Daten
Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
25.06.2012
Erstellt
01.10.12, 18:39
Aktualisiert
01.10.12, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 1. Oktober 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 25.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
15.
Bebauungsplan Nr. A 8 "Am Klingerpützchen"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2007
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
(Vorlage-Nr. 253/2012)
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.06.2012
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Beigeordneter Schulz erläutert, dass vor dem Satzungsbeschluss noch der
Erschließungsvertrag mit dem Investor geschlossen werden müsse. Hierfür müssen seitens
des Investors noch Unterlagen beigebracht werden. Wenn die Unterlagen seitens des
Investors zeitnah eingereicht werden, könnte der Rat die Angelegenheit an sich ziehen und in
der Ratssitzung hierüber entscheiden. Anderenfalls werde vorgeschlagen, in der Ratssitzung
den Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung und den Satzungsbeschluss
zurückzustellen und nur über die Anregungen und Bedenken zu befinden.
Beschlussentwurf:
Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0
Zu a)
Die eingegangenen Anregungen werden wie folgt berücksichtigt:
Nr.
Anregung
1
Schreiben vom 12.03.2012
Im Beschlussentwurf der Verwaltung zur
Sitzungsvorlage 9412012 werde
behauptet, dass Ausgleichsmaßnahmen
unmittelbar im Umfeld der vorhandenen
Wohnbebauung, also in Richtung
Schirmerschule / Petternicher Straße,
nicht möglich seien. Dazu wird
ausgeführt, dass in unmittelbarer
räumlicher Nähe zum Wohngebiet
weder für die Stadt noch für den Investor
Flächen "verfügbar oder akquirierbar"
seien. Dies treffe nicht zu. Die zwischen
dem geplanten Wohn-, Bau- und
Gartenmarkt sowie der Schirmerschule /
Pettemicher Straße befindliche
Ackerfläche stehe im Eigentum der
Stadt Jülich. Diese Fläche sei
problemlos "verfügbar" oder
"akquirierbar". Soweit ferner ausgeführt
wird, dass "inmitten der Feldflur eine
ökologisch sinnvolle Anpflanzung" nicht
möglich sei, wird dies zurückgewiesen.
Welche ökologischen Untersuchungen
wurden angestellt, um hier zu der
Erkenntnis zu kommen, ob etwas
ökologisch sinnvoll ist oder nicht?
Liegen dazu biologische Gutachten vor?
Ansonsten lasse sich diese Darstellung
nicht aufrechterhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass
aufgrund der vorhandenen
Pflanzenvielfalt auf der
gegenüberliegenden Straßenseite
(Landschaftsschutzgebiet /
Naturschutzgebiet) viel für eine
ökologisch sinnvolle Anpflanzung
spricht. Dazu kommt, dass bei einer
Anpflanzung zwischen den geplanten
gewerblichen Baukörper und der
Schirmerschule nicht nur etwas
"ökologisch
Sinnvolles" geschehe,
Beschluss der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses
vom 25.06.2012
sondern auch die von dem
Gewerbeobjekt ausgehende
Lärmbelästigung für die Schüler deutlich
Stellungnahme und Beschlussentwurf
der Verwaltung
Die im kommunalen Eigentum befindliche
Ackerfläche grenzt nördlich und östlich an
die Förderschule. Aufgrund der Lage und
der vergleichsweise kleinen Ausdehnung
inmitten der Feldflur ist eine wirksame
ökologische Vernetzung mit anderen
Grünstrukturen nicht gegeben. Zudem
würde eine planungsrechtliche Bindung
der genannten Parzelle für Maßnahmen
des Naturschutzes künftige bauliche
Fortentwicklungen in diesem Bereich
erheblich erschweren oder gar
beschränken.
Demgegenüber stellt die für den
Bebauungsplan gewählte
Ausgleichsmaßnahme über das Ökokonto
des Kreises Düren mit der Initiierung von
Auwald eine ökologisch sinnvolle
Maßnahme dar. Diese wird auch von
Seiten der Unteren Landschaftsbehörde
positiv bewertet.
Der Anregung, die Pflanzmaßnahmen auf
einer alternativen Parzelle durchzuführen,
da diese an dieser Stelle „zufällig“
verfügbar ist, wird nicht gefolgt.
Es wird auf die vorangegangene Antwort
verwiesen. Demnach lässt sich eine
Vernetzung (auch mit dem durch die
Landesstraße abgeschnittenen NaturLandschaftsschutzgebiet) nicht
zweckmäßig herstellen. Hierzu ist die
Parzelle auch nicht groß genug. In der
Abwägung ist daher die
zusammenhängende Ausgleichmaßnahme
in der Ruraue in ihrem ökologischen Wert
deutlich höher zu gewichten, als die
Bepflanzung einer eher „zufällig“ in
städtischem Eigentum befindliche Fläche.
Fachlich ist zudem anzuführen, dass
Bepflanzungen keine spürbaren
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