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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste WP7-1/2009 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur 1. Infracor, Chemistry Servi- Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreu- Entfällt. ten Fernleitungen. Mit dieser Antwort ist Ihr AnKenntnis zu nehmen. ces Schreiben vom 04.01.2010 schreiben an die Degussa-Hüls AG beantwortet. Es werden keine grundsätzlichen Bedenken erho- Das Baugebiet selbst ist nicht von Leitungen betrof- … die Mitteilung zur 2. RWE Rhein-Ruhr ben. Durch das Plangebiet werden die Versor- fen. Lediglich im Bereich der Weidgasse bestehen Kenntnis zu nehmen. Netzservice Schreiben vom 05.01.2010 gungsleitungen der RWE z.T. berührt. Es wird Wasser- und Stromleitungen. Die Verkehrsfläche der daher darum gebeten, bei der weiteren Planung Weidgasse wird planerisch gesichert bzw. noch die Lage dieser Leitungen zu berücksichtigen, um geringfügig erweitert, sodass auch künftig die Leitungen in diesem Bereich verbleiben können. Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen der Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung der Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit RWE stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, wird darum gebeten, die RWE rechtzeitig mit einzubinden, damit der Versorgungsträger bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen kann. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Es wird darum gebeten, bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass die Versorgungsleitungstrassen frei von Baum- und SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc Anlage A) Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Aufgrund der Lage/Entfernung des Plangebietes … die Mitteilung zur Näherungen von Bepflanzungen an die Versor- zum Leitungsbestand ist mit negativen Auswirkun- Kenntnis zu nehmen. gungsleitungen der RWE, wird darum gebeten, die gen auf die unterirdischen Versorgungsanlagen DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Be- nicht zu rechnen. reich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendige werdende Schutzmaßnahmen mit den RWE abzustimmen. Veränderungen an den Versorgungsnetzen der RWE sind in dem betroffenen Bereich zurzeit nicht geplant. 3. 4. 5. 6. Von der Planung sind weder geplante noch vor- Entfällt handene Anlagen der Thyssengas AG betroffen. Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher nicht erforderlich. Landesbetrieb Straßen- Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. bau, Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Schreiben vom 06.01.2010 Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt IHK Köln und Handelskammer zu Köln keine Bedenken Zweigstelle Rhein-Erft Schreiben vom 06.01.2010 bezüglich des oben genannten Bebauungsplanes bestehen. Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt PLEdoc Essen Schreiben vom 07.01.2010 teilen Ihnen mit, dass die o.g. Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren: E.ON Ruhrgas AG, Essen, E.ON Gastransport AG & Co KG, Essen, Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg, GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher GasversorgungsunterThyssengas Schreiben vom 05.01.2010 SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nehmen mbH & Co. KG, Straelen, KGN Kommunalgas Nordbayern GmbH, Bamberg, MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft, Essen, Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan, Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan, Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Auskunft nur auf die Versorgungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen bezieht. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind –falls noch nicht geschehen- bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften/Regionalcentern gesondert einzuholen. Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen erhalten Sie ggf. anbei zurück. im Planereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Entfällt … die Mitteilung zur 7. Amprion Schreiben vom 11.01.2010 Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Kenntnis zu nehmen. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuwei- SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc Anlage A) Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... sen, dass die Amprion GmbH zukünftig alle Netzaktivitäten der RWE Transportnetz Strom gmbH fortführen wird. Die Anregungen hinsichtlich der Nutzung der Nie- … die Mitteilung zur derschlagswässer zur Gartenbewässerung o.ä. wer- Kenntnis zu nehmen. den begrüßt. Der Bebauungsplan trifft keine entgegen stehenden Festsetzungen, sodass bei Bedarf das Regenwasser für die private Bewässerung genutzt werden kann. 8. Erftverband Schreiben vom 11.01.2010 Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken. In den textlichen Festlegungen sollten jedoch entsprechende Empfehlungen und Hinweise zum Schutzgut Wasser in Bezug auf die Speicherung und Nutzung von Niederschlagswasser mittels Zisternen aufgenommen werden. Die Sammlung zur Nutzung, wie u. a. zur Freianlagenbzw. Gartenbewässerung (auf die Toxizität von Kupferdachrinnen wird in diesem Zusammenhang hingewiesen), zur Reinigung von Hofflächen und auch zur Toilettenspülung etc. ist eine ökologische sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. 9. Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 21.01.2010 Zu der Planung habe ich bereits am 18.12.2008 Entfällt. Stellung genommen. Ich habe die nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und meiner Stellungnahme waren, -soweit mir möglich- verglichen. Änderungen sind mir nicht aufgefallen. Meine Stellungnahme vom 18.12.2008 in dieser Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter. (Die Wehrbereichsverwaltung hatte mit Schreiben vom 18.12.2008 mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der von der Wehrbereichsverwaltung wahrzunehmenden Belange grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen.) Sollten –entgegen meiner Einschät- SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... zung- dennoch zwischen den beiden Abstimmungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund, der räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteilen. Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben als Zwischennachricht zu werten. 10. Landesbetrieb Straßenbau Straßen NRW Autobahnniederlassung Krefeld Schreiben vom 29.01.2010 Zum Bebauungsplan NR. 9/Kirchherten habe ich Entfällt letztmalig mit Schreiben vom 12.01.2009 Stellung genommen. Die hierin vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind im Ihrerseits mitgeteilten Beschlussergebnis –Schreiben vom 05.09.2009ausreichend berücksichtigt worden. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 11. Nahverkehr Rheinland Schreiben vom 02.02.2010 … entfällt. 12. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Schreiben vom 03.02.2010 Gegen die o.a. Änderung des Bebauungsplanes Entfällt bestehen von Seiten der Nahverkehr Rheinland GmbH keine Bedenken. Im Planbereich befinden sich noch keine Tele- Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen kommunikationslinien der Deutschen Telekom AG. und bei der Erschließungsmaßnahme beachtet. Zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Baugebietes durch die Deutsche Telekom AG ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc … die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und nach Bekanntwerden des genauen Zeitpunktes der Erschließungsmaßnahme die Deutsche Telekom hierüber zu benachrichtigen. Anlage A) Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Der von der Stadt Bedburg im Rahmen der früh- Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen kleine- die vorgetragenen Be13. Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 04.02.2010 zeitigen Behördenbeteiligung vorgenommen Ab- ren unbebauten Freibereich der im Süden und Os- denken hinsichtlich der wägung zum Immissionsschutz wird vom Rhein- ten unmittelbar an die dicht bebaute, durch praktizie- Ausweisung des Planrende landwirtschaftliche Betriebe geprägten Ortsla- gebietes als Dorfgebiet Erft-Kreis nicht gefolgt. zurückzuweisen. Die mit Schreiben vom 08.01.2009 vorgetragenen ge von Kirchherten an. Die angrenzende zusammenhängende Bebauung Anregungen werden daher aufrechterhalten. weist alle Merkmale auf, die ein Dorfgebiet im Sinne Schreiben vom 08.01.2009 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 - von § 5 BauNVO kennzeichnen. Innerhalb dieser Kirchherten soll eine bislang unbebaute Fläche Dorflage sind an verschiedenen, über die gesamte gemäß § 5 BauNVO als Dorfgebiet festgesetzt Ortslage verteilten Standorten Wirtschaftsstellen werden. Der unmittelbar angrenzende Bereich ist landwirtschaftlicher Betriebe eingestreut. Hinzu kommt, dass auch diverse ‚nicht wesentlich durch ein vorhandenes Dorfgebiet mit SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc Anlage A) Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... störende’ Gewerbebetriebe vorhanden sind. emittierenden Anlagen geprägt. Die Neuplanung sieht nach den vorliegenden Pla- In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsnungsunterlagen eine ausschließliche Errichtung plan sollen neben der Wohnnutzung auch die nicht von Wohnbebauung mit freistehenden Einfamili- wesentlich störenden Gewerbebetriebe zugelassen werden, sodass unter Einbeziehung der umliegenenwohnhäusern vor. Darüber hinaus gehende Nutzungen gem. § 5 den Nutzungen in seiner Gesamtheit ein faktisches BauNVO, die dem Charakter eines Dorfgebietes Dorfgebiet entsteht. entsprechen würden, sind aufgrund des vorgeleg- Die für den Bereich des Bebauungsplangebietes ten Nutzungskonzeptes nicht erkennbar und somit festgesetzte Gebietsausweisung als MD – Dorfgeauch in diesem Bereich künftig nicht durchführbar. biet erfüllen auch nach KUSCHNERUS (Der sachgerechte Bebauungsplan RDNr. 539, 541) die VorausGemäß § 5 BauNVO dienen Dorfgebiete der Un- setzungen für die Ausweisung eines Dorfgebietes. terbringung der Wirtschaftstellen land- und forst- Die Voraussetzungen für eine derartige MD – Festwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der setzung wären nach Kuschnerus erfüllt, wenn bei Unterbringung von nicht wesentlich störenden einer Betrachtung des größeren, über die PlangeGewerbebetrieben sowie der Versorgung der Be- bietsgrenzen hinausreichenden Bereichs das kleine wohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrie- überplante Plangebiet noch als Bestandteil eines ben. Auf die Belange der land- und forstwirtschaft- umfassenderen faktischen MD – Gebiets zu werten lichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungs- ist. möglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen. Da die vorgenannten Randbedingungen an dem Standort gegeben sind und auch für umgebende, im Meines Erachtens handelt es sich bei der geplan- Zusammenhang bestehende Wohnbebauung kein ten Nutzung um ein Wohngebiet, das aufgrund Erfordernis besteht, diese in das Bebauungsplangeseiner tatsächlichen Nutzungen eher einem Allge- biet einzubeziehen, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtige Gebietsausweisung meinen Wohngebiet entspricht. Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg vom innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 9 vor. 06.06.2000 Az: 1K 3112/99 leidet ein SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Bebauungsplan an einem zu seiner Gesamtnichtigkeit führenden Abwägungsfehler, wenn die Festsetzung eines Gebietes mit geringer Schutzwürdigkeit lediglich dazu dient, einen weichen Übergang zu einer emittierenden Nachbarnutzung vorzugeben (sog. Etikettenschwindel) um die Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte zu beeinflussen. Drüber hinaus ist in der Planung grundsätzlich der Trennungsgrundsatz nach § 50 BundesImmissionsschutzgesetz anzuwenden. Hiernach gilt für die heranrückende Wohnbebauung die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes und der Wirtschaft. Aufgrund der nachteiligen Folgen haben ansässige Betriebe gegenüber der heranrückenden