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Beschlussvorlage (Umweltbericht WP7-1/2009 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
412 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02

Inhalt der Datei

UMWELTBERICHT zum Bebauungsplan Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Stand: 11. Februar 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1 1.1 Anlass der Untersuchung und Aufgabenstellung 1.2 Beschreibung des Planvorhabens 1.3 Gesetzliche und planerische Anforderungen 1 1 1 2. Allgemeine Beschreibung des Plangebietes 2 3. Beschreibung und Bewertung der potentiellen Umweltauswirkungen 3 3.1 Schutzgut Mensch/ menschliche Gesundheit 3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 3.3 Schutzgut Boden 3.4 Schutzgut Wasser 3.5 Schutzgut Klima/ Luft 3.6 Schutzgut Landschaft 3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 3 3 4 5 6 6 7 7 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation nachteiliger Auswirkungen 4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 4.2 Begrünungs- und Kompensationsmaßnahmen 8 8 9 5. Beurteilung des Bebauungsplans aus Sicht der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 9 6. Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes 6.1 Realisierung des Vorhabens 6.2 Nullvariante 10 10 10 7. Maßnahmen zur Überwachung von planungsbedingten erheblichen Umweltauswirkungen 10 8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung 11 9. Quellenverzeichnis 12 Sachbearbeitung: Eckhard Gehendges (Dipl.-Ing.) Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 1 _____________________________________________________________________________________________________ 1. Einleitung 1.1 Anlass der Untersuchung und Aufgabenstellung Im September 2008 wurde das Planungsbüro Schwarze und Partner – Landschaftsarchitekten (Krefeld) von La Citta - Stadtplanung (Bergheim) mit der Erstellung eines Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg beauftragt. Der Umweltbericht wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Er stellt eine Ermittlung und Bewertung der potentiellen mit dem Bebauungsplan verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt dar. Begleitend wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet (SCHWARZE UND PARTNER 2008). Dieser beinhaltet die in den Bebauungsplan zu übernehmenden Landschaftspflegerischen Maßnahmen sowie eine Beurteilung des Bebauungsplans aus Sicht der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. 1.2 Beschreibung des Planvorhabens Mit dem Bebauungsplan Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dörfliche Wohnbebauung im nördlichen Bereich von Bedburg-Kirchherten geschaffen. Der Plangebietsbereich umfasst einen Flächenumfang von ca. 0,6 ha und soll entsprechend der dörflich geprägten Umgebung planungsrechtlich als Dorfgebiet (MD) festgesetzt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich im Bereich von aktuell als Fettweide/ Pferdeweide genutzten Flächen in der Flur 3 der Gemarkung Kirchherten zwischen der Weidgasse im nördlichen Anschluss und dem Düstersgässchen als südlicher Begrenzung. Eine Erschließung des Vorhabengebietes ist ausgehend von der Weidgasse über eine zentrale, im südlichen Abschnitt östlich abknickende Stichstrasse vorgesehen. Östlich des geplanten Dorfgebietes ist ein Fußweg in einer Breite von 3m geplant, der durch einen schmalen Grünstreifen gesäumt wird. Der Weg dient einer fußläufigen Verbindung zwischen Düstersgässchen und Weidgasse und wird als Schotterweg ausgeführt. Im Hinblick auf eine mögliche spätere rückwärtige Bebauung der Grundstücke an der Straße `Lamersend´ stellt der Weg eine Flächenreserve für die dann notwendige Erschließung dar. Eine Durchgrünung des geplanten Dorfgebietes ist durch Anpflanzung von Laubbäumen und Hecken vorgesehen. 1.3 Gesetzliche und planerische Anforderungen Baurecht Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Bereich des Landschaftsplanes `Jülicher Börde mit Titzer Höhe´ und damit im baulichen Außenbereich. Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) ist für den Bebauungsplan eine förmliche Umweltprüfung erforderlich. Zentraler Bestandteil der Umweltprüfung ist der Umweltbericht, der die potentiellen Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Umwelt ermittelt und bewertet. