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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2010)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP849/2009 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 08.12.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.12.2009 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung der Stadt Bedburg im Haushaltsjahr 2010 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg im Jahr 2010 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Kosten aller Abfallfraktionen werden in die Gebühr des Restmüllgefäßes eingerechnet. Die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung betragen für das Jahr 2010 bereinigt um die Abwicklung eines Überschusses aus 2008 1.742.124 €. Nach der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2009 betragen die Gesamtkosten der Abfallbeseitigung bereinigt um die Veranschlagung eines Überschusses aus 2007 1.767.100 €. Dies bedeutet eine Kostenreduzierung von 1,41 %. Nachfolgend die Gegenüberstellung der Gebühren im laufenden Jahr mit den Gebühren aus der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010: Behälter: 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l 1 x 70 l Sack 2009 2010 je Leerung in € 7,27 7,48 10,91 11,22 21,82 22,43 69,99 71,97 99,99 102,81 6,36 6,54 Die Restmüllgebühr je Liter im Jahr 2010 steigt im Vergleich zum laufenden Jahr um 2,82 %, trotz einer eingeplanten leichten Reduzierung der Gesamt-Kreisgebühren um 0,36 % bezogen auf das Bedburger Abfallaufkommen (s. auch „Rückblick“, Anlage 2). Jedoch ist das tatsächliche Jahresliteraufkommen deutlich gesunken von 17.962.180 l auf 17.202.710 l; dies entspricht einer Reduzierung von 4,23 %. Eine fiktive Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren des Jahres 2010 mit der Jahresliterzahl aus der Gebührenbedarfsberechnung 2009 führt zu dem Ergebnis, dass die Entleerung eines 80 lRestmüllgefäßes „nur“ 7,17 € kosten würde. Die zu zahlende Gebühr bei 12 Pflichtleerungen und die zu zahlende Vorausleistung für das Jahr 2010 auf der Basis der durchschnittlich durchgeführten Entleerungen je Gefäßart betragen wie folgt: BehälterGebühr bei 12 Entleerungshäufig- Vorausleistungen Vorausleistungen im Jahr 2009 größe Pflichtleerungen keit je Behälterart im Jahr 2010 15 (in 2009: 16) 112,20 € 116,32 € 80 l 89,76 € 18 (in 2009: 18) 201,96 € 196,38 € 120 l 134,64 € 19 (in 2009: 20) 426,17 € 436,40 € 240 l 269,16 € 25 (in 2009: 27) 1.799,25 € 1.889,73 € 770 l 863,64 € 31 (in 2009: 32) 3.187,11 € 3.199,68 € 1.100 l 1.233,72 € Wird auf die zustehende Biotonne verzichtet, so ist auf die Abfallentsorgungsgebühr ein jährlich einmaliger Eigenkompostiererabschlag zu gewähren. Dieser Abschlag beinhaltet die Bereitstellungsgebühr für die nicht in Anspruch genommene Tonne - für Nutzer von 770 l Restmüllcontainer die Bereitstellungsgebühr für 3 und für Nutzer von 1.100 l Container für 4 zustehende und nicht in Anspruch genommene Biotonnen - und ist nach der Kalkulation 2010 in folgender Höhe zu gewähren: Beschlussvorlage WP8-49/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Behälter 80 l 120 l 240 l 770 l 1.100 l Abschlag 2010 12,00 € 17,00 € 34,00 € 109,00 € 155,00 € Abschlag 2009 12,00 € 17,00 € 33,00 € 106,00 € 151,00 € Werden neben der/den ohne Erhebung einer gesonderten Gebühr zustehenden Biotonne/n zusätzliche Biotonnen angemeldet, so ist nach der Kalkulation für das Jahr 2010 für jede weitere Biotonne eine Gebühr von 60,24 € (in 2009: 58,55 €) zu zahlen. Der Kostendeckungsgrad beträgt bei der vorgelegten Gebührenkalkulation 100,03 %. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.11.2009 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-49/2009 Seite 3