Daten
Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
ERLÄUTERUNGEN
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und 3 der BauNVO)
N
M. 1:500
1
2
MD
MD
1.
1. Kampfmittelfunde
Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der
Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort
einzustellen. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der
Kampfmittelräumdienst oder die nächstgelegene Polizeidienststelle
unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. ist grundsätzlich eine
Sicherheitsdetektion durchzuführen. Die weitere Vorgehensweise ist
dem Merkblatt ‚Sondierbohrungen' zu entnehmen.
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze
Grundflächenzahl (GRZ)
-Nr. 8
-Nr. 9
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 5 Abs. 3
BauNVO ausnahmsweise zulässige Art der Nutzung
Vergnügungsstätten i.S. des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO,
Höchstgrenze der Traufhöhe
Höchstgrenze der Firsthöhe
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes wird.
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 der BauNVO)
offene Bauweise
Nur Einzelhäuser zulässig
Baugrenze
KD ≈ 100.00 ü.NN
ASS
E
Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
+R
MD II o 0,6 SD
1 .0
TH = max. 4.80 m ü. BZP
FH = max. 10.0 m ü. BZP
2 .0
Abschirmgrün p
+R
50.0
ASS
E
50.0
1
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen
Abschirmgrün ö
Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen
und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie Gewässern
Anpflanzung:
MD II o 0,6 SD
P
5 .5
3 .0
GÄ
SS
CH
EN
1
Bäume
Flächenkennzeichnung siehe textliche
Festsezungen 3.2
3 .0
2 .5
P
3 .0
3 .0
29.0
1
1.0
3.0
TH = max. 4.80 m ü. BZP
FH = max. 10.0 m ü. BZP
Gestaltung der baulichen Anlagen
(§ 86 BauO NRW in Verb. mit § 9 (4) BauGB)
SD
Satteldach
Sonstige Festsetzungen und Planzeichen
vorgeschlagene Grundstücksgrenze
14.0
48.5
Grünflächen mit besonderem
Nutzungszweck
Planungen Nutzungsregelungen
und Massnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Erhaltung der Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)
PLA
15.5
ö = öffentlich
p = privat
3 .0
NS T
R
4 .0
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Abschirmgrün
14.0
3 .0
Grünflächen
Grünfläche
14.0
DÜ
ST
ERS
Fuß und Radweg
Straßenbegrenzungslinie
6 .5
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB)
3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Straßenverkehrsfläche
Verkehrsfläche mit besonderer
Zweckbestimmung
3 .0
Stellplätze, überdachte Stellplätze (sogen. Carports) Garagen
und ihre Einfahrten
(gem. § 9 Abs.1 Nr.4 BauGB)
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO wird festgesetzt,
dass Garagen, Carports und Stellplätze auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind und je Hauseinheit 2
Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen sind. Zwischen Garagen
und der öffentlichen Verkehrsfläche ist ein Mindestabstand von 5,0 m
einzuhalten.
3.
1.0
Abschirmgrün p
BZP
Gartenbaubetriebe
Tankstellen
Abgrenzungen unterschiedlicher Zweckbestimmung und Art der Bepflanzung
BZP
KD
ü. NN
Bezugspunkt
Kanaldeckel (aus der Entwässerungsstudie
Ingenieurbüro Franz Fischer 2009)
Stadt
Bedburg
nicht zulässig sind.
2.
WE
I DG
Art der baulichen Nutzung
(gem. § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB)
Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 5 Abs. 2
BauNVO allgemein zulässigen Arten von Nutzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 bis 21 der BauNVO)
TH
FH
B. HINWEISE
1.1 Dorfgebiet (MD)
Maß der baulichen Nutzung
II
0,6
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Dorfgebiete
1= überbaubare Flächen
2= nicht überbaubare Flächen
z.B.:
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE
Schutz des Bodens / Oberbodens (gesamtes Plangebiet)
Gemäß DIN 18915 ist der Oberboden vor der Lagerung von
Baumaterialien bzw. vor dem Befahren von Flächen fachgerecht
abzuschieben und zwischen zu lagern.
