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Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
A 78/2004 1. Verwaltungsergänzung
Datum: 19.03.2004
Az.: GB I/10.4
Abteilung: 10.4
Förderung von Ausbildungsplätzen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2004 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Schaffung von fünf zusätzlich Ausbildungsplätzen in der Kreisverwaltung
1.1 Sachstand
Der Kreis Euskirchen hat in den letzten Jahren wie folgt neue Auszubildende eingestellt:
Beginn d. Ausbildung /
Ausbildungsberuf
Verwaltungsfachangestellte/r
Vermessungstechniker/in
Bauzeichner/in
Beamtenanwärter m. D.
Beamtenanwärter g. D.
Straßenwärter
Informatikkaufmann
Fotografin
2000
2001
2002
2003
1
1
3
2
1
1
1
1
1
2
1
2
1
1
1
3
1
1
1
2004
(Planung)
2
1
1
1
1
Des weiteren bildet der Kreis Euskirchen regelmäßig vier Jahrespraktikanten in den Breichen
„Jugend und Familie“ und „Sozialpsychiatrischer Dienst“ (Anerkennungsjahr zum
Sozialpädagogen/Sozialarbeiter)
und
fünf
Jahrespraktikanten
im
Rettungsdienst
(Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten) aus. Weiterhin werden laufend Praktikanten und
Referendare im juristischen Bereich durch die Rechtsabteilung betreut.
Da mit Blick auf die arbeitsmarktpolitische Mitverantwortung des Kreises jeweils leicht über den
Personalbedarf hinaus ausgebildet wird, kann seit Jahren keine Übernahmegarantie
ausgesprochen werden.
1.2 Rahmenbedingungen
Ob die einmalige Bereitstellung von fünf zusätzlichen Ausbildungsplätzen in der Kreisverwaltung
ein wirkungsvoller Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist, kann
bezweifelt werden.
Nachfolgend möchte die Verwaltung die Vorteilhaftigkeit einer solchen Aktion für die betroffenen
Menschen und die Rahmenbedingungen für die Kreisverwaltung Euskirchen kurz erörtern:
Seite - 2 1.2.1
Bei den meisten der o.g. Ausbildungsberufe handelt es sich um spezifische Tätigkeiten des
Öffentlichen Dienstes. Daher haben nach Abschluss der Ausbildung nicht übernommene
Nachwuchskräfte kaum eine Chance, einen Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft zu finden.
Das wird auch an der wachsenden Zahl von Initiativbewerbern mit klassischer
Verwaltungsausbildung deutlich, die sich um eine Anstellung beim Kreis Euskirchen
bemühen. Die beantragte Maßnahme stellt insofern nur eine Verschiebung des Problems
der Jugendarbeitslosigkeit in die Zukunft dar.
1.2.2
Auszubildende fordern mit Recht eine qualitativ hochwertige Ausbildung, um ihre
Zukunftschancen zu sichern. Den steigenden Qualitätsanforderungen an die Ausbildung
müssen die Ausbilder in den einzelnen Fachabteilungen und der zentralen
Ausbildungsbetreuung gerecht werden. Das Arbeitsumfeld dieser Mitarbeiter ist durch
laufende, vom Staat verursachte, Aufgabenmehrungen und Standarderhöhungen geprägt,
ohne dass es dem Kreis derzeit möglich wäre, eine nachhaltige Ressourcenverbesserung
in Aussicht zu stellen. Die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsstellen würde zwangsläufig
einen Qualitätsverlust der Ausbildung mit sich bringen.
1.2.3
Die geforderte Ad-hoc-Maßnahme muss auch im Zusammenhang mit der begonnenen –
von allen Kreistagsfraktionen unterstützten – Aufgabenkritik und dem Hintergrund sich
künftig verschlechternder finanzieller Rahmenbedingungen gesehen werden.
Incl. der Sachkosten der Arbeitsplätze sind für die Schaffung von fünf zusätzlichen
Ausbildungsstellen in den nächsten drei Jahren (durchschnittliche Ausbildungsdauer) rd.
300.000 € zu veranschlagen. Das verbleibende Finanzvolumen für die unter Ziffer 2
beantragte Maßnahme würde sich auf einen kaum wirksamen Betrag reduzieren.
1.2.4
Des weiteren steht der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion konträr zur Auflage der
Bezirksregierung in der Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2003/2004, im
Personalkostenbereich gegenüber den Haushaltsansätzen Einsparungen zu erzielen.
Die Nutzwertbetrachtung der Verwaltung führt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Einstellung von
fünf weiteren Auszubildenden nicht empfohlen werden kann.
2. Förderung der Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen
Diesbezüglich wurden zunächst verschiedene Recherchen zu vorhandenen Fördermöglichkeiten
bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen angestellt, um die Positionierung eines eigenen
Programms werten zu können.
2.1 Sachstand
Seitens der Agentur für Arbeit wird im Kreis Euskirchen die Schaffung von Ausbildungsplätzen nur
noch dann gefördert, wenn Ausbildungsplätze für schwer vermittelbare Personen angeboten
werden. Es gibt dabei zwei Förderverfahren:
Verfahren 1: Ausbildende Betriebe erhalten einmalig 3.600 Euro.
