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Beschlusstext (Verlegung der Grünroute auf den Ruruferradweg)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
77 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
29.05.13, 17:05
Aktualisiert
29.05.13, 17:05
Beschlusstext (Verlegung der Grünroute auf den Ruruferradweg)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 29. Mai 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 16.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.2 Verlegung der Grünroute auf den Ruruferradweg (Vorlagen-Nr.194/2013) StV Lauf regt an bezüglich der Kosten für die Umsetzung der Schilder den Kreis anzusprechen, der ja eigentlich für die Schaffung der entsprechenden Radwege zuständig wäre. Mitteilung: Das Projekt Grünmetropole entstand aus dem Wettbewerb "Industrielle Folgelandschaft" der EuRegionale 2008. Die EuRegionale 2008 ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, die Regionalentwicklung der Dreiländer-Region Aachen zu unterstützen. Am 25. Juni 2009 wurden von der StädteRegion Aachen sowie den Kreisen Düren und Heinsberg beschlossen, das EuRegionale-Projekt „Industrielle Folgelandschaft“ in der hiesigen Region in den Bereichen Freizeit und Tourismus mit dem Schwerpunkt Naherholung weiterzuentwickeln. Das Stadtgebiet Jülich ist Teilziel der Grünmetropolroute für Fahrzeuge wie auch Teilziel der Grünroute für den Fahrradverkehr. Um die Attraktivität dieser Grünroute noch zu steigern, wurde eine Zertifizierung durch den ADFC im Jahre 2011 angestrebt. Im Rahmen dieser Zertifizierung wurden diverse Mängel in den verschiedenen Teilabschnitten festgestellt. Im Teilabschnitt Jülich wurde hierbei insbesondere die Routenführung der Grünroute im Verlauf Hauptverkehrsstraßen (Große Rurstraße, Bahnhofstrasse, Dürener Straße L 253) ohne entsprechende Radverkehrsanlagen bemängelt. Bei den genannten Straßen handelt es sich um qualifizierte Kreis- bzw. Landstraßen. Die Straßenbaulast liegt beim Kreis Düren bzw. beim Landesbetrieb Straßenbau. Eine Radverkehrsanlage wäre von dort zu planen und auch zu finanzieren. Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage in den öffentlichen Haushalten ist in absehbarer Zukunft kein entsprechender Ausbau vorgesehen. Um die Situation zu entschärfen und der Anforderung des ADFC gerecht zu werden, ist daher vorgesehen, die Grünroute ab dem Kreisverkehr Zuckerfabrik (L253) auf den Ruruferradweg umzuleiten umso den „gefährlichen Teil“ zu umgehen. Entsprechende Hinweisschilder auf die Sehenswürdigkeiten der Grünroute müssen auf dem Ruruferradweg ergänzt werden.