Wohnbebauung, entsprechend dem von diesem zu beachtenden Gebot der einseitigen Rücksichtnahme ein grundsätzliches Abwehrrecht, beispielsweise im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan. Dies gilt insbesondere, wenn die Wohnbebauung auch an anderer Stelle im Gemeindegebiet festgesetzt werden kann. (BVerwG - Urteil vom 10.12.82 - 4C 28.81 -) Die gebotene Rücksichtnahme auf vorhandene legal emittierende Betriebe ist durch die Rechtsprechung besonders herausgestellt worden. Insbesondere Betriebe mit technologisch bedingten Nachtaktivitäten, wie z.B. landwirtschaftliche Betriebe, müssen in Anwendung des § 9 Landes Immissionsschutzgesetzes u.u. bei nächtlichen lärmintensiven Tätigkeiten mit massiven SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Betätigungen rechnen. Unter dem Gesichtpunkt einer allgemeinen Wohn- Wie bereits zuvor ausgeführt, wird der Bereich des … den Anregungen gebietausweisung rege ich im Rahmen der weite- Plangebietes als Bestandteil eines umfassenderen nicht zu folgen. ren Planung an, ein schalltechnisches Gutachten faktischen MD – Gebiets gewertet (Wohnnutzung zur Beurteilung der Immissionssituation einzuho- innerhalb eines MD – Gebietes). len. Hierin sollten auch mögliche Minderungsmaß- Es handelt sich hier nicht um ein Allgemeines nahmen und ggf. planerische Lösungen aufgezeigt Wohngebiet i.S. von § 4 BauNVO. werden, die zur Klärung einer eventuell auftreten Die geplante Wohnnutzung innerhalb des MD - Gebietes ist demnach so zu bewerten wie auch die Konfliktsituation beitragen. umgebende Bebauung. Die Weidgasse wird bereits heute von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren ohne dass hierdurch ein Immissionskonflikt entsteht. Die Belastungen durch die wenigen Fahrzeuge / Tag sind so gering, dass für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Dorfgebietes kein Immissionskonflikt zu erwarten ist. Die künftige Nutzung der Weidgasse wird sich, bis auf den Anliegerverkehr zum Plangebiet, nicht wesentlich verändern, sodass auch nach Realisierung des Bebauungsplanes von einer Verträglichkeit der Nutzung ausgegangen wird. 14. Architekturbüro Schreiben vom 07.02.2010 1. Eine größere Flexibilität der Dachformen sollte gegeben sein. Die Beschränkung nur auf Satteldächer und eine zwingende Ausrichtung der Firstrichtung sollte gestrichen werden. Begründung: Satteldächer benötigen bei den SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc Die Vorschriften zu den Dachformen sind sowohl in einer separaten Gestaltungssatzung als auch nach § 86 (1) BauO NRW zeichnerisch im Plan nach § 9 (4) BauGB festgesetzt. Die Zulässigkeit von ausschließlich Satteldächern ist … der Anregung hinsichtlich einer Erweiterung der zulässigen Dachform nicht zu folgen. Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... möglichen großen Grundrissen hier im Plangebiet abgeleitet aus der umgebenden Bebauung, die unnötig hohe Raumvolumen und sie führen in Ver- überwiegend Satteldächer aufweisen. Mit der Vorbindung mit den weiteren Punkten zwangsläufig zu schrift, dass innerhalb des Plangebietes nur SattelGaupenausbildungen. Für ein Dorfgebiet mit sei- dächer zulässig sind, wird der eingeleiteten Entwicknen vielfältigen Dachlandschaften sind „ortsty- lung entsprochen und ein ortstypisches Gestalpisch" durchaus auch Walmdächer, Krüppelwalm- tungsmerkmal fortgeführt. dächer und Pultdächer. Das reine, meist noch mit Die Ausrichtung der Firste / die Stellung der bauli- … die Mitteilung zur Gaupenaufbauten versehene Satteldach ist typisch chen Anlagen sind für das Plangebiet nicht vorge- Kenntnis zu nehmen. schrieben, sodass hier eine Ausrichtung entsprefür das klassische Neubaugebiet. chend den Wünschen des Bauherrn erfolgen kann. 2. Da eine Zweigeschossigkeit richtigerweise vorgesehen ist, sollte der Traufpunkt (od. Schnitt mit Dachhaut) höher als 4,80 m gewählt sein. Begründung: Bei 4,80 m Höhe Schnitt mit Dachhaut ist eine Beeinträchtigung der Obergeschosse durch Dachschrägen eingeplant. Eine Zweigeschossigkeit ist ohne Gaupen nicht mehr