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Beschlussvorlage (Landschftspflegerischer FachbeitragWP7-1/2009 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
3,9 MB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02

Inhalt der Datei

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG zum Bebauungsplan Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Stand: 11. Februar 2010 Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung Anlass der Untersuchung und Aufgabenstellung Beschreibung des Planvorhabens Gesetzliche und planerische Anforderungen 1 1 1 1 2. Beschreibung des Plangebietes 3 3. Landschaftspflegerische Maßnahmen 5 4. Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft Landschaftsökologische Eingriffsbilanzierung Landschaftsästhetische Eingriffsbeurteilung 7 7 9 5. Zusammenfassung 10 6. Quellenverzeichnis 11 1.1 1.2 1.3 4.1 4.2 Pläne: Blatt 1: Blatt 2: Bestand - Biotoptypen (M. 1:500) Landschaftspflegerische Maßnahmen (M. 1:500) Sachbearbeitung: Eckhard Gehendges (Dipl.-Ing.) Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 1 _____________________________________________________________________________________________________ 1. Einleitung 1.1 Anlass der Untersuchung und Aufgabenstellung Im September 2008 wurde das Planungsbüro Schwarze und Partner, Landschaftsarchitekten (Krefeld) vom Planungsbüro La Citta, Stadtplanung (Bergheim) mit der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan Nr. 9 „Kirchherten“ der Stadt Bedburg beauftragt. Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages werden für das Planvorhaben geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorgeschlagen sowie eine Beurteilung des Bebauungsplans aus Sicht der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorgenommen. Neben einer landschaftsökologischen Bilanzierung erfolgt eine Beurteilung des voraussichtlichen landschaftsästhetischen Eingriffs. Es wird weiterhin eingeschätzt, inwieweit sich der Bebauungsplan auf gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten auswirken kann. 1.2 Beschreibung des Planvorhabens Mit dem Bebauungsplan Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im nördlichen Bereich von Bedburg-Kirchherten geschaffen. Der Plangebietsbereich umfasst einen Flächenumfang von ca. 0,6 ha und soll entsprechend der dörflich geprägten Umgebung planungsrechtlich als Dorfgebiet (MD) festgesetzt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich im Bereich von aktuell als Grünland genutzten Flächen in der Flur 3 der Gemarkung Kirchherten zwischen der Weidgasse im nördlichen Anschluss und dem Düstersgässchen als südlicher Begrenzung. Eine Erschließung des Vorhabengebietes ist ausgehend von der Weidgasse über eine zentrale, im südlichen Abschnitt östlich abknickende Stichstrasse vorgesehen. Östlich des geplanten Wohngebietes ist ein Fußweg in einer Breite von 3m geplant, der im Übergang zum Wohngebiet durch einen schmalen Grünstreifen gesäumt wird. Der Weg dient einer fußläufigen Verbindung zwischen Düstersgässchen und Weidgasse und wird als Schotterweg ausgeführt. Im Hinblick auf eine mögliche spätere rückwärtige Bebauung der Grundstücke an der Straße `Lamersend´ stellt der Weg eine Flächenreserve für die dann notwendige Erschließung dar. Eine Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers ist im Mischsystem vorgesehen. 1.3 Gesetzliche und planerische Anforderungen Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Nach § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 1 und 1a Baugesetzbuch (BauGB) bzw. nach § 4 des Landschaftsgesetzes NRW stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Als Eingriff gilt demnach eine Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder eine Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann. Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 2 _____________________________________________________________________________________________________ Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden. Nach § 42 BNatSchG ist es weiterhin verboten „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der Europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. Es ist ferner verboten „Fortpflanzungsoder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,...“ Für streng geschützte Arten gilt darüber hinaus das Verbot der Zerstörung nicht ersetzbarer Biotope im Rahmen der Eingriffsregelung (§ 19 BNatSchG). Landschaftsplanung Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 2 `Jülicher Börde mit Titzer Höhe´ des Rhein-Erft-Kreises. Der Landschaftsplan gibt das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ vor. Im unmittelbaren nördlichen Anschluss an das Plangebiet setzt der Landschaftsplan zwei Geschützte Landschaftsbestandteile fest. Dabei handelt es sich um die Festsetzungen: - GL 2.4-7 Entlang der Weidgasse sind nach § 23 b des Landschaftsgesetzes insgesamt 35 Silberweiden (Salix alba) wegen ihrer Bedeutung zur Belebung des Orts- und Landschaftsbildes geschützt. - GL 2.4-8 Nördlich angrenzend ist eine Fläche mit Baum- und Strauchbestand (insbesondere 7 Eschen), Obstwiese und Grünland geschützt. Der Schutz dient der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere aufgrund des biotischen Potentials der Fläche und ihrer Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere im Ortsrandbereich sowie ihrer Bedeutung zur Belebung des Orts- und Landschaftsbildes. Die Obstwiese ist zu pflegen und durch Nachpflanzung hochstämmiger Obstbäume alter Sorten zu verjüngen und auf Dauer zu erhalten. Höhlentragende Obstbäume sollen möglichst lange erhalten bleiben. Eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet besteht im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie in dessen Umgebung nicht. Potentielle natürliche Vegetation Als Potentielle natürliche Vegetation im Geltungsbereich des Plangebietes ist der Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht anzusehen, der stellenweise mit dem Flattergras-Buchenwald vergesellschaftet ist. Bei diesem Waldtyp handelt es sich um einen Tieflagen-Buchenwald mit geringer Beimischung von Traubeneiche, vereinzelt auch Stieleiche, Winterlinde und Hainbuche (DEUTSCHER PLANUNGSATLAS 1972). Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 3 _____________________________________________________________________________________________________ Kommunale Baumschutzsatzung: In der Stadt Bedburg besteht u.a. mit Wirkung für den Geltungsbereich von Bebauungsplänen eine Baumschutzsatzung (STADT BEDBRUG 1986). Geschützt sind nach der Satzung Bäume mit einem Stammumfang von mind. 100 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. 2. Beschreibung des Plangebietes Geltungsbereich des Bebauungsplans: Die in den Bebauungsplan einbezogenen Flächen befinden sich in Ortsrandlage im Norden von Kirchherten und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt (Fettweide/ Pferdeweide). Der landschaftsästhetische Eigenwert des Plangebietes ist aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung in Verbindung mit der Baumreihe entlang der Weidgasse sowie weiteren Einzelbäumen und Baumgruppen im nördlichen Anschluss insgesamt mittel. Das Plangebiet wird durch den Biotoptyp „Intensivgrünland-Fettweide“ charakterisiert. Aufgrund der Weidenutzung hat sich auf der Fläche eine Grünlandgesellschaft entwickelt, die pflanzensoziologisch dem Typus der Weidelgras-Weißkleeweide entspricht. Diese Grünlandgesellschaft ist floristisch relativ artenarm und besteht überwiegend aus Weidelgras (Lolium perenne), Wiesenlieschgras (Phleum pratense), Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Wiesenrispengras (Poa pratensis), Weißklee (Trifolium repens), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Gänseblümchen (Bellis perennis), Spitzwegerich (Plantago lanceolata) und Gemeinem Hornkraut (Cerastium holosteoides). Entsprechend dem angewandten ökologischen Bewertungsverfahren (DIE LANDESREGIERUNG 1996) ist der Biotoptyp „Intensiv-Fettweide“ mit einem mäßigen ökologischen Wert zu beurteilen (Wert 4). Der westliche, durch einen flexiblen Weidezaun abgetrennte Bereich der Grünlandfläche besitzt aufgrund von Überbeweidung aktuell eine etwas geringere landschaftsökologische Bedeutung (Wert 3). Infolge der übermäßigen Beweidung durch Pferde ist die Grasnarbe hier bis knapp über die Bodenoberfläche heruntergefressen und weist bereichsweise Trittschäden auf. Im südwestlichen Bereich der Weidefläche stockt ein abgestorbenes Exemplar des Spitzahorns (Acer platanoides), das offenbar durch Weideviehverbiss geschädigt wurde. Der abgängige Baum wird daher nicht im Rahmen der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt (vgl. Kap. 4). angrenzende Flächen: Im Randbereich der nördlich verlaufenden Weidgasse schliesst sich ein ruderaler Grassaum an die Weidefläche an, in dem Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Brennessel (Urtica dioica), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Breitwegerich (Plantago major) und Mäusegerste (Hordeum murinum) vertreten sind. In westlicher Richtung grenzen weitere Weide- und Grünlandflächen an das Plangebiet an, während südlich und östlich Haus- und Kleingartenflächen mit lockerem Baumbestand vorzufinden sind. Die Landschaft nördlich der Weidgasse ist landwirtschaftlich geprägt (Grünland- und Ackernutzung) und durch markante Gehölze strukturiert (z.B. Baumreihe aus Silberweide). Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 4 _____________________________________________________________________________________________________ Abb. 1: Ansicht des Plangebietes aus südwestlicher Richtung Lebensraumbedeutung für Tiere und Pflanzen Aufgrund der intensiven Nutzung und der nährstoffreichen Bodenverhältnisse sind in dem Grünlandbestand lediglich weit verbreitete und damit ungefährdete Pflanzenarten der Fettwiesen enthalten. Gesetzlich geschützte Arten sind an der floristischen Zusammensetzung des Grünlandes nicht beteiligt. In faunistischer Hinsicht besitzt die Grünlandfläche potentiell Lebensraumfunktionen insbesondere für Vogelarten wie Wiesenpieper, Wiesenschafstelze, Steinkauz oder Kiebitz. Die Eignung des Grünlandes als Lebensraum für Wiesenvögel wird jedoch deutlich durch angrenzende höherwüchsige Gehölzbestände eingeschränkt, da die Arten zu diesen Vertikalstrukturen gewöhnlich höhere Abstände einhalten. Die Nutzung des Grünlandes als Pferdeweide kann für den Steinkauz von Bedeutung sein, da dieser Insektenjäger auf niedrigwüchsige Grünlandbestände als Jagdbiotop angewiesen ist. Eine Lebensraumbedeutung für den Steinkauz ist grundsätzlich denkbar, zumal in der Umgebung älterer Baumbestand mit Baumhöhlen (Nistgelegenheiten) vorhanden ist (z.B. Geschützte Landschaftsbestandteile GL 2.4-7 und 2.4-8, vgl. 1.3). Tabelle 1 im Anhang dieses Fachbeitrages vermittelt einen Überblick über das potentielle Spektrum gesetzlich geschützter Tierarten für den Lebensraumtyp Fettweisen und -weiden. Aktuelle Hinweise auf eine Lebensraumbedeutung des Plangebietes für gesetzlich geschützte Tierarten bestehen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht. Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 5 _____________________________________________________________________________________________________ 3. Landschaftspflegerische Maßnahmen Im Bebauungsplan sind nach § 9 (1) Nr. 20 und 25a nachfolgende Landschaftspflegerische Maßnahmen festzusetzen, die zu einer Vermeidung bzw. Verminderung und zu einer teilweisen Kompensation von nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Landschaft führen sollen. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen V1 Schutz des Bodens/ Oberbodens (gesamtes Plangebiet) Gemäß DIN 18915 ist der Oberboden vor der Lagerung von Baumaterialien bzw. vor dem Befahren von Flächen fachgerecht abzuschieben und zwischenzulagern. Baustraßen und sonstige befahrene Flächen sind für die Dauer der Baumaßnahmen standfest zu befestigen, das dazu verwendete Material ist anschließend zu entfernen und der Untergrund tiefgründig zu lockern. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist der Oberboden nach tiefgründiger Lockerung des Unterbodens in seiner ursprünglichen Mächtigkeit wieder anzudecken. Überschüssiger Boden darf abgefahren werden und muß fachgerecht verwendet bzw. deponiert werden. Die Maßnahme ist nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB in die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zu übernehmen. V2 Begrenzung der Bodenversiegelung Zur Begrenzung der Versiegelungswirkung ist der östlich des geplanten Wohnbaugebietes vorgesehene Fußweg in wasserdurchlässiger Bauweise als Schotterweg bzw. mit einer Befestigungsart mit gleichwertigem Abflussbeiwert herzustellen. Die KFZ-Einstellplätze und Zufahrten zu Garagen sind mit versickerungsfähigen Materialien, wie z.B. Ökopflaster herzustellen. Die Maßnahme ist nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB in die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zu übernehmen. Begrünungsmaßnahmen B1 Anpflanzung von Straßenbäumen Im Bereich der Planstraße sind 2 großkronige, einheimische Laubbäume I. Ordnung gem. nachfolgender Pflanzenauswahlliste anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Abgängige Bäume sind gleichwertig zu ersetzen. Die Bäume sind in Baumscheiben von mind. 6m² Größe anzupflanzen, eine Befestigung der Baumscheiben ist unzulässig. Die Baumscheiben sind mit Bodendeckern/ Stauden gem. nachfolgender Pflanzenliste zu begrünen und dauerhaft zu pflegen. Pflanzenliste – Auswahlliste 1 (Größen und Qualitäten gem. BdB-Gütebestimmungen) Laubbäume I. Ordnung: Acer pseudoplatanus Bergahorn H., 3xv., 16/18 Fraxinus excelsior Esche H., 3xv., 16/18 Tilia cordata Winterlinde H., 3xv., 16/18 Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 6 _____________________________________________________________________________________________________ Bodendecker/ Stauden: Euonymus fortunei `Coloratus´ Hypericum `Hidcote´ Lonicera nitida `Maigrün´ Lavandula angustifolia Vinca major Kletter-Spindelstrauch Johanniskraut Heckenkirsche Lavendel Großes Immergrün Die Maßnahme ist nach § 9 (1) Nr. 25a BauGB in die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zu übernehmen. B2 Anlage einer Schnitthecke Im Übergangsbereich des geplanten Wohnbaugebietes zum östlich angrenzenden Fußweg ist eine Schnitthecke aus Hainbuche (Carpinus betulus, Heckenpfl., 2xv., m.B., 100-125) in einer Breite von 1m anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Die Hecke ist durch regelmäßigen Schnitt auf eine Höhe von 1,80m zu begrenzen. Die Maßnahme ist nach § 9 (1) Nr. 25a BauGB in die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zu übernehmen. B3 Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke Entlang der westlichen Begrenzung des geplanten Dorfgebietes ist eine freiwachsende Hecke von 3m Breite aus Arten nachfolgender Pflanzenliste anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenliste 2 (Größen und Qualitäten gem. BdB-Gütebestimmungen) Sträucher: Corylus avellana Hasel Str., 5 TR, 100/150 Cornus sanguinea