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Nach § 18 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 1 und 1a Baugesetzbuch (BauGB) stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Als Eingriff gilt demnach eine Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder eine Veränderung des mit der belebten Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 2 _____________________________________________________________________________________________________ Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann. Sind aufgrund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, so ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden. Nach § 42 BNatSchG ist weiterhin verboten „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der Europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“. Es ist ferner verboten „Fortpflanzungsoder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,...“ Für streng geschützte Arten gilt darüber hinaus das Verbot der Zerstörung nicht ersetzbarer Biotope im Rahmen der Eingriffsregelung (§ 19 BNatSchG). Eine Ermittlung bzw. Beurteilung des mit dem Bebauungsplan verbundenen naturschutzrechtlichen Eingriffs sowie der potentiellen Auswirkungen auf geschützte Arten erfolgt im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags zum Bebauungsplan (SCHWARZE UND PARTNER 2010). Flächennutzungsplanung: Im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist das Plangebiet weitestgehend als Gemischte Baufläche (M) dargestellt. Landschaftsplanung: Für den Bereich des Plangebietes setzt der Landschaftsplan Nr. 2 des Rhein-ErftKreises `Jülicher Börde mit Titzer Höhe´ das Entwicklungsziel 2 fest. Damit wird die „Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ verfolgt. Eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet besteht im Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie in den umgebenden Bereichen nicht. Im unmittelbaren nördlichen Anschluss an das Plangebiet setzt der Landschaftsplan 2 Geschützte Landschaftsbestandteile fest. Dabei handelt es sich um eine Obstwiese sowie eine Baumreihe aus Silberweiden. 2. Allgemeine Beschreibung des Plangebietes Die in den Bebauungsplan einbezogenen Flächen befinden sich in Ortsrandlage im Norden von Kirchherten und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt (Fettweide/ Pferdeweide). Dies trifft auch für die westlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen und die Bereiche nördlich des Plangebietes zu. Im nördlichen Anschluss an das Plangebiet sind die landwirtschaftlichen Flächen durch Baumreihen bzw. lockere Baumbestände strukturiert. Der Geltungsbereich wird von der Weidgasse im unmittelbaren nördlichen Anschluss sowie der Straße „Lamersend“ in etwa 75m östlicher Entfernung umschlossen. Bei diesen Straßen handelt es sich um gering frequentierte Ortsstraßen. Südwestlich des Plangebietes verläuft mit dem Düstersgässchen ein schmaler Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 3 _____________________________________________________________________________________________________ grasbewachsener Fußweg. 3. Beschreibung und Bewertung der potentiellen Umweltauswirkungen 3.1 Schutzgut Mensch/ menschliche Gesundheit Bestandssituation: Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich als Fettweide/ Pferdeweide genutzt. Es wird in östlicher und südlicher Richtung von den rückwärtigen Haus- und Schrebergärten angrenzender Wohnbauflächen umgeben. Westlich und nördlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Bereiche an. Eine besondere Bedeutung für die örtliche Naherholung besitzt die in den Bebauungsplan einbezogene Fläche nicht. Potentielle Auswirkungen: Während der Bauphase werden die umliegenden Wohnbauflächen durch Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen beeinträchtigt. Diese Auswirkungen sind von vorübergehender Natur und damit nicht nachhaltig. Sie können durch Minderungsmaßnahmen, wie den Einsatz von technisch auf dem aktuellen Stand befindlicher Maschinen und Geräte begrenzt werden. Anlagebedingt geht durch eine Realisierung