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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 01.04.2008 11 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt (14/2008) Die als Anlage zur Niederschrift beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbei-trägen für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt wird mit nachstehender Ergänzung be-schlossen: § 4 Abs. 1 Satz 5: Gehören zu den positiven Einkünften solche aus selbständiger Tätigkeit, sind diese Einkünfte bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens um den Betrag zu verringern, der dem Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei einer rentenversicherungspflichtig beschäftigten Person mit einem beitragspflichtigen Bruttogehalt in gleicher Höhe entspricht, soweit die selbständig tätige Person Altersvorsorgeaufwendungen in entsprechender Höhe nachweist. 27 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)