Daten
Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
25.06.2012
Erstellt
01.10.12, 18:39
Aktualisiert
01.10.12, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 1. Oktober 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 25.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
22.
Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West"
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre
(Vorlage-Nr. 324/2012)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Aufgrund der §§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in
Verbindung mit den §§ 7 und 41 (1)f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen wird folgende Satzung
beschlossen:
§1
Die Geltungsdauer der am 21.07.2011 beschlossenen Satzung über die Veränderungssperre
für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. A 3 „2. Stadteingang West“ wird um 1 Jahr
verlängert.
§2
Die Verlängerung der Veränderungssperre wird mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser
Satzung rechtsverbindlich.