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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-49/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
08.12.09, 17:58
Aktualisiert
08.12.09, 17:58
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Inhalt der Datei

Abfallgebühr des Rhein-Erft-Kreises: Die Gebührenkalkulation 2010 wurde auf der Basis einer an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Abfallgebühr von 152,02 €/to. für Restabfälle und Sperrgut und von 101,30 €/to. für Grün- und Bioabfälle vorgenommen. Bei der Kalkulation 2009 wurde eine zu zahlende Kreis-Gebühr von 158,00 € bzw. 103,00 € angenommen; festgesetzt wurden vom Kreis letztlich 156,50 € bzw. 102,41 €. Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 1.229.600,00 €, im Jahr 2009 wurde mit einer Gebühr von 1.234.100,00 € gerechnet. Dies bedeutet eine Reduzierung von 0,36 %. Entwicklung Abfallgebühren Kreis 700.000 € 600.000 € 500.000 € 400.000 € 300.000 € 200.000 € 100.000 € 0€ Restmüll + wilder Müll 2001 2002 2003 Sperrmüll 2004 2005 Grünabfall 2006 2007 2008 Bioabfall 2009 2010 Unternehmerentschädigungen: Im Jahr 2010 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für alle Abfallentsorgungsteilleistungen in Höhe von 470.300,00 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2009 beinhaltet Unternehmerentschädigungen i. H. v. 451.500,00 €. Dies stellt damit eine Steigerung von 4,16 % dar. Entwicklung Unternehmerentschädigung 450.000 € 400.000 € 350.000 € 300.000 € 250.000 € 200.000 € 150.000 € 100.000 € 50.000 € 0€ Restmüll 2001 2002 2003 Sperrmüll 2004 2005 Grünabfall 2006 2007 2008 Bioabfall 2009 2010 Zu berücksichtigen ist, dass die Biotonne zum 01.04.2003 flächendeckend eingeführt wurde. spoh780 / H:\FB4\Finanzen\Steuerabteilung\Gebührenbedarfsberechnungen\Abfallbeseitigung\Anlage 2 zur SiVo Abfall 2010.doc Mengenentwicklung: 5.000 Tonnen 4.500 4.000 Restabfall 3.500 Grün-/Bioabfall 3.000 Sperrgut 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Zu Bioabfall: Die Bioabfallmenge wurde in der Kalkulation 2010 mit 4.200 to. berücksichtigt. Dies entspricht dem Aufkommen aus der Zeit Oktober 2008 bis September 2009. In die Gebührenberechnung 2009 wurde eine Menge von 4.000 to. eingestellt. Dies bedeutet für 2010 somit eine Steigerung von 5,00 %. Der Anschlussgrad der Biotonne beträgt derzeit 72 % (im Vorjahr 71 %). Zu Grünabfall: Die Grünabfallmenge 2010 wurde in der Kalkulation 2010 mit 660 to. berücksichtigt, in der Berechnung für das Jahr 2009 mit 650 to. Zu Sperrgut: Die Sperrgutmenge wurde in der Kalkulation 2010 mit einer Menge von 990 to. berücksichtigt. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber der kalkulierten Menge 2009 von 5,88 %. Zu Papierabfall: Die Papierabfuhrmenge wurde in der Kalkulation 2010 mit 1.815 to. angenommen (2009: 1.810 to.). Das eingesammelte Altpapier steht dem Entsorgungsunternehmer zur Vermarktung zur Verfügung. Der tatsächlich vom Auftragnehmer erzielte Vermarktungserlös steht diesem selbst zu. Die Stadt Bedburg erhält jedoch eine monatlich auf der Basis der erfassten Tonnage abzurechnende Vergütung auf der Grundlage eines bestimmten Marktpreises des Altpapierpreisspiegels des Europäischen Wirtschaftsdienstes GmbH (EUWID). Die Marktpreise im EUWID unterliegen starken Schwankungen, was die Bestimmung des jährlichen Vergütungspreises schwierig macht. In der Kalkulation 2010 wurde ein Vermarktungserlös von 63.376 € berücksichtigt. Dies entspricht dem Durchschnitt der Vermarktungserlöse von Januar 2008 bis einschließlich Oktober 2009. spoh780 / H:\FB4\Finanzen\Steuerabteilung\Gebührenbedarfsberechnungen\Abfallbeseitigung\Anlage 2 zur SiVo Abfall 2010.doc Zu Schadstoffe: Die schadstoffhaltigen Abfälle sind bei den ersten sechs Einsatzterminen dieses Jahres gesunken, so dass in die Kalkulation 2010 eine Menge von 35 to. gegenüber einer Menge von 38 to. für das Jahr 2009 eingestellt wurde. Zu „Wilder Müll/Straßenpapierkörbe“: Die Position „Wilder Müll/Straßenpapierkörbe“ erfährt eine Steigerung von kalkulierten 144 to. für das Jahr 2009 auf 160 to. für das Jahr 2010 (11,11 %). Allgemeines: Die Personal- und Sachkosten des Fachbereiches IV wurden in die Gebührenbedarfsberechnung 2010 auf der Basis der Jahreswerte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eingestellt; ebenso erfolgte die Berechnung des durchschnittlichen Stundensatzes für Arbeiter nach den Sätzen der KGSt. Rückblick: Nachfolgend wird die Entwicklung der Entleerungsgebühr eines 80 l-Gefäßes aufgezeigt. Im Vergleich wird dargestellt, wie sich die an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlende Abfallgebühr entwickelt hat. Die Kreisgebühren wurden den jeweiligen Gebührenkalkulationen entnommen. 80 l Gebühr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 7,09 € 5,79 € 6,02 € 6,67 € 7,64 € 7,95 € 7,12 € 7,47 € 7,27 € 7,48 € Kreisgebühr Kreisgebühr für Restmüll, für Grün- und Sperrmüll Bioabfälle 113,71 € 117,38 € 117,38 € 125,40 € 134,00 € 145,00 € 143,57 € 149,00 € 158,00 € 152,02 € 63,91 € 64,00 € 70,00 € 80,00 € 80,00 € 80,00 € 101,00 € 103,00 € 103,00 € 101,30 € spoh780 / H:\FB4\Finanzen\Steuerabteilung\Gebührenbedarfsberechnungen\Abfallbeseitigung\Anlage 2 zur SiVo Abfall 2010.doc