möglich. Dies führt dann zu den in Neubaugebieten üblichen, aufwendigen, teuren Dachaufbauten. Gaupen sind historisch durchaus nicht ortsüblich. Dachaufbauten gab es nur durch Zwerghäuser (Aufbauten aus der Außenwand aufsteigend). SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes … der Anregung nicht sind innerhalb des Plangebietes ein- und zweige- zu folgen. schossige Bebauungen zulässig. Die Lage des Plangebietes am Ortsrand von Kirchherten, hat aus Gründen der Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu der Überlegung geführt, die künftige Bebauung hinsichtlich der zulässigen Gebäudehöhe zu beschränken. Auf die Zulässigkeit von üblichen 2 Vollgeschossen sowie einer weiteren Nutzung im Dachgeschoss ist daher bewusst verzichtet worden. Auf der anderen Seite sollte die Möglichkeit geschaffen werden, das Dachgeschoß als Vollgeschoß nutzen zu können. Da der Bebauungsplan keine Vorgaben hinsichtlich der Lage der eingeschossigen und zweigeschossigen Bebauung macht und diese damit durchaus unmittelbar nebeneinander angeordnet werden dürfen, ist die Beschränkung der Trauf- und Firsthöhen neben der Einbindung in das Ortsbild auch in der städtebaulichen Verträglichkeit zwischen den einzelnen Baukörpern begründet. Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 3. Der Bau von Garagen sollte im üblichen Rah- Die Anregung entspricht den Zielen der Planung. … die Mitteilung zur men auf beiden Seiten des Gebäudes möglich Gemäß den textlichen Festsetzungen zum Bebau- Kenntnis zu nehmen. ungsplan sind Garagen, Carports und Stellplätze sein. Begründung: Die Grundrissgestaltung kann es erfordern, aus auch außerhalb der überbaubaren GrundstücksfläBelichtungsgründen mit zwei kleineren Garagen zu che zulässig. planen. Auch sollte die Seite flexibel gewählt werden können. 4. Die Grundstückseinteilung der kleineren Bei der Aufteilung der Grundstücke handelt es sich … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Grundstücke sollte flexibel gehandhabt werden. um Vorschläge, die nicht verbindlich sind. Deren Aufteilungen sollten möglich sein. Die Begründung: Die möglichen, großen Gebäude können größere Grundstücke erfordern. Eine bessere Vermarktung ist gegeben. 15. Bürgereingabe Schreiben vom 08.02.2010 Bitte prüfen und berücksichtigen Sie die Möglich- Bei der Aufteilung der Grundstücke handelt es sich … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. keit, dass Erwerber der Grundstücke bei evtl. nicht um Vorschläge, die nicht verbindlich sind. für alle Grundstücke vorhandener Nachfrage auch zusätzliche Grundstücke oder vor allem auch Teile davon erwerben können. Dies würde beinhalten, dass eine Neuaufteilung der Grundstücke in andere Aufteilungen zulässig wäre. Des Weiteren möchten wir Sie bitten zu Berücksichtigen, dass die Ausrichtung der Giebel frei wählbar sein sollte und sich nicht nur an dem uns vorliegenden Vorentwurf orientieren. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc Die Ausrichtung der Giebel (Stellung der Gebäude) … die Mitteilung zur ist ebenso nicht Gegenstand des Bebauungsplanes, Kenntnis zu nehmen. sodass hier eine Ausrichtung entsprechend den Wünschen des Bauherrn erfolgen kann. Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 9 / Kirchherten Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der StadtentwickNr. lungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Auch möchten wir beantragen, dass die zulässigen Die Vorschriften zu den Dachformen sind sowohl in … der Anregung nicht einer separaten Gestaltungssatzung als auch nach § zu folgen. Dachformen ein "Walmdach" zulassen. 86 (1) BauO NRW zeichnerisch im Plan nach § 9 (4) BauGB festgesetzt. Die Zulässigkeit von ausschließlich Satteldächern ist abgeleitet aus der umgebenden Bebauung, die überwiegend Satteldächer aufweist. Mit der Vorschrift, dass innerhalb des Plangebietes nur Satteldächer zulässig sind, wird der eingeleiteten Entwicklung entsprochen und ein ortstypisches Gestaltungsmerkmal fortgeführt. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3484.doc