Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 114/2004
03.03.2004
Az.: 10.3/Ka
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
17.03.2004
Kreistag
31.03.2004
Aufgabenkritische Untersuchung in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Sachstandsbericht
Im Rahmen der aufgabenkritischen Untersuchung wurde der Aufgabenbestand der Kreisverwaltung Euskirchen in insgesamt 122 Produkten erfasst, die den inhaltlichen Vorgaben und Merkmalen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements entsprechen. In der Beschreibung der Produkte
wird neben einer Kurzdarstellung, die Auftragsgrundlage und der Rechtsbindungsgrad abgebildet,
sowie die mit der Aufgabenerfüllung zu erreichenden Ziele und deren Zielgruppe festgehalten.
Auf dieser Datengrundlage setzt in einem 2. Arbeitsschritt die kritische Untersuchung des Aufgabenbestandes an, die sich in der Grundstruktur am Muster folgender Fragestellungen orientiert:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Kann die Aufgabe entfallen?
Kann der Umfang der Aufgabenerfüllung (Quantität) reduziert werden?
Kann die Qualität der Aufgabenerfüllung reduziert werden?
Kann die Aufgabenerfüllung zeitlich verschoben werden?
Kann die Aufgabe (besser) in Form von Kooperationen (mit öffentlichen oder privaten Partnern) wahrgenommen werden?
Kann die Aufgabe wirtschaftlicher durch Dritte wahrgenommen werden?
Bestehen derzeit Erfüllungsdefizite bei der Aufgabenerledigung?
Sind zusätzliche Leistungsanforderungen an die Verwaltung absehbar?
Dabei hat es sich bereits gezeigt, dass die Informationstiefe der 122 Produkte im Einzelfall nicht
ausreicht, um die Aufgabenkritik erschöpfend und zielführend darstellen zu können. Vielmehr kann
einzelfallbezogen eine detailliertere Gliederung in Form von „Leistungen“ erforderlich sein.
Unabhängig von der Darstellungstiefe werden auf Produkt- und/oder Leistungsebene die Personal, Arbeitsplatz- und Gemeinkosten abgebildet. Diese Angaben werden personenbezogen und mit
Durchschnittswerten der KGST differenziert nach Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe
erhoben. Darüber hinaus werden die direkten Sachkosten zugeordnet.
Durch diese Bewertung der Aufgaben werden anschaulich die Finanzbelastungen nach dem „Verursacherprinzip“ und ein Hinweis auf ggf. zu erreichende Einsparpotenziale aufgezeigt.
Da die Aufgabenkritik sich auf den gesamten Aufgabenbestand der Kreisverwaltung beziehen und
umfassend sein soll, ist die zu verarbeitende Datenmenge außergewöhnlich umfangreich. Die Daten werden deshalb digital in einer eigens erstellten Datenbank erfasst, um eine Dokumentation
Seite - 2 und Auswertung nach verschiedenen Informationsbeziehungen zu ermöglichen. Das vereinfachte
Muster der Dateneingabemaske ist als Anlage beigefügt.
Der Zeitplan sieht vor, die politischen Gremien sukzessive über die Ergebnisse der Aufgabenkritik
zu informieren.
Die Ergebnisse zur „Neuorganisation der Kinder- und Jugendhilfe“, die im Rahmen der
Aufgabenkritik ein gesondertes Kapitel darstellt, sind dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung
am 11.03.2004 in Form der V 279/2004 vom 17.02.2004 vorgelegt worden. In der Vorlage wurde
dem Ausschuss empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Städten und Mechernich
bezüglich der möglichen Einrichtung stadteigener Jugendämter zu verhandeln. Darüber hinaus hat
der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag empfohlen, die Vorgehensweise der Aufgabenkritik am
Beispiel des Produktplanes der Abt. Jugend und Familie darzustellen.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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