Baustraßen und sonstige befahrene Flächen sind für die Dauer der
Baumaßnahmen standfest zu befestigen, das dazu verwendete
Material ist anschließend zu entfernen und der Untergrund
tiefgründig zu lockern.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist der Oberboden nach
tiefgründiger Lockerung des Unterbodens in seiner ursprünglichen
Mächtigkeit wieder anzudecken. Überschüssiger Boden darf
abgefahren werden und muss fachgerecht verwendet bzw.
deponiert werden.
Begrenzung der Bodenversiegelung
Zur Begrenzung der Versiegelungswirkung ist der östlich des
geplanten Wohnbaugebietes vorgesehene Fußweg in
wasserdurchlässiger Bauweise als Schotterweg bzw. mit einer
Befestigungsart mit gleichwertigem Abflussbeiwert herzustellen.
Die KFZ - Einstellplätze und Zufahrten zu Garagen sind mit
versickerungsfähigen Materialien, wie z.B. Ökopflaster herzustellen.
2. Bodendenkmalfunde
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Bodenfunde und
-befunde oder Zeugnisse pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher
Zeit sind gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz vom 11. März
1980, zuletzt geändert am 18. Mai 1982) § 2 Abs. 5 und §§ 13-19 dem
Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege zu melden. Dem Rheinischen
Amt für Bodendenkmalpflege ist Gelegenheit für weitere
Untersuchungen zu geben.
3. Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S¹ gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000,
Bundesland Nordrhein - Westfalen (Juni 2006).
Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005)². In der genannten DIN 4149
(Geltung seit 2005) sind die entsprechenden bautechnischen
Maßnahmen aufgeführt.
Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten
-Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und
"Düstersgässchen"-
4. Bergbau und Energie
Die Abteilung 6 ‚Bergbau und Energie' der Bezirksregierung Arnsberg
teilt mit, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen
Bergwerksfeld ‚Kirchherten 5' liegt. Nach den bei der Bezirksregierung
vorliegenden Unterlagen hat innerhalb des Plangebietes kein Abbau von
Rohstoffen stattgefunden. Das Plangebiet ist von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundabsenkungen betroffen.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den
fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen
längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände innerhalb des Plangebietes ist nach heutigem
Kenntnisstand in den nächsten Jahren nicht auszuschließen. Ferner ist
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasseranstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem
späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit
von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben
Berücksichtigung finden.
Rechtsgrundlagen
1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetztes zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts vom 24.12.2008 (BGBl. I. S. 3018).
Das Plangebiet liegt zudem im Bereich tektonischer Störungszonen.
2. Verordnung über die Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) (Baunutzungsverordnung, BauN VO) in
der Fassung vom 22.04.1993 (BGBI. I S. 466, 479).
3. Verordnung für die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachungvom 22.01.1991 (BGBI. I S.58) in der zur Zeit gültigen Fassung.
3.2 Begrünungsmaßnahmen
Anpflanzung von Straßenbäumen
Im Bereich der Planstraße sind 2 großkronige, einheimische
Laubbäume I. Ordnung gem. nachfolgender Pflanzenauswahlliste
anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Bäume sind
gleichwertig zu ersetzen.
Die Bäume sind in Baumscheiben von mind. 6 m² Größe
anzupflanzen, eine Befestigung der Baumscheiben ist unzulässig.
Die Baumscheiben sind mit Bodendeckern / Stauden gem.
Pflanzenliste 1 zu begrünen und dauerhaft zu pflegen.
Pflanzenliste 1 - Auswahlliste
Laubbäume I. Ordnung (Hochstamm, 16/18 cm)):
Acer pseudoplatanus
Bergahorn
Fraxinus excelsior
Esche
Tilia cordata
Winterlinde
¹ Untergrundklasse T = Übergangsbereich zwischen den Gebieten der Untergrundklassen R
(Gebiete mit felsartigem Untergrund) und S (Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken).
4. Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des gesetztes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW.S.380) - SGV.NRW.2023.
