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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-20/2009 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-20/2009 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Ergänzung Planungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1. vereinfachteÄnderung-StädtebaulicheEntwicklungsmaßnahmeMühlenerft“ 5.2. Festsetzungen 5.2.2 Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Verbindung mit §§ 16 – 20 BauNVO Fenster und Gebäudeöffnungen Aus Gründen des Schallschutzes wird die Oberkannte von Fensteranlagen im Obergeschoß (zu Wohnzwecken) auf max. 5,80 m über der Endausbauhöhe der Erschließungsstraße festgesetzt. Zu den südlich im WA gelegenen Grundstücken (entlang des Walles) bis zu 30,00 m Tiefe zur südlichen Begrenzung des WA ist die Ausführung von Fenstern, Gauben und Dachflächenfenstern im 1. OG zu schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nicht zulässig. *1 Im Plangeltungsbereich dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster wird Einzelhausbebauung gem. 9 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 22 Abs. 2 Satz 3 der Baunutzungsverordnung festgesetzt. *2 Zusätzlich dürfen in den Ostfassaden in den Gebäuden auf den südlich gelegnen Grundstücken bis 30,00 m Abstand zur südlichen WA – Begrenzung östlich und westlich der Planstraße 1 nur feststehende, nicht zu öffnende Fenster vorgesehen werden. Für die Räume ist eine mechanische Lüftungseinrichtung vorzusehen. Zur Schaffung eines städtebaulich einheitlichen Gesamterscheinungsbildes werden im Bebauungsplan entlang des Walles im zuvor beschriebenen Bereich ergänzend und klarstellend die Firstrichtungen festgesetzt. Diese sind aus der Planzeichnung zu entnehmen. Hinweise: Das objektbezogene Gutachten BE/ 15/09/BPSL/013 wird als Anlage zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Kaster beigefügt *1 Ergänzung gem. Beschluss *2 Enfällt gem. Beschluss, da Bebaubarkeit zurückgenommen wurde. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3241.doc1