Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
23.11.09, 18:01
Aktualisiert
23.11.09, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ergänzung Planungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 4/Kaster, 1.
vereinfachteÄnderung-StädtebaulicheEntwicklungsmaßnahmeMühlenerft“
5.2. Festsetzungen
5.2.2 Maß der baulichen Nutzung
§ 9 Abs.1 Nr.1 BauGB in Verbindung mit §§ 16 – 20 BauNVO
Fenster und Gebäudeöffnungen
Aus Gründen des Schallschutzes wird die Oberkannte von Fensteranlagen im Obergeschoß
(zu Wohnzwecken) auf max. 5,80 m über der Endausbauhöhe der Erschließungsstraße
festgesetzt.
Zu den südlich im WA gelegenen Grundstücken (entlang des Walles) bis zu 30,00 m Tiefe
zur südlichen Begrenzung des WA ist die Ausführung von Fenstern, Gauben und
Dachflächenfenstern im 1. OG zu schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nicht zulässig.
*1 Im Plangeltungsbereich dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kaster wird
Einzelhausbebauung gem. 9 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 22 Abs. 2 Satz 3 der
Baunutzungsverordnung festgesetzt.
*2
Zusätzlich dürfen in den Ostfassaden in den Gebäuden auf den südlich gelegnen
Grundstücken bis 30,00 m Abstand zur südlichen WA – Begrenzung östlich und westlich der
Planstraße 1 nur feststehende, nicht zu öffnende Fenster vorgesehen werden. Für die
Räume ist eine mechanische Lüftungseinrichtung vorzusehen.
Zur Schaffung eines städtebaulich einheitlichen Gesamterscheinungsbildes werden im
Bebauungsplan entlang des Walles im zuvor beschriebenen Bereich ergänzend und
klarstellend die Firstrichtungen festgesetzt. Diese sind aus der Planzeichnung zu
entnehmen.
Hinweise:
Das objektbezogene Gutachten BE/ 15/09/BPSL/013 wird als Anlage zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 Kaster beigefügt
*1 Ergänzung gem. Beschluss
*2 Enfällt gem. Beschluss, da Bebaubarkeit zurückgenommen wurde.
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