des Planvorhabens die in Anspruch genommene Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft verloren. Der betroffene Flächenumfang ist relativ gering. Durch die Anlage von Wohnbebauung, nicht störenden Gewerbebetrieben bzw. land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kommt es zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung im Bereich des geplanten Dorfgebietes, der Weidgasse und der übergeordneten Straßen, sowie zu einer Steigerung von Lärm- und Schadstoffemissionen aus dem Bereich des Plangebietes. Vor dem Hintergrund des lediglich begrenzten Flächenumfangs des Bebauungsplans sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Von erheblichen, auf das Plangebiet einwirkenden Lärm- und Schadstoffimmissionen ist aufgrund der umliegenden Flächennutzungen nicht auszugehen. Insgesamt sind keine erheblichen Auswirkungen durch den Bebauungsplan zu erwarten. 3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Bestandssituation: Zur Erfassung des Biotopbestandes wurde im September 2008 eine Biotopkartierung des Plangebietes unter Berücksichtigung angrenzender Bereiche durchgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird demnach ausschließlich durch landwirtschaftliche Nutzung (Fettweide/ Pferdeweide) geprägt und besitzt dementsprechend eine geringe bis mäßige landschaftsökologische Bedeutung. Im westlichen Randbereich des Plangebietes verläuft ein Feldweg von ca. 3m Breite. Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 4 _____________________________________________________________________________________________________ Das Plangebiet wird durch den Biotoptyp „Intensivgrünland-Fettweide“ charakterisiert. Aufgrund der Weidenutzung hat sich auf der Fläche eine Grünlandgesellschaft entwickelt, die pflanzensoziologisch dem Typus der Weidelgras-Weißkleeweide entspricht. Diese Grünlandgesellschaft ist floristisch relativ artenarm und besteht überwiegend aus Weidelgras (Lolium perenne), Wiesenlieschgras (Phleum pratense), Wolligem Honiggras (Holcus lanatus), Wiesenrispengras (Poa pratensis), Weißklee (Trifolium repens), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Gänseblümchen (Bellis perennis), Spitzwegerich (Plantago lanceolata) und Gemeinem Hornkraut (Cerastium holosteoides). Im südwestlichen Bereich des Plangebietes befindet sich ein abgängiger Altbaum des Spitzahorns (Acer platanoides). Der westliche, durch einen flexiblen Weidezaun abgetrennte Bereich der Grünlandfläche besitzt aktuell eine etwas geringere landschaftsökologische Bedeutung, was auf Überbeweidung durch Pferde zurückzuführen ist. Grundsätzlich kann der Plangebietsbereich Lebensraumfunktionen für Tierarten der Offenlandschaft besitzen (z.B. Wiesenvögel wie Wiesenpieper, Wiesenschafstelze ect.), die jedoch durch die angrenzenden höheren Gehölzbestände eingeschränkt werden. Hinweise zum Vorkommen gesetzlich geschützter Tier- und Pflanzenarten liegen für das Plangebiet bzw. seine unmittelbare Umgebung nicht vor. Potentielle Auswirkungen: Von der Planung sind ausschließlich Biotoptypen mit geringer bis mäßiger landschaftsökologischer Bedeutung (Feldweg/ Fettweide/ Pferdeweide) betroffen. Angrenzende naturnahe Gehölzbestände werden durch den Bebauungsplan nicht berührt. Im Zuge einer Realisierung des Bebauungsplans geht die Grünlandfläche vollständig verloren. An die Stelle des Grünlandes treten überwiegend bebaute bzw. versiegelte Flächen sowie flächenmäßig untergeordnet begleitende Freiflächen mit geringer landschaftsökologischer Bedeutung. Die im Bereich der privaten Freiflächen anzupflanzenden Laubbäume und Heckenstrukturen können landschaftsökologische Funktionen übernehmen. Mit erheblichen Auswirkungen auf lokale Populationen geschützter Tier- und Pflanzenarten ist infolge einer Realisierung des Bebauungsplans nicht zu rechnen. Insgesamt sind erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut nicht zu erwarten, sofern der mit dem Bebauungsplan verbundene landschaftsökologische Eingriff durch geeignete externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen wird. 3.3 Schutzgut Boden Bestandssituation: Die Böden des Plangebietes haben sich auf der geologischen Grundlage von Löß und Sandlöß entwickelt (DEUTSCHER PLANUNGSATLAS 1976). Daher ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans als Bodentyp die Typische Parabraunerde verbreitet. Die Böden können vereinzelt pseudovergleyt sein bzw. TschernosemRelikte enthalten. Als Bodenart dominiert lehmiger Schluff, z.T. schluffiger Lehm aus Löß, der vereinzelt humos, im tieferen Untergrund vereinzelt karbonathaltig sein kann (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004). Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 5 _____________________________________________________________________________________________________ Bei den im Plangebiet verbreiteten Böden handelt es sich um besonders schutzwürdige Böden mit besonders hoher Bodenfruchtbarkeit und hohem Sorptionspotential für Nähr- bzw. Schadstoffe. Der Boden besitzt weiterhin eine hohe Verdichtungsempfindlichkeit (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004). Aufgrund der orientierenden Angaben des GEOLOGISCHEN DIENSTES sind die Böden des Untersuchungsgebietes lediglich bedingt für eine Versickerung von Niederschlagswasser geeignet. Nach VOGT (2009) ist eine Versickerung im Plangebiet lediglich bei Austausch der bindigen Bodenschichten bis in eine Tiefe von ca. 7m unter Gelände möglich und damit wirtschaftlich nicht durchführbar. Potentielle Auswirkungen: Während der Bauphase besteht grundsätzlich die Gefahr einer Verdichtung des Bodens durch ein Befahren mit Maschinen und Geräten sowie das Risiko eines Eintrags von Schadstoffen in den Boden im Falle von Unfällen und Leckagen. Die potentiellen Auswirkungen auf den Boden werden vor dem Hintergrund der ausgeprägten Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens insgesamt als mittel eingeschätzt. Anlagebedingt können auf Grundlage des Bebauungsplans rd. 64% der Gesamtfläche des Plangebietes überbaut bzw. vollständig versiegelt werden. Eine Neuversiegelung natürlicher Bodenflächen ist grundsätzlich als erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden anzusehen, da in diesem Fall sämtliche natürliche Bodenfunktionen verloren gehen. Die Begrenzung des zulässigen Maßes der Überbauung/ Versiegelung auf eine GRZ von maximal 0,6 trägt zu einer Minimierung von Auswirkungen auf das Schutzgut Boden bei. Betriebsbedingte Auswirkungen auf den Boden, die vorwiegend in einer Belastung mit kfz-bürtigen Schadstoffen bestehen können, werden vor dem Hintergrund der voraussichtlich lediglich geringen Erhöhung des Fahrzeugverkehrs als nicht erheblich beurteilt. Insgesamt ist von erheblichen Auswirkungen durch den Bebauungsplan auf das Schutzgut Boden auszugehen. 3.4 Schutzgut Wasser Bestandssituation: Oberflächengewässer sind im Bereich des Plangebietes nicht vorhanden. Nach Angaben von VOGT (2009) ist für das Plangebiet von einem Grundwasserflurabstand von ca. 20m auszugehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nicht im Bereich eines Wasserschutzgebietes. Potentielle Auswirkungen: Besondere Funktionen des Wasserhaushaltes werden durch das Vorhaben voraussichtlich nicht betroffen. Aufgrund der hohen Sorptionsfähigkeit der Deckschichten in Verbindung mit einem höheren Grundwasserflurabstand ist das Verschmutzungsrisiko des Grundwassers, beispielsweise im Rahmen von Bautätigkeiten, als gering anzusehen. Durch die umfangreiche Überbauung/ Versiegelung von Bodenflächen infolge einer Realisierung des Bebauungsplans wird eine Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate bewirkt. Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 6 _____________________________________________________________________________________________________ Aufgrund des geringen Flächenumfangs des Bebauungsplans ist insgesamt nicht von erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser auszugehen. 