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Beschlussvorlage (Plan WP7-1/2009 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Beschlussvorlage (Plan WP7-1/2009 2. Ergänzung)

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ERLÄUTERUNGEN Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und 3 der BauNVO) N M. 1:500 1 2 MD MD 1. 1. Kampfmittelfunde Bei Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelräumdienst oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. ist grundsätzlich eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Die weitere Vorgehensweise ist dem Merkblatt ‚Sondierbohrungen' zu entnehmen. Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze Grundflächenzahl (GRZ) -Nr. 8 -Nr. 9 Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 5 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Art der Nutzung Vergnügungsstätten i.S. des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, Höchstgrenze der Traufhöhe Höchstgrenze der Firsthöhe nicht Bestandteil des Bebauungsplanes wird. Bauweise, Baulinie, Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 der BauNVO) offene Bauweise Nur Einzelhäuser zulässig Baugrenze KD ≈ 100.00 ü.NN ASS E Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) +R MD II o 0,6 SD 1 .0 TH = max. 4.80 m ü. BZP FH = max. 10.0 m ü. BZP 2 .0 Abschirmgrün p +R 50.0 ASS E 50.0 1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Abschirmgrün ö Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Gewässern Anpflanzung: MD II o 0,6 SD P 5 .5 3 .0 GÄ SS CH EN 1 Bäume Flächenkennzeichnung siehe textliche Festsezungen 3.2 3 .0 2 .5 P 3 .0 3 .0 29.0 1 1.0 3.0 TH = max. 4.80 m ü. BZP FH = max. 10.0 m ü. BZP Gestaltung der baulichen Anlagen (§ 86 BauO NRW in Verb. mit § 9 (4) BauGB) SD Satteldach Sonstige Festsetzungen und Planzeichen vorgeschlagene Grundstücksgrenze 14.0 48.5 Grünflächen mit besonderem Nutzungszweck Planungen Nutzungsregelungen und Massnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung der Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB) PLA 15.5 ö = öffentlich p = privat 3 .0 NS T R 4 .0 (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Abschirmgrün 14.0 3 .0 Grünflächen Grünfläche 14.0 DÜ ST ERS Fuß und Radweg Straßenbegrenzungslinie 6 .5 Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB) 3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Straßenverkehrsfläche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung 3 .0 Stellplätze, überdachte Stellplätze (sogen. Carports) Garagen und ihre Einfahrten (gem. § 9 Abs.1 Nr.4 BauGB) Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 12 BauNVO wird festgesetzt, dass Garagen, Carports und Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind und je Hauseinheit 2 Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen sind. Zwischen Garagen und der öffentlichen Verkehrsfläche ist ein Mindestabstand von 5,0 m einzuhalten. 3. 1.0 Abschirmgrün p BZP Gartenbaubetriebe Tankstellen Abgrenzungen unterschiedlicher Zweckbestimmung und Art der Bepflanzung BZP KD ü. NN Bezugspunkt Kanaldeckel (aus der Entwässerungsstudie Ingenieurbüro Franz Fischer 2009) Stadt Bedburg nicht zulässig sind. 2. WE I DG Art der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB) Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 5 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Arten von Nutzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 bis 21 der BauNVO) TH FH B. HINWEISE 1.1 Dorfgebiet (MD) Maß der baulichen Nutzung II 0,6 A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Dorfgebiete 1= überbaubare Flächen 2= nicht überbaubare Flächen z.B.: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, HINWEISE Schutz des Bodens / Oberbodens (gesamtes Plangebiet) Gemäß DIN 18915 ist der Oberboden vor der Lagerung von Baumaterialien bzw. vor dem Befahren von Flächen fachgerecht abzuschieben und zwischen zu lagern. Baustraßen und sonstige befahrene Flächen sind für die Dauer der Baumaßnahmen standfest zu befestigen, das dazu verwendete Material ist anschließend zu entfernen und der Untergrund tiefgründig zu lockern. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist der Oberboden nach tiefgründiger Lockerung des Unterbodens in seiner ursprünglichen Mächtigkeit wieder anzudecken. Überschüssiger Boden darf abgefahren werden und muss fachgerecht verwendet bzw. deponiert werden. Begrenzung der Bodenversiegelung Zur Begrenzung der Versiegelungswirkung ist der östlich des geplanten Wohnbaugebietes vorgesehene Fußweg in wasserdurchlässiger Bauweise als Schotterweg bzw. mit einer Befestigungsart mit gleichwertigem Abflussbeiwert herzustellen. Die KFZ - Einstellplätze und Zufahrten zu Garagen sind mit versickerungsfähigen Materialien, wie z.B. Ökopflaster herzustellen. 2. Bodendenkmalfunde Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Bodenfunde und -befunde oder Zeugnisse pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit sind gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz vom 11. März 1980, zuletzt geändert am 18. Mai 1982) § 2 Abs. 5 und §§ 13-19 dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege zu melden. Dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege ist Gelegenheit für weitere Untersuchungen zu geben. 3. Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S¹ gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350.000, Bundesland Nordrhein - Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005)². In der genannten DIN 4149 (Geltung seit 2005) sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. Bebauungsplan Nr. 9/Kirchherten -Teilgebiet zwischen "Weidgasse" und "Düstersgässchen"- 4. Bergbau und Energie Die Abteilung 6 ‚Bergbau und Energie' der Bezirksregierung Arnsberg teilt mit, dass das Plangebiet über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld ‚Kirchherten 5' liegt. Nach den bei der Bezirksregierung vorliegenden Unterlagen hat innerhalb des Plangebietes kein Abbau von Rohstoffen stattgefunden. Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände innerhalb des Plangebietes ist nach heutigem Kenntnisstand in den nächsten Jahren nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Rechtsgrundlagen 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetztes zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts vom 24.12.2008 (BGBl. I. S. 3018). Das Plangebiet liegt zudem im Bereich tektonischer Störungszonen. 2. Verordnung über die Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) (Baunutzungsverordnung, BauN VO) in der Fassung vom 22.04.1993 (BGBI. I S. 466, 479). 3. Verordnung für die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachungvom 22.01.1991 (BGBI. I S.58) in der zur Zeit gültigen Fassung. 3.2 Begrünungsmaßnahmen Anpflanzung von Straßenbäumen Im Bereich der Planstraße sind 2 großkronige, einheimische Laubbäume I. Ordnung gem. nachfolgender Pflanzenauswahlliste anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Bäume sind gleichwertig zu ersetzen. Die Bäume sind in Baumscheiben von mind. 6 m² Größe anzupflanzen, eine Befestigung der Baumscheiben ist unzulässig. Die Baumscheiben sind mit Bodendeckern / Stauden gem. Pflanzenliste 1 zu begrünen und dauerhaft zu pflegen. Pflanzenliste 1 - Auswahlliste Laubbäume I. Ordnung (Hochstamm, 16/18 cm)): Acer pseudoplatanus Bergahorn Fraxinus excelsior Esche Tilia cordata Winterlinde ¹ Untergrundklasse T = Übergangsbereich zwischen den Gebieten der Untergrundklassen R (Gebiete mit felsartigem Untergrund) und S (Gebiete relativ flachgründige Sedimentbecken). 4. Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des gesetztes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 (GV.NRW.S.380) - SGV.NRW.2023. ² Herausgeber: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein - Westfalen. Kontaktadresse: http://www.gd.nrw.de. Email: poststelle@gd.nrw.de. Planunterlage Aufstellungsbeschluss Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Fest- Der Bebauungsplan Nr. 9 ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Rates vom . . . . . . aufgestellt worden. legung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . ......................................... ( Bürgermeister ) Bedburg, den . . . . . . . . . . Bodendecker/ Stauden: Euonymus fortunei `Coloratus´ Hypericum `Hidcote´ Lonicera nitida `Maigrün´ Kletter-Spindelstrauch Johanniskraut Heckenkirsche Lavandula angustifolia Vinca major Lavendel Großes Immergrün Anlage einer Schnitthecke Innerhalb der festgesetzten öffentliche Grünfläche (ö) mit der Zweckbestimmung ‚Abschirmgrün' ist eine Schnitthecke aus Hainbuche (Carpinus betulus, 100-125 cm) in einer Breite von 1 m anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Die Hecke ist durch regelmäßigen Schnitt auf eine Höhe von 1,80 m zu begrenzen. über Normal Null Anlage eines Grünstreifens zur Weidgasse hin Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Innerhalb der festgesetzten privaten Grünfläche (p) mit der Zweckbestimmung ‚Abschirmgrün' sind mit Bodendeckern / Stauden gem. Pflanzenliste 1 zu begrünen und dauerhaft zu pflegen. gemacht worden. ......................................... ( ÖbVI ) Pflanzenliste 2 Sträucher: Corylus avellana Cornus sanguinea Euonymus europaea Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Sambucus nigra Viburnum opulus ......................................... ( Bürgermeister ) Offenlage Dieser Plan hat im Entwurf entsprechend dem Beschluss Trägerbeteiligung Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß vom . . . . . . gemäß § 3 (2) BauGB vom . . . . . . bis . . . . . . öffentlich ausgelegen. § 4 (2) BauGB ist vom . . . . . . bis . . . . . . durchgeführt worden. Die Offenlegung wurde am . . . . . . ortsüblich bekannt gemacht. 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . ......................................... Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist eine freiwachsende Hecke von 3 m Breite aus Arten der Pflanzenliste 2 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Aufstellungsbeschluss ist am . . . . . . ortsüblich bekannt ( Bürgermeister ) 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . ......................................... ( Bürgermeister ) Satzungsbeschluss Bekanntmachung Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am . . . . . . als Satzung beschlossen worden. Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 (3) BauGB durch Bekanntmachung vom . . . . . . am . . . . . . als Satzung in Kraft getreten. Hasel Roter Hartriegel Pfaffenhütchen Gew. Heckenkirsche Schlehe Hundsrose Schwarzer Holunder Gew. Schneeball 100/150 100/150 100/150 100/150 60/100 100/150 100/150 100/150 Anpflanzung von Laubbäumen im Bereich privater Freiflächen Im Bereich der mit • gekennzeichneten privaten Freiflächen ist auf jedem Baugrundstück 1 einheimischer Laubbaum gem. Pflanzenliste 3 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . ......................................... ( Bürgermeister ) (Ratsmitglied) 50181 Bedburg, den . . . . . . . . . . ......................................... ( Bürgermeister ) Entwurf und Bearbeitung Pflanzenliste 3 - Auswahlliste Laubbäume II. Ordnung (Hochstamm, 16/18 cm): Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Sorbus aucuparia Eberesche LA CITTÀ STADTPLANUNG 12.01.2010 DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER HEINRICH SCHNEIDER BETHLEHEMER STR. 10a 50126 BERGHEIM TEL.: 02271 / 49 79 17 FAX: 02271 / 49 79 19 La-Citta_Stadtplanung@t-online.de