Verfahren 2: Schwer vermittelbare Personen beginnen ihre Ausbildung in einer
durch die Arbeitsverwaltung geförderten Maßnahme beim
Berufsbildungszentrum Euskirchen. Nach Möglichkeit soll ein Wechsel
in ein reguläres Ausbildungsverhältnis erfolgen.
Eine Förderung regulärer Ausbildungsverhältnisse erfolgt über die Arbeitsverwaltung nicht.
Auch das seitens der Sozialverwaltung aufgelegte Programm „Hilfe zur Arbeit“ fördert nicht die
Schaffung und Besetzung von regulären Ausbildungsplätzen.
Seite - 3 -
2.2 Gründe, die gegen die Auflage eines Förderungsprogramms zur Schaffung von
zusätzlichen Ausbildungsplätzen durch den Kreis Euskirchen sprechen
2.2.1
Sollte es seitens der Bundesregierung zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe
kommen, würde das Aufkommen dieser Abgabe zweckgebunden zur Förderung von
Ausbildungsplätzen eingesetzt. Betriebe, die zur Entrichtung der Ausbildungsabgabe
verpflichtet wären, würden Geld in einen zentralen Fonds auf Bundesebene einzahlen.
Dieser Fonds hätte die Aufgabe, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen bzw. zu
fördern. Über die Verwendung der Mittel soll ein Beirat unter Beteiligung von
Gewerkschaften und Arbeitgebern entscheiden.
Eine zusätzliche Förderung durch den Kreis Euskirchen würde eine Doppelförderung
darstellen, die aus wirtschaftlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht unbedingt zu
vermeiden
ist.
Eine
solche
Doppelförderung
wäre
gegebenenfalls
sogar
subventionsrechtlich unzulässig.
Es besteht sogar die Gefahr, dass sich ein Betrieb durch Schaffung eines geförderten
Ausbildungsplatzes von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsplatzabgabe zu
befreien sucht.
2.2.2
Zur Förderung von Ausbildungsplätzen werden staatlicherseits bereits vergünstigte Kredite
im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung zur Verfügung gestellt.
2.2.3
Die Förderung der Einrichtung von Ausbildungsplätzen birgt die Gefahr hoher
Mitnahmeeffekte. Es müssten Förderrichtlinien aufgestellt werden, die sicherstellen, dass
ausschließlich die Schaffung von Ausbildungsplätzen gefördert wird, die ohne eine
Förderung definitiv nicht geschaffen worden wären. Eine derartige Selektion bei der
Förderung ist äußerst schwierig. Hilfsweise könnte die Förderung auf Betriebe beschränkt
werden, die bislang noch überhaupt nicht ausgebildet haben. Auch bei Anwendung dieses
Kriteriums können Mitnahmeeffekte jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
2.2.4
Da mit einer verbleibenden Restsumme von ca. 200.000 € nur einigen wenigen Betrieben
eine Ausbildungsförderung gewährt werden kann, besteht die Gefahr der Unzufriedenheit
und des Unverständnisses bei denjenigen Betrieben, die keine Förderung erhalten.
(Anmerkung: Kosten eines Ausbildungsplatzes:
Die Besetzung eines Ausbildungsplatzes im gewerblichen Bereich verursacht ca. 8.500
Euro/ Jahr reine Personalkosten. Zusätzlich entstehen arbeitsplatzbezogene Nebenkosten
in Höhe von ca. 2.000 Euro/ Jahr. In den technischen Berufen sind die
arbeitsplatzbezogenen Nebenkosten häufig genauso hoch wie die Personalkosten.)
2.2.5
Die Förderung von Ausbildungsplätzen müsste vorrangig in Branchen erfolgen, in denen
nach abgeschlossener Ausbildung auch gute bis sehr gute Beschäftigungsmöglichkeiten
bestehen. Derartige Prognosen sind selbst für die Arbeitsverwaltung schwierig zu erstellen.
Es besteht folglich die Gefahr, dass mit Fördermitteln „am Bedarf vorbei ausgebildet“ wird.
Die grundsätzliche Bereitschaft, einen Auszubildenden nach abgeschlossener Ausbildung
auch tatsächlich zu übernehmen, ist für den Kreis Euskirchen nicht nachprüfbar. Die
Wahrscheinlichkeit, dass ein geförderter Auszubildender nach Auslaufen der Förderung
übernommen wird, dürfte geringer sein, als im Falle ungeförderter Ausbildungsverhältnisse,
die ausschließlich aus betrieblichen Erwägungen heraus abgeschlossen wurden.
Ungeachtet
einer
erforderlichen
Betrachtung
der
Umsetzung
Ausbildungsplatzabgabe und des daraus abzuleitenden Fonds zur
der
geplanten
Förderung von
Seite - 4 Ausbildungsplätzen, sprechen die o.g. aufgeführten Argumente aus Sicht der Verwaltung auch
zum jetzigen Zeitpunkt bereits gegen die Auflage eines Förderprogramms.
gez. Rosenke
_______________________
(Landrat)