3.5 Schutzgut Klima/ Luft Bestandssituation: In großklimatischer Hinsicht ist das Plangebiet atlantisch geprägt. In den mäßig warmen Sommern werden mittlere Temperaturen zwischen 17 und 18 °C (Juli) verzeichnet, die Winter fallen mit mittleren Temperaturen von 1,0 bis 1,5 °C (Januar) relativ mild aus (DEUTSCHER PLANUNGSATLAS 1976). Die durchschnittliche jährliche Niederschlagsmenge liegt zwischen 600 und 650 mm. Es herrschen südwestliche und westliche Winde vor. Aufgrund der aktuellen Nutzung als Grünland besitzt die in den Bebauungsplan einbezogene Fläche eine Eignung zur Bildung von Kaltluft, die sich während sommerlicher Strahlungswetterlagen klimahygienisch positiv auswirken kann. Die Bedeutung dieser Funktion wird durch den geringen Flächenumfang und den fehlenden räumlichen Bezug zu klimatischen Ungunsträumen relativiert. Die aktuelle Belastung des Plangebietes durch Luftschadstoffe wird als gering beurteilt. Potentielle Auswirkungen: Mit der Entwicklung des Bebauungsplans geht die klimahygienische Funktion des Plangebietes weitestgehend verloren. Die Auswirkungen werden aufgrund des geringen betroffenen Flächenumfangs und der geringen funktionalen Zusammenhänge mit Ungunstgebieten als unerheblich beurteilt. Negative Auswirkungen auf lufthygienische Funktionen werden durch die Erhaltung der an das Plangebiet angrenzenden Gehölzbestände in Verbindung mit den relativ umfangreichen Neuanpflanzungen vermieden. Mit einer erheblichen Steigerung von Kfz-gebundenen Emissionen ist angesichts des Umfangs der baulichen Erweiterung sowie unter Bedrücksichtung des allgemeinen technischen Fortschritts nicht zu rechnen. Insgesamt sind erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut nicht zu erwarten. 3.6 Schutzgut Landschaft Bestandssituation: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in nördlicher Siedlungsrandlage von Bedburg-Kirchherten im Übergang zur landwirtschaftlich genutzten Offenlandschaft. Die von Weidegrünland in Verbindung mit Einzelbäumen, Baumgruppen und der Baumreihe entlang der Weidgasse charakterisierte Landschaft weist einen mittleren landschaftsästhetischen Eigenwert auf. Visuelle Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen in Form einer durchgängigen Mauer im südlichen Randbereich des Düstersgässchens sowie eines Windparks nördlich des Plangebietes. Das Plangebiet befindet sich nicht im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes. Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 7 _____________________________________________________________________________________________________ Potentielle Auswirkungen: Im Zuge einer Realisierung des Bebauungsplanes wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche des Plangebietes in ein dörfliches Wohngebiet, möglicherweise mit nicht störenden gewerblichen Nutzungen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben umgewandelt. Der bislang mittlere landschaftsästhetische Eigenwert der Fläche wird damit auf einen geringen Wert reduziert. Die entstehenden Wohngebäude des Dorfgebietes orientieren sich hinsichtlich ihrer baulichen Merkmale an den umliegend vorhandenen Strukturen und fügen sich damit in das bauliche Erscheinungsbild der Umgebung ein. Durch die bestehenden Sichtverschattungen im Süden und Osten (Wohnbebauung mit gehölzdurchgrünten Gärten, Baumhecke), im nördlichen Anschluss (Baumreihe, Baumbestände) und die geplante westliche Eingrünung des Dorfgebietes durch eine freiwachsende Hecke sind erhebliche visuelle Auswirkungen durch das Planvorhaben nicht zu erwarten. Von erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist infolge Realisierung des Bebauungsplans nicht auszugehen. 3.7 einer Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandssituation: Hinweise auf Bodendenkmäler ergeben sich allgemein aus alten Steinsetzungen, Bodenverfärbungen durch Holzzersetzung, Scherben, Knochen oder Metallgegenstände. Aktuell sind für das Plangebiet keine entsprechenden Hinweise bekannt. Als Sachgut ist der im Plangebiet anstehende durch hohe natürliche Fruchtbarkeit gekennzeichnete Boden mit seiner Bedeutung als landwirtschaftliche Produktionsgrundlage anzusehen. Potentielle Auswirkungen: Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Schutzgut Kulturgüter nicht durch eine Realisierung des Bebauungsplans betroffen. Der Verlust der landwirtschaftlichen Fläche wird aufgrund seiner Kleinflächigkeit und der eingeschränkten ackerbaulichen Nutzbarkeit als unerheblich beurteilt. 