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Beschlusstext (3. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
29.05.13, 17:05
Aktualisiert
29.05.13, 17:05
Beschlusstext (3. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren
Satzungsbeschluss)

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Stadt Jülich Jülich, 29. Mai 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 16.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. 3. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Mersch im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss (Vorlagen-Nr.169/2013) Nach Ansicht von StV Gruben sollte man zukünftig auf Abrundungssatzungen verzichten, da sich immer wieder jemand benachteiligt fühlt. Beschlussentwurf: Bei 1-Enthaltung mehrheitlich dafür Der Rat der Stadt Jülich beschließt die 3. Abrundungssatzung für den Ortsteil Mersch gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung wie folgt: „Folgt Satzung im Wortlaut“