Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 01.04.2008
20.28 Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr
2008 mit ihren Anlagen (Drs.Nr. 646/2007)
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die nachstehende Haushaltsatzung für das Jahr 2008:
Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt
für das Haushaltsjahr 2008
Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007
(GV.NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschluss vom 01. April 2008 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 79.376.121 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 80.415.864 EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 77.402.238 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 78.690.373 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
2.970.105 EUR
1.623.250 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung von Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erforderlich ist,
wird auf 0 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist,
wird auf 54.026 EUR festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf 1.039.743 EUR
die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich
des Ergebnisplans wird auf 0 EUR festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
In Anspruch
genommen
werden
dürfen, wird auf 35.000.000 EUR
Beschluss
der Sitzung
des Rates vom
01.04.2008
festgesetzt.
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27 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Dem Rat wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen unter Bezug auf die
Veränderungsliste und der in den Rat verschobenen Beratungspunkte zur Beschlussfassung
empfohlen.
Auf Antrag von StV Dr. Hille wird die Verlängerung des Einstellungsstopps dem Rat zu
Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008
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