Roter Hartriegel Str., 5 TR, 100/150 Euonymus europaea Pfaffenhütchen Str., 3 TR, 100/150 Lonicera xylosteum Gew. Heckenkirsche Str., 5 TR, 100/150 Prunus spinosa Schlehe Str., 3 TR, 60/100 Rosa canina Hundsrose Str., 4 TR, 100/150 Sambucus nigra Schwarzer Holunder Str., 3 TR, 100/150 Viburnum opulus Gew. Schneeball Str., 5 TR, 100/150 Die Maßnahme ist nach § 9 (1) Nr. 25a BauGB in die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zu übernehmen. B4 Anpflanzung von Laubbäumen im Bereich privater Freiflächen Im Bereich der privaten Freiflächen sind insgesamt 5 einheimische Laubbäume II. Ordnung gem. nachfolgender Pflanzenliste anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Pflanzenliste – Auswahlliste 3 (Größen und Qualitäten gem. BdB-Gütebestimmungen) Laubbäume: Acer campestre Feldahorn H., 3xv., 16/18 Carpinus betulus Hainbuche H., 3xv., 16/18 Sorbus aucuparia Eberesche H., 3xv., 16/18 Die Maßnahme ist nach § 9 (1) Nr. 25a BauGB in die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zu übernehmen. B5 Anlage eines Grünstreifens zur Weidgasse hin Die festgesetzten privaten Grünflächen (p) mit der Zweckbestimmung „Abschirmgrün“ sind mit Bodendeckern/ Stauden gem. Pflanzenliste 1 zu begrünen und dauerhaft zu pflegen. Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 7 _____________________________________________________________________________________________________ 4. Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft 4.1 Landschaftsökologische Eingriffsbilanzierung Mit einer Realisierung des Vorhabens sind umfangreiche landschaftsökologische Beeinträchtigungen verbunden. Der durch den Bebauungsplan voraussichtlich zu erwartende Eingriff wird nachfolgend anhand des sog. vereinfachten Bewertungsverfahrens (DIE LANDESREGIERUNG 1996) bilanziert. Tabelle 1 verdeutlicht den landschaftsökologischen Wert des Plangebietes vor Realisierung des Bebauungsplans (Bestandswert), in Tab. 2 wird der voraussichtliche Wert nach Realisierung der geplanten Flächennutzungen beurteilt (Planungswert). Aus der Differenz von Bestandswert landschaftsökologische Eingriffsbilanz. und Planungswert ergibt sich die Tab. 1: BESTANDSWERT - LANDSCHAFTSÖKOLOGISCHER EINGRIFFSWERT GesamtGesamtkorrekturwert faktor Code Biotoptyp Fläche (m²) Grundwert 1.1 versiegelte Fläche (Straßenverkehrsfläche) 330 0 - 1.5 Feldweg 300 2 3.2 Fettweide 3.140 3.2 Fettweide (Pferdeweide) 2.380 Gesamtfläche (m²) Einzelflächenwert 0 0 - 2 600 4 - 4 12.560 31) - 31) 7.140 6.150 ÖKOLOGISCHER GESAMTWERT BESTAND (Summe ÖW) 20.300 1) der westliche, durch einen mobilen Weidezaun abgetrennte Abschnitt der Fettweide weist infolge Überbeweidung durch Pferde einen artenarmen Grünlandbestand mit bereichsweisen Trittschäden auf. Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 8 _____________________________________________________________________________________________________ Tab. 2: PLANUNGSWERT - LANDSCHAFTSÖKOLOGISCHER AUSGLEICHSWERT GesamtGesamtkorrekturwert faktor Code Biotoptyp Fläche (m²) Grundwert 1.1 versiegelte Fläche (Straßenverkehrsfläche) 1.080 0 - 2.7251) 0 290 1.1 1.3 4.1 4.5 8.1 8.1 8.2 8.2 versiegelte Fläche MD (Wohnbaufläche Dorfgebiet) teilversiegelte Fläche (Schotterweg) Ziergarten, strukturarm Bodendecker/ Staudenrabatten Naturnahe Hecke (westl. Hausgärten) Schnitthecke (Hainbuche) einheimischer Laubbaum (Gärten) Straßenbaum Laubbaum Gesamtfläche (m²) Einzelflächenwert 0 0 - 0 0 1 - 1 290 1.300 2 - 2 2.600 45 3 - 3 135 265 6 0,92) 5,4 1.431 95 6 0,723) 4,32 410,4 2504) 6 - 6 1.500 1004) 6 - 6 600 6.150 ÖKOLOGISCHER GESAMTWERT PLANUNG (Summe ÖW) 6.966,4 1) für das planungsrechtlich festgesetzte Dorfgebiet (MD) wird das zulässige Maß an Überbauung/ Versiegelung auf max. 60% begrenzt. 