Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
17.06.10, 15:51
Aktualisiert
17.06.10, 15:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
13/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
- 50 -
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag auf Zuschuss der Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 50 -
04.02.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 13/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Esser
04.02.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Hauptausschuss
Rat
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Antrag auf Zuschuss der Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae
Beschlussentwurf:
nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. beantragt mit
Schreiben vom 29.12.2008 einen Zuschuss.
Lt. Antrag ist donum vitae neben den staatlichen Hilfen auf weitere Unterstützung angewiesen, um die Arbeit
für Rat Suchende aus allen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sicherstellen zu können. Die finanzielle
Situation zwingt donum vitae dazu, auch bei der Stadt Wesseling um Förderung zu bitten.
Letztmalig wurde im Jahr 2007 ein Zuschuss in Höhe von 800,00 Euro gewährt. Lt. Beschluss des
Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales vom 28.08.2007 wurde donum vitae mit Bescheid vom
02.10.2007 darauf hingewiesen, dass es sich um einen einmaligen Zuschuss handelte. Im Jahr 2008 wurde
donum ditae daher vom Ausschuss kein Zuschuss gewährt. Der Verfügungsrahmen des Produktsachkontos
050 351 001 5279900 – Sonderbudget Soziales – steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest.
2. Lösung
nach Beratungsergebnis
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
nach Beratungsergebnis