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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West" Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
25.06.2012
Erstellt
01.10.12, 18:39
Aktualisiert
01.10.12, 18:39
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West"
Satzung über die Verlängerung  der Veränderungssperre)

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Stadt Jülich Jülich, 1. Oktober 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 22. Bebauungsplan Nr. A 3 "2. Stadteingang West" Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre (Vorlage-Nr. 324/2012) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Aufgrund der §§ 17 Abs. 1 Satz 3 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 (1)f der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NW) jeweils in den zurzeit gültigen Fassungen wird folgende Satzung beschlossen: §1 Die Geltungsdauer der am 21.07.2011 beschlossenen Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. A 3 „2. Stadteingang West“ wird um 1 Jahr verlängert. §2 Die Verlängerung der Veränderungssperre wird mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung rechtsverbindlich.