2) der ökologische Wert berücksichtigt die Breite der Hecke < 5m 3) der ökologische Wert berücksichtigt die Höhe der Hecke < 2m und eine Breite < 5m 4) beim Flächenansatz der Bäume wird von einem Kronendurchmesser von 8m je Baum ausgegangen Planungswert - Bestandswert = 6.966,4 - 20.300 = Eingriffsbilanz -13.333,6 Die landschaftsökologische Eingriffsbilanz ergibt ein Kompensationsdefizit von 13.333,6 Ökologischen Wertpunkten. Zur vollständigen Kompensation der voraussichtlich mit dem Bebauungsplan verbundenen landschaftsökologischen Eingriffe sind daher weitere Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Hinweis zum Ausgleich des Kompensationsdefizits: Das Kompensationsdefizit des Bebauungsplans wird in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durch Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes zur Anlage eines Auenwaldes auf dem Flurstück 118, Flur 51, Gemarkung Bedburg komplett ausgeglichen. Auf einer Fläche von 5.217 m² erfolgt eine Aufwertung von 3 Wertpunkten je m² entsprechend dem Maßnahmenkonzept (Smeets + Damaschek, Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 9 _____________________________________________________________________________________________________ Mai 2008). Potentielle Auswirkungen auf Arten und Biotope Durch eine Realisierung des Bebauungsplans wird eine als Fettweide/ Pferdeweide intensiv genutzte Grünlandfläche in Anspruch genommen. Die an die Weidefläche gebundenen Lebensraumfunktionen gehend damit vollständig verloren. Im Zuge der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Entwicklung eines Dorfgebietes entstehen begleitend zu den Gebäuden private Freiflächen, die dem individuellen Gestaltungsgeschmack der Eigentümer unterliegen. Durch die Bindungen zur Anpflanzung standortheimischer Laubbäume und einer freiwachsenden Hecke im Bereich der privaten Freiflächen werden landschaftsökologische Funktionen gefördert und eine landschaftsgerechte Eingrünung des geplanten Dorfgebietes gewährleistet. Die entstehenden Freiflächen können zumindest für weit verbreitete, ubiquistische Singvogelarten Lebensraumfunktionen bieten. Von einer erheblichen Beeinträchtigung lokaler Tierpopulationen infolge einer Realisierung des Bebauungsplans ist nicht auszugehen, da der durch den Bebauungsplan beanspruchte Flächenumfang relativ begrenzt ist und in der Umgebung des Plangebietes entsprechende Biotopflächen von ausreichendem Flächenumfang verbleiben. Es ist daher anzunehmen, dass die ökologische Funktion der von dem Vorhaben potentiell betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Im Sinne einer Vermeidung von unmittelbaren Individuenverlusten sollte das Plangebiet bei einem Baubeginn innerhalb des Brutzeitraums von Wiesenvogelarten auf Bodennester abgesucht werden. Von einem Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände infolge einer Realisierung des Bebauungsplans ist unter Berücksichtigung genannter Vorsichtsmaßnahmen nicht auszugehen. 4.2 Landschaftsästhetische Eingriffsbeurteilung Mit einer Realisierung des Bebauungsplans geht eine Grünlandfläche von mäßiger landschaftsästhetischer Bedeutung verloren. Die entstehenden Wohngebäude des Dorfgebietes orientieren sich hinsichtlich ihrer baulichen Merkmale an den umgebenden Strukturen und fügen sich damit in das bauliche Erscheinungsbild der Umgebung ein. Durch die bestehenden Sichtverschattungen im Süden und Osten (Wohnbebauung mit gehölzdurchgrünten Gärten, Baumhecke), im nördlichen Anschluss (Baumreihe, Baumbestände) und die geplante westliche Eingrünung des Dorfgebietes durch eine freiwachsende Hecke sind erhebliche visuelle Auswirkungen durch das Planvorhaben nicht zu erwarten. Insgesamt ist nicht von erheblichen landschaftsästhetischen Auswirkungen durch den Bebauungsplan auszugehen. Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 10 _____________________________________________________________________________________________________ 5. Zusammenfassung Mit einer Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Dorfgebietes (MD) mit dem Schwerpunkt einer Wohnflächenentwicklung geschaffen. Eine Erschließung des Plangebietes ist über eine Stichstraße ausgehend von der nördlich verlaufenden Weidgasse vorgesehen. Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wird im Mischsystem beseitigt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird derzeit landwirtschaftlich als Fettweide/ Pferdeweide genutzt und weist daher einen geringen bis mäßigen landschaftsökologischen und mittleren landschaftsästhetischen Wert auf. Südlich und östlich grenzen Wohnbauflächen mit Gärten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans, westlich und nördlich schließen landwirtschaftlich genutzte Bereiche an. Hinweise auf eine Lebensraumbedeutung für gesetzliche geschützte Tier- und Pflanzenarten bestehen für die in den Bebauungsplan einbezogene Fläche nicht. Auf Grundlage der landschaftsökologischen Eingriffsbilanzierung zum B-Plan nach dem Bewertungsverfahren `Arbeitshilfe für die Bauleitplanung´ (DIE LANDESREGIERUNG 1996) ergibt sich für den Bebauungsplan ein Kompensationsdefizit von 13.333,6 Ökologischen Wertpunkten. Dieses Defizit wird in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durch Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes zur Anlage eines Auenwaldes auf dem Flurstück 118, Flur 51, Gemarkung Bedburg komplett ausgeglichen. Auf einer Fläche von 5.217 m² erfolgt eine Aufwertung von 3 Wertpunkten je m² entsprechend dem Maßnahmenkonzept (Smeets + Damaschek, Mai 2008). Erhebliche Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Arten sowie auf das Landschaftsbild sind nicht zu erwarten, da voraussichtlich keine besonderen Funktionen betroffen sind. Krefeld, 11. Februar 2010 Landschaftspfl. Fachbeitrag zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 11 _____________________________________________________________________________________________________ 6. Quellenverzeichnis DIE LANDESREGIERUNG NORDRHEIN-WESTFALEN (1996): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft – Arbeitshilfe für die Bauleitplanung. BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 25.03.2002 (BGBl. I S. 1193), in Kraft getreten am 04.04.2002 zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873, ber. 2008 S. 47) m.W.v. 18.12.2007 bzw. 17.06.2008. DEUTSCHER PLANUNGSATLAS (1972): Band I: Nordrhein-Westfalen, Lieferung 3, Vegetation (Potentielle natürliche Vegetation), herausgegeben von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Gebrüder Jänecke Verlag, Hannover. LANDSCHAFTSGESETZ (LG NW) - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft – zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 19. Juni 2007 (GV. NRW., S. 226, 316). RHEIN-ERFT-KREIS: Landschaftsplan Nr. 2 `Jülicher Börde mit Titzer Höhe´, Grevenbroich. Anhang: Tab. 1 Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4904: Gruppe Art Säugetiere Braunes Langohr Wasserfledermaus Zwergfledermaus Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Bemerkung FettW Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden G G G X (X) (X) Feldschwirl Grauammer Grünspecht Kiebitz Kiebitz Mäusebussard Rauchschwalbe Rebhuhn Schleiereule sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend Durchzügler sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend G S G G G G GU G X X X X X (X) X X X Steinkauz Turmfalke Turteltaube Waldkauz Waldohreule Wiesenpieper Wiesenschafstelze beobachtet zur Brutzeit sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend G G UG G GG XX X (X) (X) (X) XX X Amphibien Vögel