Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP720/2009 1. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Rat der Stadt Bedburg
24.11.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der
Ortslage Kastera) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren
vorgetragenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des eingeschränkten
Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung vorgetragenen
Stellungnahmen eine abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Bedburg fasst unter Berücksichtigung des Abwägungserbenisses den
Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster gem. § 10
Abs. 1 i.V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) , in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) nebst Begründung, textlicher Festsetzungen und Gutachten
hierzu. Diese sind als Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 4/Kaster ist seit dem 18.11.2008 rechtskräftig. Planungsziel dieser
Bauleitplanung ist die Ausweisung eine Allgemeinen Wohngebietes nach § 4
Baunutzungsverordnung sowie eines Sondergebietes gem. § 11 BauNVO.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes ist im Januar 2009 die Teilbaugenehmigung für die
Errichtung der baulichen Anlagen in der Sondergebietsfläche erteilt worden.
Der Bau der Lärmschutzanlage zwischen Sondergebiet (SO) und dem ausgewiesenen
Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist aus Kostengründen und Nichterfordernis erst bei Umsetzung
der Baumaßnahmen und damit der Realisierung des Wohngebietes vorgesehen, da diese erst zu
diesem Zeitpunkt den Zweck erfüllt.
In der gutachterlichen Voruntersuchung zum Objekt selbst wurden neben der planerischen
Betrachtung auch die Immissionswerte der künftigen baulichen Anlagen einer näheren
Betrachtung unterzogen.
Dabei muss sich der Gutachter einerseits auf den Rechtsplan beziehen und alternativ eine
objektbezogenen gutachterliche Untersuchung „ohne Wall“ vornehmen. Der durch Monte Mare
beauftragte Gutachter ist gleichzeitig auch Gutachter im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes gewesen; dies um Synergieeffekte zu nutzen.
Dieser aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster im Bereich
der geplanten Wohnbebauung entlang des Walles als Abgrenzung zum Sondergebiet eine
Ergänzung der textlichen Festsetzungen vorzunehmen, um der zum Bebauungsplan erstellten
lärmschutztechnischen Voruntersuchung vollinhaltlich Rechung zu tragen.
Die durch den Rhein-Erft-Kreis erteilte abschließende Baugenehmigung enthält aus den vg.
Gründen derzeit noch eine mit Monte Mare und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmte Abweichung
von den künftig vorgesehenen Öffnungszeiten.
Rechtskräftige Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 4/Kaster:
5.2.2 Maß der baulichen Nutzung:
Fenster und Gebäudeöffnungen
Aus Gründen des Schallschutzes wird die Oberkannte von Fensteranlagen im Obergeschoß (zu Wohnzwecken) auf max. 5,80 m über der
Endausbauhöhe der Erschließungsstraße festgesetzt.
Es wird daher eine Änderung bzw. Ergänzung der o.g.
erforderlich:
textlichen Festsetzungen wie folgt
¾ Zu den südlich im Allgemeinen Wohngebiet (WA) gelegenen Grundstücken (entlang des
Walles) ist die Anlage von Schlafräumen mit Fenstern nach Süden im Obergeschoß nicht
zulässig. Ferner gilt dies ebenfalls für die Grundstücke westlich und östlich der Planstraße
1 in einer Tiefe von 30,00 m
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung
am 10.02.2009 den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4/Kaster gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die geringfügige Überarbeitung der textlichen
Festsetzungen durch Ergänzung dieser im Hinblick auf den erforderlichen Immissionsschutz im
Teilbereich des (WA) Allgemeinen Wohngebietes.
Die Planungen wurden zwischenzeitlich in meherern Gesprächen mit der zu beteiliegenden
Fachbehörde erörtert. Das Änderungsverfahren wurde nebst städtebaulicher Begründung,
geänderter textlicher Festsetzungen und dem Gutachten hierzu eingeleitet. Der
Beschlussvorlage WP7-20/2009 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 10.03.2009 ortsüblich
bekanntgemacht. Die betroffene Öffentlichkeit sowie die von der Änderung betroffenen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2009 wurde gem. § 13 Abs. 2 Satz 2 und
Satz 3 um Stellungnahme bis zum 19.10.2009 zum Änderungsverfahren gebeten.
Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen
zur Planung abgegeben worden. Diese sind nebst Abwägungsvorschlag in der Anlage beigefügt.
Der Jahresterminplan für den im Rahmen der Vorberatung zuständigen Ausschuss steht noch
nicht fest. Um das Verfahren nicht weiter zu verzögern und das ergänzende
Baugenehmigungsverfahren möglichst zeitnah anschieben zu können, wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, auf eine Vorberatung zu verzichten.
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bedburg daher vor, hierüber wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1.
vereinfachte Änderung zu fassen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 27.10.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
---------------------------------(Jürgen Schmeier)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP7-20/2009 1. Ergänzung
-------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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