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Beschlussvorlage (Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
21.01.10, 18:03
Aktualisiert
21.01.10, 18:03
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP871/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 10 24 51 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 26.01.2010 Betreff: Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses Beschlussvorschlag: Der Familien, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt - im Benehmen mit dem Bürgermeister Herrn Stadtoberamtsrat Klaus Brunken, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales, zum Schriftführer für die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen. Für den Fall der Verhinderung wird Herr Stadtoberverwaltungsrat Hermann Josef Kramer, Leiter des Fachbereichs Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales zum Schriftführer bestellt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß §§ 58 Abs. 7 Satz 1, 58 Abs. 2 Satz 1 und § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie § 27 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestimmenden Schriftführer unterzeichnet werden muss. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.01.2010 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-71/2009 Seite 2