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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplanverfahren Mechernich, Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplanverfahren Mechernich,
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplanverfahren Mechernich,
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 318/2004 03.06.2004 Az.: 60.3/332-23/28 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 15.06.2004 Kreistag 23.06.2004 Landschaftsplanverfahren Mechernich, Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Abs. 2 Landschaftsgesetz NW Sachbearbeiter/in: Herr Persch x Tel.: 320 Abt.: 60.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag - beschließt den bereits als Satzung beschlossenen Landschaftsplan Mechernich (Stand: März 2004) zusammen mit den Anlagen 1 und 2 (Zusammenfassung der Änderungen) gem. § 27 c LG NW erneut öffentlich auszulegen - bestimmt gleichzeitig gemäß § 27c Abs. 2 LG NW, dass Anregungen und Bedenken nur zu den in Anlagen 1 und 2 aufgeführten geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Seite - 2 Begründung: In der Sitzung vom 31.03.2004 hat der Kreistag den Landschaftsplan Mechernich (bestehend aus Textexemplar, Entwicklungs – und Festsetzungskarte, Stand März 2004) als Satzung beschlossen. Dieser wurde anschließend der Bezirksregierung Köln gemäß § 28 Landschaftsgesetz NW zur Genehmigung vorgelegt. In einen Gespräch am 19.05.2004 und im Schreiben vom 26.05.2004 teilte die Bezirksregierung mit, dass eine erneute Offenlage aus den nachstehenden Gründen erforderlich ist: 1) Nach der öffentlichen Auslegung (03.11. bis 02.12.2003) sind landesplanerische Bedenken durch textliche und zeichnerische Änderungen der Pläne ausgeräumt worden (siehe Anlage 1 Ziffer 1 und Anlage 2). Hierdurch kann sich nach Auffassung der Bezirksregierung für die betroffenen Grundstückseigentümer aufgrund der geänderten Darstellung Anlass zur Einwendung ergeben. Die geänderte textliche Darstellung sowie die planerischen Änderungen des Landschaftsplanes bedürfen daher einer erneuten Offenlage, um den Bürgern die Gelegenheit zu geben, sich über die Auswirkungen der Planung zu unterrichten und um die Art und den Umfang ihrer Betroffenheit festzustellen. 2) Zudem teilte die Bezirksregierung in o.g. Schreiben, dass zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit weitere Änderungen (siehe Anlage 1 Ziffer 2) vorzunehmen sind. In Vertretung gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)