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Verwaltungsergänzung (Förderung von Ausbildungsplätzen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Förderung von Ausbildungsplätzen
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Verwaltungsergänzung (Förderung von Ausbildungsplätzen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat A 78/2004 1. Verwaltungsergänzung Datum: 19.03.2004 Az.: GB I/10.4 Abteilung: 10.4 Förderung von Ausbildungsplätzen hier: Antrag der SPD-Fraktion Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 17.03.2004 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Schaffung von fünf zusätzlich Ausbildungsplätzen in der Kreisverwaltung 1.1 Sachstand Der Kreis Euskirchen hat in den letzten Jahren wie folgt neue Auszubildende eingestellt: Beginn d. Ausbildung / Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Vermessungstechniker/in Bauzeichner/in Beamtenanwärter m. D. Beamtenanwärter g. D. Straßenwärter Informatikkaufmann Fotografin 2000 2001 2002 2003 1 1 3 2 1 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 3 1 1 1 2004 (Planung) 2 1 1 1 1 Des weiteren bildet der Kreis Euskirchen regelmäßig vier Jahrespraktikanten in den Breichen „Jugend und Familie“ und „Sozialpsychiatrischer Dienst“ (Anerkennungsjahr zum Sozialpädagogen/Sozialarbeiter) und fünf Jahrespraktikanten im Rettungsdienst (Anerkennungsjahr zum Rettungsassistenten) aus. Weiterhin werden laufend Praktikanten und Referendare im juristischen Bereich durch die Rechtsabteilung betreut. Da mit Blick auf die arbeitsmarktpolitische Mitverantwortung des Kreises jeweils leicht über den Personalbedarf hinaus ausgebildet wird, kann seit Jahren keine Übernahmegarantie ausgesprochen werden. 1.2 Rahmenbedingungen Ob die einmalige Bereitstellung von fünf zusätzlichen Ausbildungsplätzen in der Kreisverwaltung ein wirkungsvoller Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist, kann bezweifelt werden. Nachfolgend möchte die Verwaltung die Vorteilhaftigkeit einer solchen Aktion für die betroffenen Menschen und die Rahmenbedingungen für die Kreisverwaltung Euskirchen kurz erörtern: Seite - 2 1.2.1 Bei den meisten der o.g. Ausbildungsberufe handelt es sich um spezifische Tätigkeiten des Öffentlichen Dienstes. Daher haben nach Abschluss der Ausbildung nicht übernommene Nachwuchskräfte kaum eine Chance, einen Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft zu finden. Das wird auch an der wachsenden Zahl von Initiativbewerbern mit klassischer Verwaltungsausbildung deutlich, die sich um eine Anstellung beim Kreis Euskirchen bemühen. Die beantragte Maßnahme stellt insofern nur eine Verschiebung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit in die Zukunft dar. 1.2.2 Auszubildende fordern mit Recht eine qualitativ hochwertige Ausbildung, um ihre Zukunftschancen zu sichern. Den steigenden Qualitätsanforderungen an die Ausbildung müssen die Ausbilder in den einzelnen Fachabteilungen und der zentralen Ausbildungsbetreuung gerecht werden. Das Arbeitsumfeld dieser Mitarbeiter ist durch laufende, vom Staat verursachte, Aufgabenmehrungen und Standarderhöhungen geprägt, ohne dass es dem Kreis derzeit möglich wäre, eine nachhaltige Ressourcenverbesserung in Aussicht zu stellen. Die Erhöhung der Anzahl der Ausbildungsstellen würde zwangsläufig einen Qualitätsverlust der Ausbildung mit sich bringen. 1.2.3 Die geforderte Ad-hoc-Maßnahme muss auch im Zusammenhang mit der begonnenen – von allen Kreistagsfraktionen unterstützten – Aufgabenkritik und dem Hintergrund sich künftig verschlechternder finanzieller Rahmenbedingungen gesehen werden. Incl. der Sachkosten der Arbeitsplätze sind für die Schaffung von fünf zusätzlichen Ausbildungsstellen in den nächsten drei Jahren (durchschnittliche Ausbildungsdauer) rd. 300.000 € zu veranschlagen. Das verbleibende Finanzvolumen für die unter Ziffer 2 beantragte Maßnahme würde sich auf einen kaum wirksamen Betrag reduzieren. 1.2.4 Des weiteren steht der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion konträr zur Auflage der Bezirksregierung in der Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2003/2004, im Personalkostenbereich gegenüber den Haushaltsansätzen Einsparungen zu erzielen. Die Nutzwertbetrachtung der Verwaltung führt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Einstellung von fünf weiteren Auszubildenden nicht empfohlen werden kann. 2. Förderung der Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen Diesbezüglich wurden zunächst verschiedene Recherchen zu vorhandenen Fördermöglichkeiten bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen angestellt, um die Positionierung eines eigenen Programms werten zu können. 