Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 180/2003
20.05.2003
Az.: 66.2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
11.06.2003
Kreisausschuss
25.06.2003
K 51 Palmersheim - Rheinbach,
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Frau Glawe
Tel.: 15 220
Abt.: 66.2
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
./.
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Bauentwurfsplanung zum Ausbau der verbleibenden Ausbauabschnitte der K 51, Palmersheim - Rheinbach zu.
Seite - 2 Begründung:
Die Kreisstrasse 51, beginnend an der L 11, führt in östliche Richtung von Palmersheim nach
Rheinbach. Sie ist eine stark frequentierte Verbindung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem
Rhein Sieg Kreis.
Im Jahr 2001 wurde der Bau des straßenbegleitenden Radweges, sowie der Teilausbau der Fahrbahn von km 1+220 bis zur Kreisgrenze bereits verwirklicht.
Durch den Bau des Radweges wurde die Netzlücke zum Rhein Sieg Kreis geschlossen.
Des weiteren wurde durch den vorgenommenen Straßenausbau eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht.
Die verbleibenden 4 Teilabschnitte genügen den Anforderungen an den heutigen technischen
Ausbaustandard nicht. Die Fahrbahnbreite der auszubauenden Teilabschnitte beträgt 5,50m, die
der bereits ausgebauten Abschnitte 6,50m. Der fehlende frostsichere Oberbau führt zu starken
Beschädigungen der Verkehrsoberfläche. Der Fahrbahnaufbau entspricht nicht der einer klassifizierten Straße.
Die geplante Fahrbahn verläuft parallel zum bereits fertiggestellten gemeinsamen Rad-/ Gehweg.
Das Bankett zwischen dem gemeinsamen Rad-/ Gehweg und der Fahrbahn hat eine Mindestbreite
von 1,50m. Der geplante Fahrbahnaufbau entspricht der Bauklasse IV. Da im Rahmen des vorangegangenen Ausbaus die komplette Entwässerung hergestellt wurde, muss die Entwässerung der
neu herzustellenden Fahrbahn nur an die bereits vorhandene Entwässerung angeschlossen werden.
Zur Umsetzung des verbleibenden Ausbaus ist kein Grunderwerb mehr erforderlich.
Die Kosten für den Ausbau liegen nach einer aktuellen Kostenberechnung bei ca. 800.000,-€.
Durch den Ausbau der verbleibenden Abschnitte wird die Verkehrssicherheit nochmals maßgeblich erhöht.
Die Maßnahme wurde im September 2002 der Bezirksregierung vorgelegt, um eine Förderung
dieses Teilausbaus zu erreichen. Die Förderung aus GVFG Mitteln in einer Höhe von 75% wurde
dem Kreis Euskirchen nach Vorlage eines Finanzierungsantrages zugesagt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauentwurf zum Ausbau der K51 zuzustimmen.
gez. Roseke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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