Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit der Stadt Wesseling) Beschlussvorlage (Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit der Stadt Wesseling)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 237/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.12.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 237/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 22.12.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Die der Vorlage 237/2009 als Anlage beigefügten Dringlichkeitslisten A und B werden beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Wegen der erheblichen Defizite der Gesamtergebnispläne / -rechnungen in den Haushaltsjahren 2009 ff. ist die Stadt zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Da allerdings die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (bis 2013) nicht dargestellt werden kann, sind das Haushaltssicherungskonzept und damit auch die Haushaltssatzung 2010 nicht genehmigungsfähig. Da die Stadt die Haushaltssatzung 2010 wegen der fehlenden Genehmigung nicht bekanntmachen darf, gelten für die Ausführung des Haushalts 2010 die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW) Danach darf die Stadt nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sofern zur Finanzierung von Investitionen Kredite benötigt werden, muss sie sich von der Aufsichtsbehörde einen Kreditrahmen genehmigen lassen (§ 82 Absatz 2 und Absatz 3 Ziffer 2 GO NRW). Die Regelungen des § 82 GO NRW hat das Innenministerium NRW in seinem Erlass vom 06.03.2009 (NKFLeitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“) präzisiert. Danach muss die Stadt für die Bestimmung des durch die Kommunalaufsicht zu genehmigenden Kreditrahmens zwei Dringlichkeitslisten aufstellen und die vorgesehenen Investitionen in diese Dringlichkeitslisten einordnen und eine Übersicht über die Deckungsmittel erstellen. Die Dringlichkeitsliste A enthält die sog. rentierlichen Investitionen. Es handelt sich dabei um die Investitionen der Gebührenhaushalte (Rettungsdienst, Abwasserbeseitigung, Friedhofsund Bestattungswesen), die über die Gebühren bzw. Entgelte refinanziert werden. Die teil- und unrentierlichen Investitionen sind der Dringlichkeitsliste B zuzuordnen, in drei Kategorien zu unterteilen und innerhalb der Unterteilung zu ordnen. Diese Kategorien geben eine Rangfolge der „Unabweisbarkeit“ und der „Unaufschiebbarkeit“ der Investitionen wieder. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - die Wirkungen für die künftige Entwicklung der Haushalts und Finanzwirtschaft, die betriebswirtschaftlichen Folgekosten und die Auswirkungen auf die Entwicklung der Ertragslage und die Eigenkapitalausstattung der Gemeinde. Für die Dringlichkeitsliste B gelten folgende Kategorien: - Kategorie 1: Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau). - Kategorie 2: Auszahlungen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre. - Kategorie 3: Weitere Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt wurden, oder sicher ist, dass sie bewilligt werden. 2. Lösung Die Verwaltung hat die im Haushaltsjahr 2010 vorgesehenen Investitionen den Dringlichkeitslisten und Kategorien zugeordnet. Sie hat zudem Vorschläge für die Bildung von Prioritäten gemacht. Die Dringlichkeitslisten und eine Übersicht über die Deckungsmittel sind in der Anlage beigefügt. Die von Rat beschlossenen Dringlichkeitslisten werden der Kommunalaufsicht zur Genehmigung des Kreditrahmens für die Finanzierung der Maßnahmen vorgelegt. Wenn die Kommunalaufsicht nur einen Teilbetrag der benötigten Darlehenssumme genehmigt, können nicht alle Maßnahmen realisiert werden. In diesem Fall müsste auf die Umsetzung eines Teils der als „nachrangig“ eingestuften Maßnahmen verzichtet werden. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Die vorgelegten Dringlichkeitslisten ergeben für das Haushaltsjahr einen Kreditbedarf von 8.294.700 € . Dabei ist der Kreditbedarf für die Entsorgungsbetriebe, der sich nach dem vom Betriebsausschuss empfohlenen Vermögensplan 2010 in Höhe von 1.120.000 € ergibt, einbezogen.