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Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
90 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 37/2009 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen - 50 - Vorlage für Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 50 - 17.02.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 37/2009 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Esser 17.02.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betreff: Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplans 2009 - Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände Beschlussentwurf: Aus dem Produktsachkonto 050 351 001 5318000 - Zuschüsse - werden Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2009 wie folgt gewährt: Alteneinrichtungen: - Altenclub Rheinpark - Arbeiterwohlfahrt - Deutsches Rotes Kreuz - Apostelkirche - Kreuzkirche - Dankeskirche - St. Andreas - St. Germanus - St. Josef - St. Marien - St. Thomas - Schmerzhafte Mutter - Seniorengemeinschaft Berzdorf - Verein „Sport für Senioren“ 75,00 EURO 309,00 EURO 542,00 EURO 280,00 EURO 184,00 EURO 124,00 EURO 312,00 EURO 133,00 EURO 93,00 EURO 172,00 EURO 201,00 EURO 133,00 EURO 270,00 EURO 97,00 EURO 2.925,00 EURO Wohlfahrtsverbände: - Arbeiterwohlfahrt - Caritasverband - Deutsches Rotes Kreuz 100,00 EURO 100,00 EURO 100,00 EURO Sachdarstellung: 1. Problem Die Arbeit der Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände in Wesseling soll gefördert werden. Auf dem PSK 050 351 001 5318000 „Zuschüsse für Vereine“ stehen im Haushaltsjahr 2009 19.300 € zur Verfügung. Hiervon sind auf Grund des Ratsbeschlusses vom 26.05.2009 – Leitentscheidung des Rates, Zuschuss an das Arbeitslosenzentrum „Lichtblick Wesseling e.V.“ - 15.000 € zweckgebunden. Die verbleibenden 4.300 € auf dem PSK sollen als Arbeitszuschüsse für Wesselinger Alteneinrichtung und Wohlfahrtsverbände verwendet werden. Bedingt durch die am 11.08.2009 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre stehen auf dem PSK noch 14.500 € zur Verfügung (4.800 € sind gesperrt - „25 % - Kürzung“). Daraus folgt eine Aufteilung der verbleibenden Ausgabeermächtigung für „Lichtblick“ in Höhe von 11.250 € und 3.250 € als Arbeitszuschüsse für Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände. Es gibt 15 Alteneinrichtungen in Wesseling. Seit 1992 wird bei der Aufteilung der Mittel wie folgt verfahren: Die Höhe der städtischen Förderung berücksichtigt die unterschiedliche Häufigkeit der einzelnen Angebote und die von der Stadt erbrachte Leistung aus der mietfreien Überlassung von Räumlichkeiten. Die Bezuschussung in 2008 basierte auf den Angaben in den Verwendungsnachweisen für das Jahr 2007. Mittlerweile haben sich Änderungen ergeben, die eine Neuverteilung der Zuschüsse erforderlich machen. 2. Lösung Die Wohlfahrtsverbände erhalten in Anbetracht der verhängten Haushaltssperre Arbeitszuschüsse in Höhe von 100,00 Euro (x 3 = 300,00 Euro). Die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 2.925,00 Euro werden auf die Alteneinrichtungen nach folgendem Schema verteilt: a) Jede Einrichtung, die nicht in mietfreien, städtischen Räumen ihr Angebot macht, erhält einen Grundbetrag in Höhe von 75,00 Euro (x 12 = 900,00 Euro). b) Der Altenclub Rheinpark erhält einen Arbeitszuschuss in Höhe von 75,00 Euro. c) Der Restbetrag in Höhe von 1.950,00 Euro wird entsprechend der Öffnungszeiten auf die Einrichtungen (ohne Altenclub Rheinpark) verteilt. Demnach ergibt sich folgende Zuschussgewährung (Berechnung s. Anlage): Alteneinrichtungen: - Altenclub Rheinpark - Arbeiterwohlfahrt - Deutsches Rotes Kreuz - Apostelkirche - Kreuzkirche - Dankeskirche - St. Andreas - St. Germanus - St. Josef - St. Marien - St. Thomas - Schmerzhafte Mutter - Seniorengemeinschaft Berzdorf - Verein „Sport für Senioren“ 75,00 EURO 309,00 EURO 542,00 EURO 280,00 EURO 184,00 EURO 124,00 EURO 312,00 EURO 133,00 EURO 93,00 EURO 172,00 EURO 201,00 EURO 133,00 EURO 270,00 EURO 97,00 EURO 2.925,00 EURO 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen wie unter 2. beschrieben