochpunkt. Das Gelände des Bebauungsgebietes fällt von diesem Punkt aus in südliche Richtung um ca. 1,20 m ab. Darüber hinaus verfügt das Fließ über keine geeignete Vorflut. Aus diesen Gründen kommt eine ortsnahe Einleitung des Niederschlagswassers aus dem geplanten Baugebiet nicht in Frage. Zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Im Ergebnis der durchgeführten drei Rammkernbohrungen und zwei Siebanalysen wurde festgestellt, dass bis zu einer mittleren Tiefe von ca. 5,50 m unter Gelände Lehm- und Lösboden ansteht, der für eine Versickerung nicht geeignet ist. Die darunter liegenden Kiese, kiesigen Sande und Sande der Hauptterrasse des Rheins sind in ihrer Oberzone schluffig und tonig entwickelt. Für eine Versickerung müsste deshalb ca. 1 m dieses Bodens ausgetauscht werden und der Kieshorizont unter der dann ca. 6,5 m tiefen Baugrubensohle um einen weiteren Meter in die Tiefe aufgelockert werden. Anhand dieser Ergebnisse ist festzustellen, dass eine Versickerung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertretbar ist. 5 5. Geplante Entwässerung Die Ortslage Kirchherten/Grottenherten wird komplett im Mischsystem entwässert. Das Bebauungsgebiet Weidgasse wurde in der Generalentwässerungsplanung von 1996 bereits als geplante Mischentwässerung berücksichtigt und hydraulisch in das Netz eingerechnet. Auf Grundlage dieser bestehenden Planung wird für das kleine, in der Ortslage integrierte Erschließungsgebiet eine Entwässerung im Mischsystem vorgesehen. Innerhalb des Gebietes ist in der Erschließungsstraße ein Mischwasserkanal DN 300 erforderlich. Dieser mündet in einen geplanten Kanal in der Weidgasse, der vom westlichen Rand des Erschließungsgebietes aus in Richtung Osten verläuft und an den Mischwasserkanal im Lamersend anbindet. Dieser Kanal ist ebenfalls in DN 300 vorgesehen. 6. Kostenermittlung Für die entwässerungstechnische Erschließung Weidgasse sind in etwa folgende Kosten zu berücksichtigen: 90 145 20 1 m m St. St. MW-Kanal DN 300 im Gebiet MW-Kanal DN 300 in der Weidgasse Hausanschlüsse Anschluss an Bestand Summe Baukosten Nebenkosten 15% Summe netto Mehrwertsteuer 19% Summe brutto à à à à 250 € 275 € 500 € 5.000 € 22.500 € 39.875 € 10.000 € 5.000 € 77.375 € 11.606 € 88.981 € 16.906 € 105.887 € 6