Daten
Kommune
Bedburg
Größe
74 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
- Erschließung Weidgasse -
Entwässerungsstudie zum Bebauungsplan
Die Projektbearbeiter der Franz Fischer Ing.-Büro GmbH bedanken sich bei allen Projektbeteiligten für die freundliche und kooperative Zusammenarbeit.
Projektbearbeitung
Dipl.-Ing.
Michael Hippe
Erftstadt, im Dezember 2009
Dipl.-Ing. Michael Hippe
Projektnummer:
Dateiname:
Version:
©
Dipl.-Ing. Bernd Schumacher
20619
eb_0912.doc
1
2009
Franz Fischer Ing.-Büro GmbH
Holzdamm 8
50374 Erftstadt
2
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Veranlassung
4
2.
Planungsgrundlagen
4
3.
Hydraulische Grundlagen
4
4.
Prüfung der naturnahen Regenwasserbeseitigung
5
5.
Geplante Entwässerung
6
6.
Kostenermittlung
6
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan
3
1.
Veranlassung
Angrenzend an die Weidgasse ist die Erschließung eines neuen Baugebietes vorgesehen. Hierzu
wird der Bebauungsplan Nr. 9 Kirchherten aufgestellt. In diesem Rahmen ist auch die entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes zu prüfen und im Bebauungsplan zu verankern. Dabei sind die Möglichkeiten der ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers
gemäß § 51a Landeswassergesetz besonders zu berücksichtigen.
2.
Planungsgrundlagen
Als Planungsgrundlage für die Konzeption der Entwässerung des Baugebietes standen folgende
Unterlagen zur Verfügung:
3.
-
Bebauungsplan-Konzept BP 9 Kirchherten
Stadt Bedburg
-
Generalentwässerungsplanung Kirchherten / Grottenherten, 1996
Ingenieurbüro Berndt & Rakowski
-
Kanalinformationssystem
Stadt Bedburg
-
Hydrogeologisches Gutachten BP 9 Kirchherten
Dipl.-Ing. Josef Vogt
-
Höhenraster im Bereich des Bebauungsplanes
Dipl.-Ing. Karl Hormes
Hydraulische Grundlagen
Für die hydraulische Auslegung der Kanalisation sind die nachfolgenden Grundlagen zu
berücksichtigen:
Einzugsgebiet:
AE
=
0,62 ha
Befestigte Fläche:
Ared
=
=
0,8 x 0,12 (Verkehr) + 0,6 x 0,45 (Bauflächen)
0,37 ha
Befestigungsgrad:
0,37/0,62 = 60 %
Neigungsgruppe:
1
Regenspende:
r10,1
=
121,5 l/s x ha
Spitzenabfluss:
Q10,1
=
121,5 x 0,55 x 0,62 = 41 l/s
4
4.
Prüfung der naturnahen Regenwasserbeseitigung
Hinsichtlich der Möglichkeit einer ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers sind für das
geplante Baugebiet grundsätzlich zwei Möglichkeiten zu prüfen:
1. Ortsnahe Einleitung in einen Vorfluter
2. Versickerung des Niederschlagswassers
Direkt am Rand des Bebauungsgebietes verläuft im Nordwesten das Kirchhertener Fließ. Das
Fließ ist jedoch in diesem Bereich als Mulde mit einer Tiefe von nur 40 cm ausgebildet und
befindet sich am Hochpunkt. Das Gelände des Bebauungsgebietes fällt von diesem Punkt aus in
südliche Richtung um ca. 1,20 m ab. Darüber hinaus verfügt das Fließ über keine geeignete
Vorflut. Aus diesen Gründen kommt eine ortsnahe Einleitung des Niederschlagswassers aus
dem geplanten Baugebiet nicht in Frage.
Zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Im
Ergebnis der durchgeführten drei Rammkernbohrungen und zwei Siebanalysen wurde festgestellt, dass bis zu einer mittleren Tiefe von ca. 5,50 m unter Gelände Lehm- und Lösboden
ansteht, der für eine Versickerung nicht geeignet ist. Die darunter liegenden Kiese, kiesigen
Sande und Sande der Hauptterrasse des Rheins sind in ihrer Oberzone schluffig und tonig
entwickelt. Für eine Versickerung müsste deshalb ca. 1 m dieses Bodens ausgetauscht werden
und der Kieshorizont unter der dann ca. 6,5 m tiefen Baugrubensohle um einen weiteren Meter
in die Tiefe aufgelockert werden. Anhand dieser Ergebnisse ist festzustellen, dass eine
Versickerung des Niederschlagswassers aus dem Baugebiet aus wirtschaftlichen Gründen nicht
mehr vertretbar ist.
5
5.
Geplante Entwässerung
Die Ortslage Kirchherten/Grottenherten wird komplett im Mischsystem entwässert. Das Bebauungsgebiet Weidgasse wurde in der Generalentwässerungsplanung von 1996 bereits als
geplante Mischentwässerung berücksichtigt und hydraulisch in das Netz eingerechnet. Auf
Grundlage dieser bestehenden Planung wird für das kleine, in der Ortslage integrierte Erschließungsgebiet eine Entwässerung im Mischsystem vorgesehen.
Innerhalb des Gebietes ist in der Erschließungsstraße ein Mischwasserkanal DN 300 erforderlich. Dieser mündet in einen geplanten Kanal in der Weidgasse, der vom westlichen Rand des
Erschließungsgebietes aus in Richtung Osten verläuft und an den Mischwasserkanal im
Lamersend anbindet. Dieser Kanal ist ebenfalls in DN 300 vorgesehen.
6.
Kostenermittlung
Für die entwässerungstechnische Erschließung Weidgasse sind in etwa folgende Kosten zu
berücksichtigen:
90
145
20
1
m
m
St.
St.
MW-Kanal DN 300 im Gebiet
MW-Kanal DN 300 in der Weidgasse
Hausanschlüsse
Anschluss an Bestand
Summe Baukosten
Nebenkosten 15%
Summe netto
Mehrwertsteuer 19%
Summe brutto
à
à
à
à
250 €
275 €
500 €
5.000 €
22.500 €
39.875 €
10.000 €
5.000 €
77.375 €
11.606 €
88.981 €
16.906 €
105.887 €
6