3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen resultieren v.a. aus einer großflächigen Überbauung bzw. Versiegelung von Bodenflächen. Dies führt zu einem Verlust der natürlichen Bodenfunktionen, was ebenfalls mit einem Verlust der vorhandenen Vegetation und der Biotopfunktionen verbunden ist. Damit geht allgemein eine Reduzierung der Erholungseignung der Landschaft einher. Auswirkungen bestehen gleichzeitig in einer Verringerung der Grundwasserneubildung und einer Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse. Erhebliche Umweltauswirkungen durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind angesichts des geringen Flächenumfangs des Bebauungsplans voraussichtlich nicht zu erwarten. Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 8 _____________________________________________________________________________________________________ 4. Maßnahmen zur Vermeidung, nachteiliger Auswirkungen Minimierung 4.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und zur Kompensation Schutzgut Mensch/ menschliche Gesundheit Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch/ menschliche Gesundheit sind für das geplante Vorhaben voraussichtlich keine besonderen Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen erforderlich. Schutzgut Tiere und Pflanzen Im Sinne einer Vermeidung von potentiellen unmittelbaren Individuenverlusten ist es sinnvoll, das Plangebiet bei einem Baubeginn innerhalb des Brutzeitraums von Wiesenvogelarten auf Bodennester abzusuchen. Ein Schutz und dauerhafter Erhalt der an das Plangebiet angrenzenden Gehölzbestände kann bestehende Lebensraumfunktionen v.a. für Vogelarten der Siedlungsränder sichern. Schutzgut Boden Im Hinblick auf die anstehenden Bautätigkeiten kommt dem Schutz des Oberbodens eine besondere Bedeutung zu. Gemäß DIN 18915 ist der Oberboden vor der Lagerung von Baumaterialien bzw. vor dem Befahren von Flächen fachgerecht abzuschieben und zwischenzulagern. Baustraßen und sonstige befahrene Flächen sind für die Dauer der Baumaßnahmen standfest zu befestigen, das dazu verwendete Material ist anschließend zu entfernen und der Untergrund tiefgründig zu lockern. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist der Oberboden nach tiefgründiger Lockerung des Unterbodens in seiner ursprünglichen Mächtigkeit wieder anzudecken. Überschüssiger Boden darf abgefahren werden und muß fachgerecht verwendet bzw. deponiert werden. Grundsätzlich sind teilversiegelnde Bodenbeläge einer vollständigen Versiegelung vorzuziehen. Dies gilt z.B. für den östlich des geplanten Dorfgebietes vorgesehenen Fußweg. Neben den genannten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung einer Bodenverdichtung ist durch ausschließlichen Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Baumaschinen und -geräten darauf hinzuwirken, dass Verunreinigungen des Bodens durch den Baustellenbetrieb, sowie durch Unfälle und Leckagen vermieden werden. Die im Bereich der Erftaue vorgesehenen externen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag) sind aufgrund ihrer Einbeziehung in die Hochwasserdynamik der Erft in besonderem Maße geeignet, zu einer Regeneration natürlicher Bodenverhältnisse beizutragen. Schutzgut Wasser Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor Schadstoffeinträgen bewirken gleichzeitig einen weitgehenden Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen. Zur Erhaltung der Grundwasserneubildungsfunktion vor Ort ist es ratsam, Bodenbefestigungen möglichst in teilversiegelnder Bauweise auszugestalten (s. o.). Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 9 _____________________________________________________________________________________________________ Schutzgut Klima/ Luft Eine Erhaltung der an die Plangebietsfläche gebundenen klimahygienischen Landschaftsfunktion ist mit einer Realisierung des Bebauungsplans nicht vereinbar. Zur Sicherung lufthygienischer Funktionen (Filterfunktion) ist ein Schutz und eine Erhaltung angrenzender Gehölzbestände ratsam. Neuanpflanzungen von Laubbäumen innerhalb des Plangebietes (Stellplatzbegrünung) tragen zu einer Förderung lufthygienischer Funktionen bei. Eine Verwendung partiell durchlässiger Bodenbeläge (z. B. Fußweg) kann durch Wasserrückhaltung und Verdunstung die kleinklimatischen Verhältnisse im Plangebiet begünstigen. Durch einen Einsatz von dem modernsten Stand der Technik entsprechenden Fahrzeuge und Baumaschinen wird weiterhin eine Begrenzung von Schadstoffemissionen während der Bauphase auf ein unvermeidliches Maß gewährleistet. Schutzgut Landschaft Im Hinblick auf das örtliche Landschaftsbild ist während der Bauphase auf einen Schutz und Erhalt der an das Plangebiet angrenzenden Gehölzbestände zu achten. