Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
01.04.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 01.04.2008
26
Vertragsablauf zum Betrieb des Freibades Lechenich (37/2008)
Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt mit
23 Ja-Stimme(n), 26 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt:
1. Der Vertrag mit dem VfB Erftstadt wird vorläufig nicht gekündigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem VfB Erftstadt und dem Verein Schwimmen Sonnen Spaß
e.V. Verhandlungen über den Betrieb des Freibades Lechenich ab dem 1.1.2009 durch den
Verein Schwimmen Sonnen Spaß e.V. zu geänderten Bedingungen aufzunehmen und das
Ergebnis der Verhandlungen dem Rat spätestens in seiner Juni-Sitzung zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
3. Hinsichtlich der aus städtischer Sicht anzustrebenden Regelungen werden folgende
Verhandlungsgegenstände festgelegt:
3.1. Vertragspartner wird der Verein Schwimmen Sonnen Spaß e.V.
3.2. Die Regelungen zum Schulschwimmen sind zu präzisieren. Schulschwimmen findet nur
außerhalb der Schulferien statt. Die Zeiten und der Umfang (Anzahl der belegten
Bahnen/Sprungmöglichkeiten) des Schulschwimmens sind unter Berücksichtigung der
geänderten Stundenpläne und der Interessen der anderen Benutzer festzulegen. Beispiel: 3
Bahnen im Schwimmerbecken, bis 14.00 Uhr zuzüglich Umkleidezeit.
3.3. Die Aufsicht am Becken und auf dem Gelände einschließlich des Umkleidebereichs obliegt
bis zum Verlassen des letzten Teilnehmers der Schule.
3.4. Das Beach-Volley-Ball-Feld kann außerhalb der Freibadsaison durch die Schulen kostenlos
genutzt werden. Der Zugang erfolgt dann nicht durch den Eingangsbereich (Kölner Ring). Die
Aufsicht obliegt den Schulen. Die durch die Nutzung außerhalb der Freibadsaison
anfallenden Kosten der Unterhaltung des Feldes sind aus dem Schulbudget zu tragen.
3.5. Präzisierung der Regelungen hinsichtlich baulicher Veränderungen einschließlich der
Einfriedung.
3.6. Wegfall des Pauschalansatzes für die schulische Nutzung beim Betriebskostenzuschuss.
Bezahlung der schulischen Nutzung nach tatsächlicher Inanspruchnahme aus dem Budget
des Schulverwaltungsamts. Analoge Regelung für Nutzung durch Ferienspiele.
3.7. Regelung der Inanspruchnahme der Fläche für das Nahwärmeheiz(kraft)werk.
3.8. Besondere Kündigungsregelung für den Fall, dass an der technischen Ausstattung des
Freibades ein größerer Schaden eintritt, der erhebliche Investitionen erfordert, um den
Betrieb fortsetzen zu können.
3.9. Angestrebte Laufzeit 3 Jahre.
4. Sämtliche genannten Punkte sollen im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit unter
Beteiligung der Schulen verhandelt werden und stellen keine abschließende Festlegung dar.
5.
26 Ja-Stimme(n), 23 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 01.04.2008
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