² Herausgeber: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein - Westfalen.
Kontaktadresse: http://www.gd.nrw.de. Email: poststelle@gd.nrw.de.
Planunterlage
Aufstellungsbeschluss
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem
amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Fest-
Der Bebauungsplan Nr. 9 ist gemäß § 2 (1) BauGB durch
Beschluss des Rates vom . . . . . . aufgestellt worden.
legung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig
ist.
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
.........................................
( Bürgermeister )
Bedburg, den . . . . . . . . . .
Bodendecker/ Stauden:
Euonymus fortunei `Coloratus´
Hypericum `Hidcote´
Lonicera nitida `Maigrün´
Kletter-Spindelstrauch
Johanniskraut
Heckenkirsche
Lavandula angustifolia
Vinca major
Lavendel
Großes Immergrün
Anlage einer Schnitthecke
Innerhalb der festgesetzten öffentliche Grünfläche (ö) mit der
Zweckbestimmung ‚Abschirmgrün' ist eine Schnitthecke aus
Hainbuche (Carpinus betulus, 100-125 cm) in einer Breite von 1 m
anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Die Hecke ist durch
regelmäßigen Schnitt auf eine Höhe von 1,80 m zu begrenzen.
über Normal Null
Anlage eines Grünstreifens zur Weidgasse hin
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplanes
Innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche (p) mit der
Zweckbestimmung ‚Abschirmgrün' sind mit Bodendeckern /
Stauden gem. Pflanzenliste 1 zu begrünen und dauerhaft zu
pflegen.
gemacht worden.
.........................................
( ÖbVI )
Pflanzenliste 2
Sträucher:
Corylus avellana
Cornus sanguinea
Euonymus europaea
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Rosa canina
Sambucus nigra
Viburnum opulus
.........................................
( Bürgermeister )
Offenlage
Dieser Plan hat im Entwurf entsprechend dem Beschluss
Trägerbeteiligung
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
vom . . . . . . gemäß § 3 (2) BauGB vom . . . . . . bis . . . . . .
öffentlich ausgelegen.
§ 4 (2) BauGB ist vom . . . . . . bis . . . . . . durchgeführt
worden.
Die Offenlegung wurde am . . . . . . ortsüblich bekannt
gemacht.
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
.........................................
Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke
Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern ist eine freiwachsende Hecke von 3 m Breite aus Arten
der Pflanzenliste 2 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Der Aufstellungsbeschluss ist am . . . . . . ortsüblich bekannt
( Bürgermeister )
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
.........................................
( Bürgermeister )
Satzungsbeschluss
Bekanntmachung
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der
Stadt Bedburg am . . . . . . als Satzung beschlossen worden.
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 (3) BauGB durch
Bekanntmachung vom . . . . . . am . . . . . . als Satzung in
Kraft getreten.
Hasel
Roter Hartriegel
Pfaffenhütchen
Gew. Heckenkirsche
Schlehe
Hundsrose
Schwarzer Holunder
Gew. Schneeball
100/150
100/150
100/150
100/150
60/100
100/150
100/150
100/150
Anpflanzung von Laubbäumen im Bereich privater Freiflächen
Im Bereich der mit • gekennzeichneten privaten Freiflächen ist
auf jedem Baugrundstück 1 einheimischer Laubbaum gem.
Pflanzenliste 3 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
.........................................
( Bürgermeister )
(Ratsmitglied)
50181 Bedburg, den . . . . . . . . . .
.........................................
( Bürgermeister )
Entwurf und Bearbeitung
Pflanzenliste 3 - Auswahlliste
Laubbäume II. Ordnung (Hochstamm, 16/18 cm):
Acer campestre
Feldahorn
Carpinus betulus
Hainbuche
Sorbus aucuparia
Eberesche
LA CITTÀ STADTPLANUNG
12.01.2010
DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER
HEINRICH SCHNEIDER
BETHLEHEMER STR. 10a
50126 BERGHEIM
TEL.: 02271 / 49 79 17
FAX: 02271 / 49 79 19
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