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Mitteilungsvorlage (Stellungnahme zum Fragenkatalog der SPD-Fraktion Brigidaschule, Berzdorf)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
121 kB
Datum
13.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Mitteilungsvorlage (Stellungnahme zum Fragenkatalog der SPD-Fraktion 
Brigidaschule, Berzdorf) Mitteilungsvorlage (Stellungnahme zum Fragenkatalog der SPD-Fraktion 
Brigidaschule, Berzdorf) Mitteilungsvorlage (Stellungnahme zum Fragenkatalog der SPD-Fraktion 
Brigidaschule, Berzdorf) Mitteilungsvorlage (Stellungnahme zum Fragenkatalog der SPD-Fraktion 
Brigidaschule, Berzdorf)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 1/2010 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat III -230- Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Stellungnahme zum Fragenkatalog der SPD-Fraktion Brigidaschule, Berzdorf Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -230- 04.01.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 1/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Michael Vogel 04.01.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Stellungnahme zum Fragenkatalog der SPD-Fraktion Brigidaschule, Berzdorf Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Brandschutz-Konzept Das Brandschutz-Konzept, erstellt durch Herrn Dr. Josef Schaaf, ist inzwischen fertig gestellt und liegt der Verwaltung vor. Herr Dr. Schaaf wird in der Sitzung anwesend sein und für ergänzende Ausführungen und Fragen zur Verfügung stehen. Nach Auswertung des Brandschutz-Konzeptes ergibt sich, über die schon bekannten Maßnahmen hinaus, dass die Betondecken in den Klassenräumen nicht – wie gefordert – der Brandschutzklasse F 90 entsprechen, sondern nur F30-Standard aufweisen. Die Bereitstellung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel i.H.v. 30.000 € bedarf der Zustimmung des Rates. Eine entsprechende Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 12.01.2010 eingebracht. Insoweit besteht kein weiteres Erfordernis für Beschlüsse oder Entscheidungen des Bau- und Vergabeausschusses in der Sondersitzung am 13.01.2010. 2. Vorwurf zu später Information In den Medien, so z.B. am 15.12.2009 auf Radio Erft, erklärte die SPD-Fraktion, dass die Stadt Wesseling zu spät über die „Schäden“, gemeint sind die mangelhaften Deckenaufhängungen sowie der z.T. fehlende Brandschutz im Foyer der Brigidaschule, informiert habe. Die o.g. Baumängel sind beim Abbau der Beleuchtungskörper in der Woche zwischen dem 09.11. und dem 13.11.2009 aufgefallen. Die Verwaltung hat daraufhin - zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung - für die Sitzung des Rates am 17.11.2009 eine verfristete Vorlage eingebracht, die eine überplanmäßige Mittelbereitstellung zum Inhalt hatte. Alle insoweit diagnostizierten Mängel sind in der o.g. Vorlage detailliert beschrieben und mit Fotos dokumentiert worden. Zum leichteren Verständnis ist die Beschlussvorlage 200/2009 aus der Ratssitzung vom 17.11.2009 dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Aus dem vorgenannten Sachverhalt lässt sich der Vorwurf, dass die Verwaltung zu spät über die aufgefundenen Mängel informiert habe, nicht aufrechterhalten. 3. Fragen der SPD-Fraktion Frage 1: In einem Radio-Erft-Interview zu den Brandschutzmängeln, gesendet am 15.12.2009, äußerte sich Herr Vogel wie folgt: „Wir haben alle Grundschulen zu offenen Ganztagsschulen umgebaut, die Goethe- und die Brigidaschule sind die beiden letzten.“ Wo sehen Sie hier den Zusammenhang zu den Brandschutzmängeln? Im Zuge der Errichtung und Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschulen in Wesseling sind alle Schulen, bis auf die Rheinschule, fertig gestellt worden. Bei der Schillerschule, der Albert-Schweitzer-Schule, der Lessingschule sowie der Johannes-Gutenberg-Schule ist jeweils in den bestehenden Gebäudekörper baulich eingegriffen worden. Daher bestand in den genannten Fällen eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, welches den neuen Gebäudekörper - und zwar den alten und den neuen Teil in seiner Gesamtheit betrachtet. (Anm.: Lessingschule und Johannes-Gutenberg-Schule wurden im Hinblick auf den Brandschutz ganzheitlich betrachtet, da bei der OGS Lessingschule nicht nur, wie umgesetzt, ein separater Baukörper entstanden ist, sondern auch ein Umbau im Untergeschoss geplant war.) Bei den Bauvorhaben Brigidaschule und Goetheschule ist die Situation jedoch anders. In beiden Schulen bilden die OGS-Bauten separate Baukörper. Im Falle der Brigidaschule wurde der OGS-Teil an den Altbau angebaut, ohne dass hierfür ein wesentlicher Eingriff in das Bestandsgebäude erforderlich wurde. Die OGS Goetheschule steht separat auf dem Schulhof. In diesen Fällen besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes, das die Untersuchung der jeweiligen Altbauten zum Gegenstand hat. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb das am 26.05.2009 vorgestellte Sanierungskonzept zur Brigidaschule kein Brandschutzkonzept vorsah. Insoweit erschließt sich auch der Zusammenhang zwischen den „OGS-Bauten“ und dem Thema „Brandschutz-Konzept“. Die Erläuterung dieses komplexen Sachverhaltes wurde mit dem eingangs zitierten Satz eingeleitet; bzw. im Folgenden auch sinngemäß ausgeführt. Diese Erläuterungen wurden jedoch nicht ausgestrahlt. Dass die OGS seit Monaten in Betrieb ist, ist auch der Verwaltung bekannt. Frage 2: Das Brandschutzkonzept wurde erst nach dem Ratsbeschluss vom 17.11.2009 in Auftrag gegeben. Das seitens der Verwaltung am 26.05.2009 dem Vergabeausschuss vorgestellte Sanierungskonzept sah dies nicht vor. Ist es nicht üblich, bei größeren Sanierungsmaßnahmen die Bau- und Brandschutzvorschriften zu überprüfen? Wenn, ja, warum ist dies in diesem Fall nicht geschehen? Wie bereits zu Frage 1 erläutert, war die Erstellung eines Brandschutz-Konzeptes in der Brigidaschule (Altbau) zum damaligen Zeitpunkt rechtlich nicht erforderlich und auch nicht geboten. Frage 3: Bei dem Ortstermin am 08.12.2009 wurde durch den Brandschutzgutachter ausgeführt, dass ein zweites Treppenhaus an das Gebäude angebaut werden muss. Laut den gültigen Brandschutzregeln ist dies vorgeschrieben. In der bisherigen Planung war ein zweites Treppenhaus nicht vorgesehen. Ist es richtig, dass das zweite Treppenhaus nur gebaut wird, weil durch die entdeckten Mängel der Bestandsschutz für das bisherige Treppenhaus entfallen ist ? Nein, das ist nicht richtig. Die Anfang November entdeckten Mängel beim Brandschutz stehen in keinem Zusammenhang mit dem Erfordernis des zweiten Rettungsweges. Richtig ist, dass der Brandschutzsachverständige, Herr Dr. Schaaf, bei dem Ortstermin am 08.12.2009 die Errichtung eines zweiten Rettungsweges (Treppenhaus) angesprochen hat. Diese Erkenntnis war jedoch nicht neu. Anfang September 2009 wurde die alte Fassade abgebrochen. Dabei stellte sich heraus, dass die Außenwand der Brigidaschule eine verschiedenartige Materialität aufweist (Ziegelsteine, Betonwand etc.). Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Schule in den zurückliegenden Jahrzehnten mehrfach angebaut bzw. aufgestockt wurde. Die verschiedenen Baumaterialien und die daraus resultierende schlechte Tragfähigkeit ließen es jedoch nicht zu, die neue (schwerere) Fassade ohne weiteres an der Außenwand zu befestigen. Hierfür war eine neue Statik, die das Gebäude in seiner Gesamtheit untersucht, erforderlich. Die Erstellung einer neuen Statik führte bauordnungsrechtlich zu einer Neubewertung der Bautätigkeit und zum Verlust des Bestandsschutzes. Ab diesem Zeitpunkt war die Errichtung des zweiten Rettungsweges, unter Beachtung der Landesbauordnung und der Schulbaurichtlinie, rechtlich zwingend. In diesem Zusammenhang wurde mit der Schulleitung auch die Änderung der Eingangssituation (einvernehmlich) besprochen. Frage 4: Wann und unter welchen Voraussetzungen sind die Klassenräume bezugsfertig ? Wann sind alle Sanierungsarbeiten abgeschlossen ? Anlässlich des Elternabends am 24.06.2009 und bei der Schulanfangsfeier am 18.08.2009 wurde den anwesenden Eltern der Abschluss der Arbeiten für Anfang März 2010 angekündigt. Auf dem Hintergrund der zusätzlich auszuführenden Arbeiten (s.o.) erfolgte in der Sitzung des Vergabeausschusses am 08.12.2009 die Mitteilung der Verwaltung, dass die Arbeiten erst im April 2010 abgeschlossen sein werden. Eine Irritation ist möglicherweise dadurch entstanden, dass im Vergabeausschuss am 22.09.2009 die Mitteilung an den Ausschuss erfolgte, dass die Arbeiten bis Ende Januar 2010 abgeschlossen sein werden. Hierbei handelte es sich um ein bedauerliches Versehen. Die Nutzung der Klassenräume ist jedoch schon vor April möglich und zwar nach Fertigstellung der haustechnischen Gewerke und des Innenausbaus. Dies wird im März der Fall sein. Der Einbau der Fenster und die Anbringung der Fassade werden bis Ende April 2010 erfolgen. Für den Einbau der Fenster ist dann jeweils nur ein Raum frei zu räumen; dies wird in Abstimmung mit der Schulleitung erfolgen. Frage 5: Sind die Mittel (177.000 €) trotz der später festgestellten Mängel ausreichend ? Unter Berücksichtigung der zusätzlich bereitzustellenden Mittel i.H.v. 30.000,- € für die Ertüchtigung der Klassenraumdecken auf F90-Standard, sind die Mittel ausreichend.