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Beschlussvorlage GB (K 51 Palmersheim - Rheinbach, hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 51 Palmersheim - Rheinbach,
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 51 Palmersheim - Rheinbach,
hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 180/2003 20.05.2003 Az.: 66.2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 11.06.2003 Kreisausschuss 25.06.2003 K 51 Palmersheim - Rheinbach, hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Frau Glawe Tel.: 15 220 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung ./. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Bauentwurfsplanung zum Ausbau der verbleibenden Ausbauabschnitte der K 51, Palmersheim - Rheinbach zu. Seite - 2 Begründung: Die Kreisstrasse 51, beginnend an der L 11, führt in östliche Richtung von Palmersheim nach Rheinbach. Sie ist eine stark frequentierte Verbindung zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Rhein Sieg Kreis. Im Jahr 2001 wurde der Bau des straßenbegleitenden Radweges, sowie der Teilausbau der Fahrbahn von km 1+220 bis zur Kreisgrenze bereits verwirklicht. Durch den Bau des Radweges wurde die Netzlücke zum Rhein Sieg Kreis geschlossen. Des weiteren wurde durch den vorgenommenen Straßenausbau eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht. Die verbleibenden 4 Teilabschnitte genügen den Anforderungen an den heutigen technischen Ausbaustandard nicht. Die Fahrbahnbreite der auszubauenden Teilabschnitte beträgt 5,50m, die der bereits ausgebauten Abschnitte 6,50m. Der fehlende frostsichere Oberbau führt zu starken Beschädigungen der Verkehrsoberfläche. Der Fahrbahnaufbau entspricht nicht der einer klassifizierten Straße. Die geplante Fahrbahn verläuft parallel zum bereits fertiggestellten gemeinsamen Rad-/ Gehweg. Das Bankett zwischen dem gemeinsamen Rad-/ Gehweg und der Fahrbahn hat eine Mindestbreite von 1,50m. Der geplante Fahrbahnaufbau entspricht der Bauklasse IV. Da im Rahmen des vorangegangenen Ausbaus die komplette Entwässerung hergestellt wurde, muss die Entwässerung der neu herzustellenden Fahrbahn nur an die bereits vorhandene Entwässerung angeschlossen werden. Zur Umsetzung des verbleibenden Ausbaus ist kein Grunderwerb mehr erforderlich. Die Kosten für den Ausbau liegen nach einer aktuellen Kostenberechnung bei ca. 800.000,-€. Durch den Ausbau der verbleibenden Abschnitte wird die Verkehrssicherheit nochmals maßgeblich erhöht. Die Maßnahme wurde im September 2002 der Bezirksregierung vorgelegt, um eine Förderung dieses Teilausbaus zu erreichen. Die Förderung aus GVFG Mitteln in einer Höhe von 75% wurde dem Kreis Euskirchen nach Vorlage eines Finanzierungsantrages zugesagt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauentwurf zum Ausbau der K51 zuzustimmen. gez. Roseke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)