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Beschlussvorlage (Antrag auf Zuschuss der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
86 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Beschlussvorlage (Antrag auf Zuschuss der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V.) Beschlussvorlage (Antrag auf Zuschuss der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V.) Beschlussvorlage (Antrag auf Zuschuss der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V.) Beschlussvorlage (Antrag auf Zuschuss der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V.)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 86/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag auf Zuschuss der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.08.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 86/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 14.08.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales Betreff: Antrag auf Zuschuss der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V. Beschlussentwurf: nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 28.04.2009 beantragt die Evangelische Frauenhilfe im Rheinland e.V. einen Zuschuss zur Durchführung eines Integrations-Aufbauseminares in der Woche vom 6.-11.7.2009 für Migrantinnen in Wesseling. Bereits im letzten Jahr haben 22 Frauen und 13 Kinder an einer Integrationswoche der ev. Frauenhilfe in Essen teilgenommen. Diese Veranstaltung wurde von der Stadt Wesseling mit zwei Fachkräften (Erzieherin, Soz.Arbeiterin) personell unterstützt. Es wurde kein Zuschuss gewährt. Der Termin der diesjährigen Veranstaltung (6.-11.7.2009) wurde von der Evang. Frauenhilfe verschoben. Die Verwaltung hat die Evang. Frauenhilfe um den aktuellen Sachstand gebeten, um über den Antrag entscheiden zu können. Zur neuen Terminfestlegung gibt es Seitens der Evang. Frauenhilfe folgende Überlegungen: a) in den Ferien (wie im Antrag beabsichtigt): Die Herbstferien 2009 sind bei der Frauenhilfe schon „ausgebucht“. Die Weihnachtsferien 2009/2010 sind durch die Lage der Feiertage für eine 6tägige Maßnahme nicht geeignet. Die Osterferien 2010 sind bei der Frauenhilfe schon „ausgebucht“. Zudem wäre Antrag/Förderung über BAMF möglich (Antrag bis Nov. 2009, Bewilligung März/April 2010). Die Sommerferien 2010 scheiden aufgrund der bis dahin langen Zeitspanne aus. Zudem wäre Antrag/Förderung über BAMF möglich (Antrag bis Nov. 2009, Bewilligung März/April 2010). b) außerhalb der Ferien: Aus Sicht der Frauenhilfe sind außerhalb der Schulferien reichlich Kapazitäten frei. Außerhalb der Ferien besuchen die gemäß Konzept zu betreuenden Kinder wahrscheinlich den Kindergarten und die Schule, größtenteils wahrscheinlich auch ganztags. Dann wäre keine Kinderbetreuung erforderlich (oder ab wie viel Kindern Kosten vertretbar?), dadurch würde sich der Zuschussbedarf ändern (z.B.: 600,00 € weniger Ausgaben, evtl. Senkung des Eigenanteils auf 300,00 €, Zuschussbedarf 300,00 €). Ein Großteil der möglichen Teilnehmerinnen („alte“ und „neue“) besucht einen Integrationskurs, aber nicht alle den gleichen. Die Integrationskurse haben zwar zwischen den Modulen eine Woche Pause, laufen aber nicht zeitlich parallel. Ein Fernbleiben vom Integrationskurs ist nicht so ohne Weiteres erlaubt. Gemeinsame „Pause“ der Kurse gibt es sehr wahrscheinlich nur während der Schulferien. Möglicherweise üben einige Frauen eine geringfügige Beschäftigung in den Vormittagsstunden aus und müssten sich Urlaub nehmen. Eine Klärung mit den „alten“ und „neuen“ Frauen und evtl. mit der VHS über Terminfestlegung, Integrationskursbesuch und Kinderbetreuungsbedarf ist kurzfristig nicht möglich. c) Durchführung einer 7tägigen Bildungsmaßnahme an 2 bis 3 Wochenenden: Dies wird von allen Beteiligten als nicht praktikabel und wenig sinnvoll angesehen. Fazit: Ob, in welchem Rahmen und mit welchem Personal-/Sachaufwand das beabsichtigte IntegrationsAufbauseminar stattfinden wird, steht noch nicht fest. Aussagen zum Zuschussbedarf können daher zurzeit vom Antragsteller nicht getroffen werden. 2. Lösung Wegen der einschneidenden Sparzwänge durch die am 11.08.2009 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre (70 % des Budgets) schlägt die Verwaltung vor, der Evangelischen Frauenhilfe im Rheinland e.V. für das Jahr 2009 aus Mitteln des Sonderbudgets Soziales keinen Zuschuss zur Verfügung zu stellen. 3. Alternativen Auf der Grundlage des Konzeptes für eine ursprünglich in den Sommerferien geplante Veranstaltung (ein neues Konzept wurde noch nicht erarbeitet) beantragt die Evangelische Frauenhilfe die Bereitstellung von Räumlichkeiten, für die Kinderbetreuung und für Ausflüge und Besichtigungen. Räume (Unterrichtsraum für Erwachsene, Räume für die Kinderbetreuung) können von der Verwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Kinderbetreuung für eine Veranstaltung außerhalb der Ferien kann voraussichtlich vom FB -51- mit den vorhandenen Ressourcen kostenlos sichergestellt werden. Hier wären ohnehin nur diejenigen Kinder zu betreuen, welche nicht schulpflichtig sind oder keinen Kindergarten besuchen. Aber auch die Kinderbetreuung in den Herbst- oder Weihnachtsferien wird nach Einschätzung des FB -51- sichergestellt werden können. Gegebenfalls kommt dazu auch der Einsatz von Ehrenamtler in Betracht. Der FB -51- schätzt die hierfür entstehenden Kosten auf maximal 250 € ein. Der vom Antragsteller beantragte Zuschuss für Ausflüge und Besichtigungen sollte dieser über die zu erhebenden Teilnehmerbeiträge decken. 4. Finanzielle Auswirkungen nach Beratungsergebnis