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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 297/2004
04.05.2004
Az.: 60.3-332-92/Me
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Planung,Umwelt,ÖPNV u.Wirtschaftsförd.
24.05.2004
Kreisausschuss
09.06.2004
Kreistag
23.06.2004
Verleihung des Umweltpreises des Kreises Euskirchen 2004
hier: Berufung von Mitgliedern der Jury zur Ermittlung der Preisträger
Sachbearbeiter/in: Herr Mertens
Tel.: 372
Abt.: 60
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beruft gemäß § 6 der Satzung über die Verleihung des Umweltpreises des Kreises
Euskirchen (Neufassung vom 04.05.2004) folgende Mitglieder in die Jury zur Ermittlung der Preisträger 2004:
Vertreter der Fraktionen (§ 6 Abs. 2 der Satzung)
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1.______________________________________
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Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 31.03.2004 die Neufassung der Satzung über die Verleihung
des Umweltpreises des Kreises Euskirchen beschlossen (siehe Anlage).
Der Preis ist mit 2.500,00 € dotiert und wird im Turnus von drei Jahren verliehen.
Gemäß § 5 der Satzung setzt der Kreistag zur Ermittlung der Preisträger eine unabhängige Jury
ein. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury
besteht nach § 6 der Satzung aus mindestens 11 Mitgliedern.
Der Jury gehören
1.
2.
3.
der Landrat oder sein Stellvertreter als Vorsitzender
die /der jeweilige Vorsitzende des Landschaftsbeirates
der/die jeweilige Vorsitzende des nach der Zuständigkeitsordnung des Kreistages für Fragen des Umweltschutzes federführenden Fachausschusses
sowie
4.
je zwei Vertreter der Fraktionen an, die der Kreistag aus seiner Mitte beruft.
Seite - 3 Im Bedarfsfalle können nach § 6 Abs. 3 und 4 der Satzung sowohl weitere Mitglieder der Jury als
auch Stellvertreter für die zu berufenden Mitglieder benannt werden.
Die mit Kreistagsbeschluss vom 15.03.2000 (Beschluß-Nr 151 zu V 127) erfolgte Benennung von
Mitgliedern der Jury (nachstehend zur Information aufgeführt), die auch für 2004 Gültigkeit besitzen sollte, ist nicht mehr mit der jetzt geltenden Satzung konform und muss daher neu vorgenommen werden.
a)
Vertreter der Fraktionen (§ 6 Abs. 2 der Satzung):
1
2
3
4
5
b)
Mertens, Johannes
Mücker, Gudrun
Pick, Thomas
Mende, Ellen
Reiff, Hans
CDU
SPD
UWV
B 90/GRÜNE
FDP
Weitere Mitglieder (§ 6 Abs. 3 der Satzung)
1
2
3
4
5
d)
CDU
SPD
skB/UWV
B 90/GRÜNE
skB/FDP
Stellvertreter/innen der Fraktionen (§ 6 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 der Satzung)
1
2
3
4
5
c)
Jülich, Urban-Josef, MdL
Liebmann, Rainer
Kremer, Willi
Grutke, Jörg
Pankatz, Horst
Kupilas, Werner
Stentrup, Gerhard
Kucken, Michael
Fiebrich, Ekkehard
Kahl, Burkhard
CDU
skB/SPD
skB/UWV
skB/B 90/ GRÜNE
skB/FDP
Stellvertreter/innen der weiteren Mitglieder (§ 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 der Satzung )
1
2
3
4
5
Ronig, Willi
Müller, Ingrid
Pesch, Kurt
Graf, Stefan
Forsbeck, Rüdiger
CDU
SPD
UWV
skB/B 90/GRÜNE
FDP
Seite - 4 -
I. V.: gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)