Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 01.04.2008
28.8
Bebauungsplan Nr. 141, E. - Lechenich, WirtschaftsPark Erftstadt,
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise,
II. Satzungsbeschluss
V 7 / 2277, AWiLi / PlanA am 06.11.02
V 7 / 2364, PlanA am 17.12.2002
V 7 / 3439, AWiLi / PlanA am 26.05.2004
V 7 / 3533, PlanA am 23.06.2004
V 8 / 0118, Rat am 21.12.2004 (Drs.Nr. 261/2007)
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des
Bebauungsplanes 141, E. - Lechenich, WirtschaftsPark vorgebrachten Anregungen und Hinweise
wird wie folgt entschieden:
I.1
Deutsche Telekom AG, Postfach 101042, 50450 Köln
Der Hinweis, der Deutschen Telekom AG hinsichtlich der erbetenen frühzeitigen Information wird
zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
I.2
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein – Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie
Erdgas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Ausbauplanung berücksichtigt.
I.3
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Dem Hinweis, bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) eine Tiefensondierung
durchzuführen, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im BP Rechnung
getragen.
I.4
Amt für Agrarordnung Euskirchen, Postfach 1562, 53865 Euskirchen
Der Hinweis, dass das Plangebiet im Flurbereinigungsverfahren Lechenich Az.: 14993 liegt, ist
nicht mehr zutreffend, da das Verfahren in der Zwischenzeit abgeschlossen ist.
I.5
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen
Dem Hinweis, keine weiteren Zufahrten zur B 265 oder zur L 263 zuzulassen, wurde
entsprochen. Zusätzliche Zufahrten zu den beiden Straßen sind nach dem
Bebauungsplankonzept nicht vorgesehen.
Der Anregung, einen Kreisverkehr mit einem 38 m Außendurchmesser plus Rad- und Fußweg
vorzusehen, ist bereits durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit einem
Durchmesser von insgesamt 46 m im seit 23.05.2005 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 140
entsprochen.
Der Hinweis bezüglich des straßentechnischen Entwurfs und der abzuschließenden
Verwaltungsvereinbarung, wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung
des Kreisverkehres berücksichtigt.
Den Hinweisen hinsichtlich der für die Bebauung erforderlichen Abstandsflächen (außerhalb
von geschlossen Ortschaften) und des Werbeverbots entlang der B 265 und L 263, ist bereits
im Planentwurf durch entsprechende Festsetzung entsprochen.
Dem Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den
Verkehr auf der B 265 sowie der L 263 wurde bereits im Planentwurf durch einen
entsprechenden Hinweis Rechnung getragen.
I.6
RWE Rhein – Ruhr AG, Kuchenheimer Str. 1 – 3, 53881 Euskirchen, Schreiben
vom 07.02.2003 und 11.02.2005
Der Anregung, im BP eine 2,5 x 5,0 m große Fläche für die Aufstellung einer Compakt- Station
festzusetzen, wird entsprochen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008
I.7
Seite 2
Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim
Den Anregungen und Hinweisen bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung in den
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008
Seite 3