2.1 Sachstand Seitens der Agentur für Arbeit wird im Kreis Euskirchen die Schaffung von Ausbildungsplätzen nur noch dann gefördert, wenn Ausbildungsplätze für schwer vermittelbare Personen angeboten werden. Es gibt dabei zwei Förderverfahren: Verfahren 1: Ausbildende Betriebe erhalten einmalig 3.600 Euro. Verfahren 2: Schwer vermittelbare Personen beginnen ihre Ausbildung in einer durch die Arbeitsverwaltung geförderten Maßnahme beim Berufsbildungszentrum Euskirchen. Nach Möglichkeit soll ein Wechsel in ein reguläres Ausbildungsverhältnis erfolgen. Eine Förderung regulärer Ausbildungsverhältnisse erfolgt über die Arbeitsverwaltung nicht. Auch das seitens der Sozialverwaltung aufgelegte Programm „Hilfe zur Arbeit“ fördert nicht die Schaffung und Besetzung von regulären Ausbildungsplätzen. Seite - 3 - 2.2 Gründe, die gegen die Auflage eines Förderungsprogramms zur Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen durch den Kreis Euskirchen sprechen 2.2.1 Sollte es seitens der Bundesregierung zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe kommen, würde das Aufkommen dieser Abgabe zweckgebunden zur Förderung von Ausbildungsplätzen eingesetzt. Betriebe, die zur Entrichtung der Ausbildungsabgabe verpflichtet wären, würden Geld in einen zentralen Fonds auf Bundesebene einzahlen. Dieser Fonds hätte die Aufgabe, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen bzw. zu fördern. Über die Verwendung der Mittel soll ein Beirat unter Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitgebern entscheiden. Eine zusätzliche Förderung durch den Kreis Euskirchen würde eine Doppelförderung darstellen, die aus wirtschaftlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht unbedingt zu vermeiden ist. Eine solche Doppelförderung wäre gegebenenfalls sogar subventionsrechtlich unzulässig. Es besteht sogar die Gefahr, dass sich ein Betrieb durch Schaffung eines geförderten Ausbildungsplatzes von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsplatzabgabe zu befreien sucht. 2.2.2 Zur Förderung von Ausbildungsplätzen werden staatlicherseits bereits vergünstigte Kredite im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung zur Verfügung gestellt. 2.2.3 Die Förderung der Einrichtung von Ausbildungsplätzen birgt die Gefahr hoher Mitnahmeeffekte. Es müssten Förderrichtlinien aufgestellt werden, die sicherstellen, dass ausschließlich die Schaffung von Ausbildungsplätzen gefördert wird, die ohne eine Förderung definitiv nicht geschaffen worden wären. Eine derartige Selektion bei der Förderung ist äußerst schwierig. Hilfsweise könnte die Förderung auf Betriebe beschränkt werden, die bislang noch überhaupt nicht ausgebildet haben. Auch bei Anwendung dieses Kriteriums können Mitnahmeeffekte jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. 2.2.4 Da mit einer verbleibenden Restsumme von ca. 200.000 € nur einigen wenigen Betrieben eine Ausbildungsförderung gewährt werden kann, besteht die Gefahr der Unzufriedenheit und des Unverständnisses bei denjenigen Betrieben, die keine Förderung erhalten. (Anmerkung: Kosten eines Ausbildungsplatzes: Die Besetzung eines Ausbildungsplatzes im gewerblichen Bereich verursacht ca. 8.500 Euro/ Jahr reine Personalkosten. Zusätzlich entstehen arbeitsplatzbezogene Nebenkosten in Höhe von ca. 2.000 Euro/ Jahr. In den technischen Berufen sind die arbeitsplatzbezogenen Nebenkosten häufig genauso hoch wie die Personalkosten.) 2.2.5 Die Förderung von Ausbildungsplätzen müsste vorrangig in Branchen erfolgen, in denen nach abgeschlossener Ausbildung auch gute bis sehr gute Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Derartige Prognosen sind selbst für die Arbeitsverwaltung schwierig zu erstellen. Es besteht folglich die Gefahr, dass mit Fördermitteln „am Bedarf vorbei ausgebildet“ wird. Die grundsätzliche Bereitschaft, einen Auszubildenden nach abgeschlossener Ausbildung auch tatsächlich zu übernehmen, ist für den Kreis Euskirchen nicht nachprüfbar. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein geförderter Auszubildender nach Auslaufen der Förderung übernommen wird, dürfte geringer sein, als im Falle ungeförderter Ausbildungsverhältnisse, die ausschließlich aus betrieblichen Erwägungen heraus abgeschlossen wurden. Ungeachtet einer erforderlichen Betrachtung der Umsetzung Ausbildungsplatzabgabe und des daraus abzuleitenden Fonds zur der geplanten Förderung von Seite - 4 Ausbildungsplätzen, sprechen die o.g. aufgeführten Argumente aus Sicht der Verwaltung auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits gegen die Auflage eines Förderprogramms. gez. Rosenke _______________________ (Landrat)