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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung -Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der Ortslage Kaster- a) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der Ortslage Kaster-
a) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der Ortslage Kaster-
a) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung
-Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der Ortslage Kaster-
a) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP720/2009 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Rat der Stadt Bedburg 24.11.2009 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung -Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Mühlenerft und K 36 / L213/L279 und der Ortslage Kastera) Beratung und Beschließung über die im vereinfachten Bebauungsplanänderungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs . 1 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung vorgetragenen Stellungnahmen eine abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst unter Berücksichtigung des Abwägungserbenisses den Satzungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster gem. § 10 Abs. 1 i.V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) , in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) nebst Begründung, textlicher Festsetzungen und Gutachten hierzu. Diese sind als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 4/Kaster ist seit dem 18.11.2008 rechtskräftig. Planungsziel dieser Bauleitplanung ist die Ausweisung eine Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung sowie eines Sondergebietes gem. § 11 BauNVO. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes ist im Januar 2009 die Teilbaugenehmigung für die Errichtung der baulichen Anlagen in der Sondergebietsfläche erteilt worden. Der Bau der Lärmschutzanlage zwischen Sondergebiet (SO) und dem ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiet (WA) ist aus Kostengründen und Nichterfordernis erst bei Umsetzung der Baumaßnahmen und damit der Realisierung des Wohngebietes vorgesehen, da diese erst zu diesem Zeitpunkt den Zweck erfüllt. In der gutachterlichen Voruntersuchung zum Objekt selbst wurden neben der planerischen Betrachtung auch die Immissionswerte der künftigen baulichen Anlagen einer näheren Betrachtung unterzogen. Dabei muss sich der Gutachter einerseits auf den Rechtsplan beziehen und alternativ eine objektbezogenen gutachterliche Untersuchung „ohne Wall“ vornehmen. Der durch Monte Mare beauftragte Gutachter ist gleichzeitig auch Gutachter im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes gewesen; dies um Synergieeffekte zu nutzen. Dieser aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster im Bereich der geplanten Wohnbebauung entlang des Walles als Abgrenzung zum Sondergebiet eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen vorzunehmen, um der zum Bebauungsplan erstellten lärmschutztechnischen Voruntersuchung vollinhaltlich Rechung zu tragen. Die durch den Rhein-Erft-Kreis erteilte abschließende Baugenehmigung enthält aus den vg. Gründen derzeit noch eine mit Monte Mare und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmte Abweichung von den künftig vorgesehenen Öffnungszeiten. Rechtskräftige Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 4/Kaster: 5.2.2 Maß der baulichen Nutzung: Fenster und Gebäudeöffnungen Aus Gründen des Schallschutzes wird die Oberkannte von Fensteranlagen im Obergeschoß (zu Wohnzwecken) auf max. 5,80 m über der Endausbauhöhe der Erschließungsstraße festgesetzt. Es wird daher eine Änderung bzw. Ergänzung der o.g. erforderlich: textlichen Festsetzungen wie folgt ¾ Zu den südlich im Allgemeinen Wohngebiet (WA) gelegenen Grundstücken (entlang des Walles) ist die Anlage von Schlafräumen mit Fenstern nach Süden im Obergeschoß nicht zulässig. Ferner gilt dies ebenfalls für die Grundstücke westlich und östlich der Planstraße 1 in einer Tiefe von 30,00 m Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung am 10.02.2009 den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die geringfügige Überarbeitung der textlichen Festsetzungen durch Ergänzung dieser im Hinblick auf den erforderlichen Immissionsschutz im Teilbereich des (WA) Allgemeinen Wohngebietes. Die Planungen wurden zwischenzeitlich in meherern Gesprächen mit der zu beteiliegenden Fachbehörde erörtert. Das Änderungsverfahren wurde nebst städtebaulicher Begründung, geänderter textlicher Festsetzungen und dem Gutachten hierzu eingeleitet. Der Beschlussvorlage WP7-20/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 10.03.2009 ortsüblich bekanntgemacht. Die betroffene Öffentlichkeit sowie die von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.09.2009 wurde gem. § 13 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 um Stellungnahme bis zum 19.10.2009 zum Änderungsverfahren gebeten. Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zur Planung abgegeben worden. Diese sind nebst Abwägungsvorschlag in der Anlage beigefügt. Der Jahresterminplan für den im Rahmen der Vorberatung zuständigen Ausschuss steht noch nicht fest. Um das Verfahren nicht weiter zu verzögern und das ergänzende Baugenehmigungsverfahren möglichst zeitnah anschieben zu können, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, auf eine Vorberatung zu verzichten. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Bedburg daher vor, hierüber wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachte Änderung zu fassen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 27.10.2009 ----------------------------------(Udo Schmitz) ---------------------------------(Jürgen Schmeier) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP7-20/2009 1. Ergänzung -------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3