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Durch entsprechende Vorsicht bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten können evtl. im Plangebiet befindliche Bodendenkmäler aufgedeckt und erfasst werden. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde ist die Untere Denkmalbehörde bzw. das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung der zuständigen Denkmalbehörde ist abzuwarten. 4.2 Begrünungs- und Kompensationsmaßnahmen Zur Eingrünung der geplanten Besucherparkplätze wird die Anpflanzung von 2 einheimischen Laubbäumen vorgeschlagen (vgl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag). Weiterhin wird das Plangebiet durch Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke, von Laubbäumen einheimischer Arten sowie einer Schnitthecke landschaftsökologisch und landschaftsästhetisch aufgewertet. 5. Beurteilung des Bebauungsplans aus Sicht der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Mit einer Realisierung des Vorhabens sind in großem Umfang Beeinträchtigungen landschaftsökologischer Funktionen verbunden. Eine detaillierte Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt im Rahmen des begleitenden Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan (SCHWARZE UND PARTNER 2010). Für den Bebauungsplan ergibt sich auf Grundlage des sog. Vereinfachten Bewertungsverfahrens (DIE LANDESREGIERUNG 1996) ein Kompensationsdefizit von 13.333,6 Ökologischen Wertpunkten. Das Kompensationsdefizit des Bebauungsplans wird in Abstimmung mit der Unteren Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 10 _____________________________________________________________________________________________________ Landschaftsbehörde durch Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes zur Anlage eines Auenwaldes auf dem Flurstück 118, Flur 51, Gemarkung Bedburg komplett ausgeglichen. Auf einer Fläche von 5.217 m² erfolgt eine Aufwertung von 3 Wertpunkten je m² entsprechend dem Maßnahmenkonzept (Smeets + Damaschek, Mai 2008). 6. Prognose zur Entwicklung des Umweltzustandes 6.1 Realisierung des Vorhabens Mit einer Realisierung des Planvorhabens entsteht ein dörfliches Wohngebiet, in dem neben Wohnbebauung möglicherweise land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe oder nicht störende gewerbliche Nutzungen angesiedelt werden. Durch die dauerhafte Inanspruchnahme von besonders schutzwürdigen Böden ergeben sich erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. Insgesamt nimmt die Bedeutung des Plangebietes für Natur und Landschaft durch eine Realisierung des Bebauungsplans ab, abgesehen von erheblichen Auswirkungen auf den Boden sind im Hinblick auf die übrigen Schutzgüter jedoch keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 6.2 Nullvariante Bei einem Verzicht auf eine Realisierung des Bebauungsplans bleibt der Plangebietsbereich zunächst als Grünlandfläche mit insgesamt geringem bis mäßigem landschaftsökologischem und mittlerem landschaftsästhetischem Wert erhalten. Aufgrund der planungsrechtlichen Darstellung der Fläche als Mischgebiet im Flächennutzungsplan ist jedoch grundsätzlich von einer dem Bebauungsplan Nr. 9 entsprechenden Entwicklung der Flächen auszugehen. 7. Maßnahmen zur Überwachung von planungsbedingten erheblichen Umweltauswirkungen Mit einer Realisierung des Bebauungsplans sind voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden verbunden. Von besonderer Bedeutung ist daher eine Überprüfung der zum Schutz des Oberbodens notwendigen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen. Es wird weiterhin angeraten, mit Wirkung auf die an das Plangebiet angrenzenden Gehölzbestände im Rahmen der Baumaßnahmen die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zum Baumschutz (DIN 18920) zu prüfen. Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 11 _____________________________________________________________________________________________________ 8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Mit dem Bebauungsplan Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dörfliche Wohnbebauung im nördlichen Bereich von Bedburg-Kirchherten geschaffen. Der Plangebietsbereich umfasst einen Flächenumfang von ca. 0,6 ha und soll entsprechend der dörflich geprägten Umgebung planungsrechtlich als Dorfgebiet (MD) festgesetzt werden. Die Erschliessung des Dorfgebietes ist über eine von der Weidgasse ausgehende Stichstraße vorgesehen, ein im östlichen Randbereich geplanter Fußweg wird als Reservefläche für eine spätere städtebauliche Entwicklung im Bereich der östlich angrenzenden rückwärtigen Gärten in die Planung integriert. Das im Bereich des Plangebietes anfallende Niederschlagswasser soll im Mischsystem beseitigt werden. Aktuell wird die in den Bebauungsplan einbezogene Fläche als Fettweide/ Pferdeweide landwirtschaftlich genutzt und besitzt daher eine geringe bis mäßige landschaftsökologische und mittlere landschaftsästhetische Bedeutung. Aufgrund der durch den Bebauungsplan legitimierten Bebauung sind für das Schutzgut Boden erhebliche Auswirkungen durch den Bebauungsplan zu erwarten, zumal der im Plangebiet anzutreffende Boden als besonders schutzwürdig einzustufen ist. Die Auswirkungen auf die übrigen Schützgüter bzw. die zu erwartenden Wechselwirkung sind voraussichtlich nicht erheblich. Artenschutzrechtlich relevante Auswirkungen sind infolge einer Realisierung des Bebauungsplans unter Berücksichtigung von Vorsichtsmaßnahmen im Rahmen der Bautätigkeiten nicht zu erwarten. Im Zuge einer Realisierung des Bebauungsplanes geht die vorhandene Grünlandfläche vollständig verloren. An deren Stelle entsteht ein Dorfgebiet mit ökologisch relativ geringwertigen Freiflächen, die durch Anpflanzung von standortheimischen Laubbäumen und Hecken landschaftsökologisch und landschaftsästhetisch aufgewertet werden. Der begleitende Landschaftspflegerische Fachbeitrag weist insgesamt ein Kompensationsdefizit von 13.333,6 Ökologischen Wertpunkten aus. Dieses Defizit wird in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durch Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes zur Anlage eines Auenwaldes auf dem Flurstück 118, Flur 51, Gemarkung Bedburg komplett ausgeglichen. Auf einer Fläche von 5.217 m² erfolgt eine Aufwertung von 3 Wertpunkten je m² entsprechend dem Maßnahmenkonzept (Smeets + Damaschek, Mai 2008). Krefeld, 11. Februar 2010 Umweltbericht zum BP Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg Seite 12 _____________________________________________________________________________________________________ 9. Quellenverzeichnis BAUGESETZBUCH (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) m.W.v. 01.01.2007. BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 25.03.2002 (BGBl. I S. 1193), in Kraft getreten am 04.04.2002 zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873, ber. 2008 S. 47) m.W.v. 18.12.2007 bzw. 17.06.2008. DEUTSCHER PLANUNGSATLAS (1976): Band I: Nordrhein-Westfalen, Lieferung 7, Klima, herausgegeben von der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Gebrüder Jänecke Verlag, Hannover. GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Auskunftssystem BK50, Karte der schutzwürdigen Böden – 2. überarb. Auflage, Krefeld. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1976): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen M 1:50.000, Blatt L 5106 Köln. LANDSCHAFTSGESETZ (LG NW) - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft – zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 19. Juni 2007 (GV. NRW., S. 226, 316). RHEIN-ERFT-KREIS: Landschaftsplan Nr. 2 `Jülicher Börde mit Titzer Höhe´, Grevenbroich. SCHWARZE UND PARTNER (2010): Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 9 `Kirchherten´ der Stadt Bedburg - Vorentwurf, Krefeld. STADT BEDBURG: Flächennutzungsplan. VOGT, J.: Hydrogeologisches Gutachten in Hinblick auf die Versickerung von Niederschlägen - BV: Wohnbebauung in Bedburg-Kirchherten, BP. Nr. 9 „Kirchherten“, Bedburg-Kaster.