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Beschlusstext (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2008 mit ihren Anlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 01.04.2008 20.28 Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2008 mit ihren Anlagen (Drs.Nr. 646/2007) Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die nachstehende Haushaltsatzung für das Jahr 2008: Haushaltsatzung der Stadt Erftstadt für das Haushaltsjahr 2008 Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007 (GV.NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Erftstadt mit Beschluss vom 01. April 2008 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Erftstadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf 79.376.121 EUR Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 80.415.864 EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 77.402.238 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 78.690.373 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2.970.105 EUR 1.623.250 EUR §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit erforderlich ist, wird auf 0 EUR festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 54.026 EUR festgesetzt. §4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 1.039.743 EUR die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0 EUR festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung In Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 35.000.000 EUR Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008 festgesetzt. Seite 2 27 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Dem Rat wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit ihren Anlagen unter Bezug auf die Veränderungsliste und der in den Rat verschobenen Beratungspunkte zur Beschlussfassung empfohlen. Auf Antrag von StV Dr. Hille wird die Verlängerung des Einstellungsstopps dem Rat zu Beschlussfassung empfohlen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008 Seite 3