Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 496/2002
21.02.2002
Az.: 60.3
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
13.02.2002
Kreisausschuss
06.03.2002
Kreistag
20.03.2002
Entwurf des Landschaftsplanes 5.2 Dahlem;
hier: Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs
Sachbearbeiter/in: Herr Persch/Frau Klinkhammer
Tel.: 15 320/15 537
Abt.: 60.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
DM
DM
Beschlussentwurf:
Aufgrund des § 27 c Abs. 2 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz) – LG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NW S. 568)
beschließt der Kreistag, den Landschaftsplan 5.2 Dahlem in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom
heutigen Tage zur Vorlage 494 (vom 28.01.2002) erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird bestimmt, dass Bedenken und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
vorgebracht werden können.
Seite - 2 Begründung:
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)