Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 01.04.2008
28.4
Bebauungsplan Nr. 15B, E. - Liblar, Jugendkulturhalle;
I. und II. Beschluss über die Äußerungen und Stellungnahmen
III. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 607/2007)
I. Über die von den Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange zum Bebauungsplan Nr. 15B,
Erftstadt - Liblar, Jugendkulturhalle, gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), vorgetragenen Äußerungen sowie die gem. § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414),
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), vorgetragenen
Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1
Bergamt Düren, Josef-Schregel-Straße 21, 52349 Düren
(Äußerung vom 01.08.2005)
Dem Hinweis bzgl. der Lage des Plangebietes im Bereich der durch den Bergkohlenbergbau
bedingten Grundwasserbeeinflussung und der Bitte, insoweit Stellungnahmen der RWE Power AG
und des Erftverbandes einzuholen, wurde im Planverfahren entsprechend Rechnung getragen.
I. 2
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Äußerung vom 29.08.2005)
I.2.1 Der Anregung, im Umweltbericht einen Hinweis - entsprechend der bisherigen Erfassungslage hinsichtlich des archäologischen Kulturgutes aufzunehmen, ist bereits im Planentwurf entsprochen.
I.2.2 Im Planentwurf ist ein entsprechender Hinweis gem. §§ 15 und 16 DSchG NW bereits enthalten.
I.3
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Postfach 2140, 50250 Pulheim
(Äußerung vom 15.11.2005)
Der Anregung, eine Bebauung nicht auf den straßenseitigen Hofflächen, sondern im rückwärtigen
Bereich der Freiflächen vorzusehen, so dass die ehemaligen Nutzungen als Schulhöfe ablesbar
bleiben, wurde im Planentwurf entsprochen.
I.4
Staatliches Umweltamt Köln, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln
(Äußerung vom 16.08.2005)
Das Staatliche Umweltamt Köln äußert grundsätzliche Bedenken gegen den Betrieb einer
Veranstaltungshalle an diesem Standort, insbesondere, wenn Veranstaltungen über 22.00 Uhr in die
Nachtzeit hineinreichen. Es wird insgesamt befürchtet, das die nach der TA-Lärm für ein Allgemeines
Wohngebiet (WA) anzuwendenden Immissionsrichtwerte von 55/40 dB(A) Tag/Nacht nicht
eingehalten werden können und das die Anforderungen an die gesunden Wohnverhältnisse verletzt
werden.
Diesen Bedenken ist im Planverfahren Rechnung getragen. In Abstimmung mit dem Staatlichen
Umweltamt Köln ist eine schalltechnische Untersuchung “ Gutachterliche Stellungnahme zu der zu
erwartenden Geräuschsituation durch die Nutzung einer Jugendkulturhalle“ erstellt worden. Die
Ergebnisse des Gutachtens sind im weiteren Planverfahren entsprechend berücksichtigt worden.
I.5
Katholisches Pfarramt St. Barbara, Roncallistraße 14, 50374 E. – Liblar
(Äußerung vom 16.08.2005)
I.5.1 Die Bedenken, dass durch die Geräuschentwicklung (in der Halle, durch das
Freiflächengeschehen und den An- und Abfahrtsverkehr) bei Großveranstaltungen am Wochenende
der Gottesdienst gestört wird, sind nicht zutreffend, da Veranstaltungen an Wochenenden (samstags
und sonntags) nicht vorgesehen sind.
Weitere Begründung: I.11.2; II.1, Pkt 6.2; II.13.4
I.5.2 Die Bedenken bezüglich des „Parkplatzsuchverkehres“ und des befürchteten Zuparkens des
Kirchen- bzw. Pfarrheim- und Kindergartengeländes an der Roncallistraße durch Autofahrer treffen
nicht zu.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008
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Auf den beiden ehemaligen Schulhöfen (im Plangebiet) stehen zur Zeit 32 PKW-Stellplätze zur
Verfügung. Weitere Parkmöglichkeit (3 Parkplätze) befinden sich im Bereich der Hoffläche südlich
29 Ja-Stimme(n), 20 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008
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