Daten
Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
25.06.2012
Erstellt
01.10.12, 18:39
Aktualisiert
01.10.12, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 1. Oktober 2012
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 25.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
20.
4. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3
Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 für den Ortsteil Barmen im vereinfachten
Verfahren
Satzungsbeschluss
(Vorlage-Nr. 255/2012)
Stadtverordneter Garding bemerkt, dass dem Beschlussvorschlag seitens der SPDStadtratsfraktion zugestimmt werde.
Seitens der SPD-Stadtratsfraktion sei ein Antrag gestellt, vom Erlass von
Abrundungssatzungen abzusehen. Dieser sei im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
abgelehnt worden.
Da es jedoch nicht sein könne, dass der Fachausschuss in dieser Frage entscheidet, werde er
für die SPD-Stadtratsfraktion beantragen, die Angelegenheit zur Entscheidung über den
Haupt- und Finanzausschuss in den Stadtrat einzubringen; dies werde er auch noch
schriftlich einreichen.
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die 45. Abrundungssatzung für den Ortsteil Barmen gem.
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom
30.07.2011 wie folgt:
„Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage!“