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Beschlusstext (4. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 für den Ortsteil Barmen im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
25.06.2012
Erstellt
01.10.12, 18:39
Aktualisiert
01.10.12, 18:39
Beschlusstext (4. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 für den Ortsteil Barmen im vereinfachten Verfahren
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 1. Oktober 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 20. 4. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 für den Ortsteil Barmen im vereinfachten Verfahren Satzungsbeschluss (Vorlage-Nr. 255/2012) Stadtverordneter Garding bemerkt, dass dem Beschlussvorschlag seitens der SPDStadtratsfraktion zugestimmt werde. Seitens der SPD-Stadtratsfraktion sei ein Antrag gestellt, vom Erlass von Abrundungssatzungen abzusehen. Dieser sei im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss abgelehnt worden. Da es jedoch nicht sein könne, dass der Fachausschuss in dieser Frage entscheidet, werde er für die SPD-Stadtratsfraktion beantragen, die Angelegenheit zur Entscheidung über den Haupt- und Finanzausschuss in den Stadtrat einzubringen; dies werde er auch noch schriftlich einreichen. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Rat der Stadt Jülich beschließt die 45. Abrundungssatzung für den Ortsteil Barmen gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 wie folgt: „Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage!“