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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld
I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 01.04.2008 28.2 Bebauungsplan Nr. 119B, E. - Gymnich, Grisfeld I. Beschluss über die Anregungen und Hinweise II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 73/2008) I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des Bebauungsplanes 119B, E. – Gymnich, Grisfeld vorgebrachten Äußerungen wird wie folgt entschieden: I.1 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme vom 07.02.2008) Die im Anlageplan gekennzeichneten (rot, grün und blau) vorhandenen und geplanten Erdgasleitungen wurden bereits im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Alle Leitungen liegen innerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen, sodass eine Überbauung ausgeschlossen ist. I.2 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 16.01.2008) Dem Hinweis, bei Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) eine Tiefensondierung durchzuführen, wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises (einschl. Aktenzeichen) im Bebauungsplan Rechnung getragen. I.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen (Stellungnahme vom 18.01.2008) Dem Hinweis, dass der Lärmschutzwall nicht auf Flächen liegen soll, die im Eigentum des Landesbetriebes sind, ist im Bebauungsplanentwurf bereits entsprochen. Der Lärmschutzwall liegt ausschließlich auf Flächen, die im Eigentum der Stadt Erftstadt sind. Der Hinweis, dass im Bereich der Anbindung des geplanten Wirtschaftsweges keine ungewollten Radfahrer-/ und Fußgängerquerungen stattfinden sollen, wird zur Kenntnis genommen und entsprechend bei der Ausbauplanung beachtet. Dem Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch den Verkehr auf der L 162 / L 495 ist bereits durch ein „Schalltechnisches Gutachten“ und durch die Festsetzung eines Lärmschutzwalles entlang der Dirmerzheimer Straße (L 162) entsprechend Rechnung getragen. Der Anregung bezüglich der Zulässigkeit (§ 28 StrWG i. V. m. § 25 StrWG) von Außenwerbung innerhalb der 20 m (gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn) entlang der L 162 wird durch die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises Rechnung getragen. I. 4 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Köln, Postfach 101352, 47713 Krefeld (Stellungnahme vom 18.02.2008) Der Hinweis, dass der Ausbau der A 61 vom AK Kerpen bis zum AD Erfttal im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Maßnahme des weitern Bedarfs enthalten ist, wird zur Kenntnis genommen. Dem Hinweis, das Lärmschutzansprüche zu Lasten der Straßenbauverwaltung nicht geltend gemacht werden können, werden zur Kenntnis genommen. Der Lärmproblematik durch den Verkehr auf der A 61 ist bereits im Planentwurf durch ein „Schalltechnisches Gutachten“ entsprechend Rechnung getragen. Danach sind Lärmschutzmaßnahmen aufgrund des Verkehres auf der A 61 nicht erforderlich. Zudem enthält der Plan einen Hinweis, dass das Plangebiet durch die umliegenden Straßen Lärmvorbelastet ist. Planungskollisionen bezüglich geplanter externer Kompensationsflächen sind nicht zu erwarten, da im Bebauungsplanentwurf festgesetzt ist, dass die Ausgleichsmaßnahmen, die außerhalb des Plangebietes durchzuführen sind, auf einer Ökokontofläche „Wolfmaar“ im Süden des Stadtgebietes Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008 Seite 2 in der Gemarkung Niederberg umgesetzt werden. Der Hinweis, bei zukünftigen Bauleitplanverfahren in der Nähe von Bundesfernstraßen der Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008 Seite 3