Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 01.04.2008
28.1
Flächennutzungsplanänderung Nr. 05, Erftstadt-Konradsheim, Frenzenstraße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss (Drs.Nr. 114/2008)
I.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316), wird
beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt für den im Anlageplan
gekennzeichneten Bereich zu ändern. Die Änderung betrifft die Darstellung von
Wohnbaufläche auf bisher im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellter Fläche für die
Landwirtschaft. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Änderung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 05, Erftstadt- Konradsheim,
Frenzenstraße.
II.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planänderungsvorentwurfs die Offenlage
gemäß § 3(2) BauGB durchzuführen.
27 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)