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Beschlusstext (Neuregelungen für den Umweltbeirat)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
87 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
29.05.13, 17:05
Aktualisiert
29.05.13, 17:05
Beschlusstext (Neuregelungen für den Umweltbeirat) Beschlusstext (Neuregelungen für den Umweltbeirat)

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Stadt Jülich Jülich, 29. Mai 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 16.05.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 8. Neuregelungen für den Umweltbeirat (Vorlagen-Nr.191/2013) StV Gruben regt an, sich hinsichtlich der Auswahl der Vereine statt einer namentlichen Nennung an der Formulierung des § 12 des Landschaftsgesetzes NRW zu orientieren die lautet: „Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern“. Man solle sich nicht durch eine namentliche Liste zu sehr einschränken. Herr Ervens führt aus, dass das Problem darin bestehe, wer entscheidet welche Gruppen teilnehmen dürfen. Vertreter der Stadt seien bei der Wahl nicht dabei. Eine Möglichkeit bestünde darin, dass nach einer Wahl die Bestätigung durch den Stadtrat erfolgen müßte. StV Gussen schlägt vor, über die Presse anzufragen welche Vereine überhaupt teilnehmen möchten. Der Ausschuß könne danach entscheiden wer von diesen angenommen wird, danach könnte die erste Versammlung des Beirates stattfinden. Nach Ansicht von SB Sieger sollten die teilnehmenden Ratsmitglieder unbedingt stimmberechtigt sein . StV Laufs weist darauf hin, das in anderen Beiräten die Ratsmitglieder auch nur eine beratende Stimme haben. Eine Positivliste hält er nicht für sinnvoll. Dem Punkt 2. Des SPD-Antrages könne er nicht zustimmen. Es sollte in der Geschäftsordnung festgelegt werden wer teilnimmt. StV Cremerius ist der Meinung, dass die Anzahl der Mitglieder beschränkt werden müsse, um den Beirat arbeitsfähig zu halten. Je mehr Mitglieder, desto schwieriger wird es zu einem Ergebnis zu kommen. Herr Ervens erläutert, dass die Regelungen zum Umweltbeirat nur in der Zuständigkeitsordnung des Rates festgesetzt sind. Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Größe wurde 1995 vom Rat mit 7 Mitgliedern zuzüglich jeweils 1 Mitglied von jeder Fraktion festgesetzt. Der Ausschussvorsitzende läßt zunächst über Punkt 1. Des Beschlussvorschlages, ergänzt um die „Einzelvertreter“, abstimmen. Der Ausschuß stimmt bei 4-Gegenstimmen mehrheitlich für den Vorschlag. Teil 2. des Beschlussvorschlages wird um die Formulierung aus dem Landschaftsschutzgesetzt ergänzt: „Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern“. Der Ausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus. Beschlussentwurf: (kein Text vorhanden) Der Ausschuss empfiehlt folgende Neuregelungen für den Umweltbeirat in die Zuständigkeitsordnung des Rates festzuschreiben: 1. Die im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsenden je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Beirat. 2. Die Vereine und Institutionen, deren Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, werden namentlich in einem Positivkatalog in der Zuständigkeitsordnung des Rates festgelegt. „Vereine, die nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Natur- und Umweltschutzes und der Landschaftspflege fördern“. Beschluss der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 16.05.2013 Seite 2