Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 116/2004
04.05.2004
Az.: 51/430-51
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
03.06.2004
Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen
hier: Fortschreibung für das Jahr 2003
Als Anlage ist die fortgeschriebene Sozialraumanalyse für den Kreis Euskirchen beigefügt.
Somit ist es möglich, die statistischen Daten der Jahre 1999/2000, 2000/2001, 2001/2002,
2002/2003 zu vergleichen. Zum besseren Gesamtverständnis sind im Anhang die Ortsprofile für
die vier Jahre gegenübergestellt.
Aus dem Vergleich der Analysen 2002/2003 ergeben sich folgende Anmerkungen:
Die Einwohnerzahl des Kreises Euskirchen betrug am 31.12.2003 (Stichtag) 191.936.
Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Zuwachs um 0,5 % (957 Einwohner). Vergleicht man die Jahre
1999 – 2003 , so ist feststellbar, dass der Anstieg der Wohnbevölkerung sich jährlich um ca. 0,1 %
verlangsamt. Aus der Analyse ist weiterhin erkennbar, dass die Einwohner-zahlen besonders in
den südlichen Gemeinden des Kreises Euskirchen rückläufig sind. Ca. 90 % des Zuwachses im
Kreis Euskirchen sind auf steigende Einwohnerzahlen in den Städten Euskirchen (334), Mechernich (332) und Zülpich (221) zurückzuführen.
Während die deutsche Bevölkerung im Zeitraum 1998 bis 2003 um insgesamt 3,6 % zugenommen
hat, ist die Zahl der Ausländer um 8,9 % angestiegen. Der Ausländeranteil des
Kreises Euskirchen liegt mit 4,6 % deutlich unter den Vergleichsziffern anderer Kreise im Land.
Die natürliche Bevölkerungsentwicklung ist im Kreis Euskirchen gegenwärtig durch sinkende Geburtenzahlen gekennzeichnet (negatives Geburten-Sterbe-Saldo). Die Bevölkerungs-zunahme resultiert aus deutlichen Wanderungsgewinnen.
In der Altersgruppe der 0 – 6jährigen ist wie in den Vorjahren nunmehr ein Rückgang in allen Städten und Gemeinden des Kreises zu verzeichnen. Dies wird auch aus der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes ersichtlich.
Die Arbeitslosigkeit der über 18jährigen (absolute Zahl) hat kreisweit im Vergleich zum Vorjahr um
9,41 % auf 4,88 % des Bevölkerungsanteils zugenommen. Die Arbeitslosigkeit der unter 25-jährigen
(Jugendarbeitslosigkeit) hat gegenüber dem Vorjahr um 4,57 % auf 4,66 % des Bevölkerungsanteils
zugenommen.
Seite - 2 Der Anteil der Sozialhilfeempfänger ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,22 % auf 2,49 % der Kreisbevölkerung gestiegen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Anteil der Hilfe-empfänger unter 18
Jahren um 4,97 % auf 5,09 % des Bevölkerungsanteils gestiegen ist.
Die Anzahl der Alleinerziehendenhaushalte ist wie in den Vorjahren ansteigend (5,4 %). Die Steigerung seit 1999 beträgt hier 26 % (von 3633 auf 4578).
Aus Sicht der Jugendhilfe hat dieser Personenkreis besonderen Unterstützungsbedarf
( Tagesbetreuungsmaßnahmen für Kinder um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können etc.).
Die steigenden Fallzahlen im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen belegen diese Entwicklung.
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Alleinerziehenden in den nächsten Jahren
deutlich zunehmen wird. Zwischenzeitlich zeichnet sich bundesweit sogar ein Trend zur „gewollten
nicht-ehelichen-Mutterschaft“ bei Frauen ab.
Hilfen zur Erziehung
Grundsätzlich ist der Bedarf an erzieherischen Hilfen im Kreis Eu im Zeitraum 1999 – 2003 um nahezu 15 % gestiegen, gegenüber 2002 aber relativ konstant geblieben.
Betrachtet man die kostenintensiven Hilfearten (Tagesgruppen, Heimerziehung) zeigt sich ein
erheblicher Rückgang der Fallzahlen. Die ambulanten Hilfen zur Erziehung haben sich jedoch verdoppelt.
Ausbau und Qualitätsentwicklung der flexiblen Hilfen, Qualifizierung von Pflegeeltern sowie verstärkter Personaleinsatz bei Kriseninterventionen machten diese Entwicklung möglich.
Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Mitwirkung an gerichtlichen Verfahren
Es bleibt festzustellen, dass – vermutlich in Folge der geänderten Rechtslage durch die
Kindschaftsrechtsreform – die Mitwirkung an gerichtlichen Verfahren stark abnahm. Zeitgleich hat
die Anzahl der Beratungen nach § 17 KJHG zugenommen.
Jugendgerichtshilfe
Die Zahlen der JGH hat im Vergleich zu 2002 geringfügig abgenommen, zeigt aber ansonsten im
Schnitt der letzten 4 Jahre eine relative Konstanz auch wenn die Verteilung zwischen den
Altersgruppen (14-18jährigen und 18-21jährigen) ungleich ist. Während die Fallzahlen der unter
18jährigen ansteigen, nehmen die Fallzahlen der 18 – 21jährigen ab. Dies ist auf ein geändertes
Anzeigeverhalten zurückzuführen.
Die starken Unterschiede innerhalb der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind vielfach
durch einzelne Mehrfach- bzw. Intensivstraftäter zu erklären, die vor dem Hintergrund geringer absoluter Zahlen erhebliche prozentuale Steigerungen zur Folge haben.
Seite - 3 -
In Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)