Daten
Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
25.06.2012
Erstellt
01.10.12, 18:39
Aktualisiert
01.10.12, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 1. Oktober 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 25.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
17.
Bebauungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 des
Baugesetzbuches (BauGB)
b) erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Vorlage-Nr. 249/2012)
Stadtverordneter Garding erklärt sich zu dem Beratungspunkt für befangen.
Stadtverordneter Capellmann führt aus, dass seitens der CDU-Stadtratsfraktion, wie im
letzten Stadtrat und im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss bereits dokumentiert, eine
einheitliche Baulinie favorisiert werde und die CDU-Stadtratsfraktion aus diesem Grund den
Beschlussvorschlag ablehne.
Beschlussentwurf:
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 2
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung
„a) Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander werden die Ausführungen im Schreiben vom 06.07.2010 wie folgt
berücksichtigt:
Der Abstand der Baugrenze zur Grundstücksgrenze entlang des Freiwalder Weges wird
auf 8 m vergrößert.
Durch die Errichtung von dreigeschossigen Wohngebäuden nordwestlich der
vorhandenen Wohnbebauung wird die Ruhe und Wohnqualität nicht beeinträchtigt,
zumal die Parkplätze zum „von-Schöfer-Ring“ ausgerichtet sind. Bei der
Dreigeschossigkeit handelt es sich um eine städtebaulich sinnvolle und vertretbare
Konzeption, die an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet von Jülich vorzufinden ist. Es
handelt sich nicht um Hochhäuser, sondern um der Umgebung (Studentenwohnungen
und Fachhochschule auf der einen und Einfamilienhausbebauung auf der anderen Seite)
angepasste Bauweise. Der Bebauungsplan setzt die max. Gebäudehöhe mit 117 m über
NN fest. Das entspricht etwa der Höhe der ehem. Hofanlage. Der Bereich der
benachbarten Studentenwohnungen hat eine max. Höhenfestsetzung von 118 m über
NN.
b) Der Bebauungsplan Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut
auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
ist somit dem Stadtrat nicht zur Beschlussfassung empfohlen.