Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 318/2004
03.06.2004
Az.: 60.3/332-23/28
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.06.2004
Kreistag
23.06.2004
Landschaftsplanverfahren Mechernich,
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
x
Tel.: 320
Abt.: 60.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag
- beschließt den bereits als Satzung beschlossenen Landschaftsplan Mechernich (Stand:
März 2004) zusammen mit den Anlagen 1 und 2 (Zusammenfassung der Änderungen)
gem. § 27 c LG NW erneut öffentlich auszulegen
- bestimmt gleichzeitig gemäß § 27c Abs. 2 LG NW, dass Anregungen und Bedenken nur zu
den in Anlagen 1 und 2 aufgeführten geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Seite - 2 Begründung:
In der Sitzung vom 31.03.2004 hat der Kreistag den Landschaftsplan Mechernich (bestehend aus
Textexemplar, Entwicklungs – und Festsetzungskarte, Stand März 2004) als Satzung beschlossen. Dieser wurde anschließend der Bezirksregierung Köln gemäß § 28 Landschaftsgesetz NW
zur Genehmigung vorgelegt.
In einen Gespräch am 19.05.2004 und im Schreiben vom 26.05.2004 teilte die Bezirksregierung
mit, dass eine erneute Offenlage aus den nachstehenden Gründen erforderlich ist:
1) Nach der öffentlichen Auslegung (03.11. bis 02.12.2003) sind landesplanerische Bedenken
durch textliche und zeichnerische Änderungen der Pläne ausgeräumt worden (siehe Anlage 1 Ziffer 1 und Anlage 2). Hierdurch kann sich nach Auffassung der Bezirksregierung für die betroffenen
Grundstückseigentümer aufgrund der geänderten Darstellung Anlass zur Einwendung ergeben.
Die geänderte textliche Darstellung sowie die planerischen Änderungen des Landschaftsplanes
bedürfen daher einer erneuten Offenlage, um den Bürgern die Gelegenheit zu geben, sich über die
Auswirkungen der Planung zu unterrichten und um die Art und den Umfang ihrer Betroffenheit festzustellen.
2) Zudem teilte die Bezirksregierung in o.g. Schreiben, dass zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit weitere Änderungen (siehe Anlage 1 Ziffer 2) vorzunehmen sind.
In Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)