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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 55B, E. - Köttingen, Am Giezenbach, I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 55B, E. - Köttingen, Am Giezenbach, 
I. Aufstellungsbeschluss, 
II. Offenlegungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 01.04.2008 28.3 Bebauungsplan Nr. 55B, E. - Köttingen, Am Giezenbach, I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss (Drs.Nr. 91/2007) Der Antrag der SPD-Fraktion die Entscheidung zu vertagen wird abgelehnt mit 19 Ja-Stimme(n), 27 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 55B, E. -Köttingen, Am Giezenbach. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf als Bebauungsplanentwurf Nr. 55B, Am Giezenbach, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. 27 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)