Daten
Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
12.01.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
237/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.12.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 237/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
22.12.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Dringlichkeitslisten für die Investitionstätigkeit der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Die der Vorlage 237/2009 als Anlage beigefügten Dringlichkeitslisten A und B werden beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Wegen der erheblichen Defizite der Gesamtergebnispläne / -rechnungen in den Haushaltsjahren 2009 ff. ist
die Stadt zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Da allerdings die Wiedererlangung
des Haushaltsausgleichs bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums (bis 2013) nicht dargestellt werden
kann, sind das Haushaltssicherungskonzept und damit auch die Haushaltssatzung 2010 nicht
genehmigungsfähig.
Da die Stadt die Haushaltssatzung 2010 wegen der fehlenden Genehmigung nicht bekanntmachen darf,
gelten für die Ausführung des Haushalts 2010 die Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO
NRW) Danach darf die Stadt nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie
rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Sofern zur
Finanzierung von Investitionen Kredite benötigt werden, muss sie sich von der Aufsichtsbehörde einen
Kreditrahmen genehmigen lassen (§ 82 Absatz 2 und Absatz 3 Ziffer 2 GO NRW).
Die Regelungen des § 82 GO NRW hat das Innenministerium NRW in seinem Erlass vom 06.03.2009 (NKFLeitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“) präzisiert. Danach muss die Stadt für die
Bestimmung des durch die Kommunalaufsicht zu genehmigenden Kreditrahmens zwei Dringlichkeitslisten
aufstellen und die vorgesehenen Investitionen in diese Dringlichkeitslisten einordnen und eine Übersicht über
die Deckungsmittel erstellen. Die Dringlichkeitsliste A enthält die sog. rentierlichen Investitionen. Es handelt
sich dabei um die Investitionen der Gebührenhaushalte (Rettungsdienst, Abwasserbeseitigung, Friedhofsund Bestattungswesen), die über die Gebühren bzw. Entgelte refinanziert werden. Die teil- und unrentierlichen Investitionen sind der Dringlichkeitsliste B zuzuordnen, in drei Kategorien zu unterteilen und innerhalb
der Unterteilung zu ordnen. Diese Kategorien geben eine Rangfolge der „Unabweisbarkeit“ und der „Unaufschiebbarkeit“ der Investitionen wieder. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
-
die Wirkungen für die künftige Entwicklung der Haushalts und Finanzwirtschaft,
die betriebswirtschaftlichen Folgekosten und
die Auswirkungen auf die Entwicklung der Ertragslage und die Eigenkapitalausstattung der Gemeinde.
Für die Dringlichkeitsliste B gelten folgende Kategorien:
-
Kategorie 1:
Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben
notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z.B.
Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).
-
Kategorie 2:
Auszahlungen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung der
kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.
-
Kategorie 3:
Weitere Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des
Landes bewilligt wurden, oder sicher ist, dass sie bewilligt werden.
2. Lösung
Die Verwaltung hat die im Haushaltsjahr 2010 vorgesehenen Investitionen den Dringlichkeitslisten und
Kategorien zugeordnet. Sie hat zudem Vorschläge für die Bildung von Prioritäten gemacht. Die Dringlichkeitslisten und eine Übersicht über die Deckungsmittel sind in der Anlage beigefügt.
Die von Rat beschlossenen Dringlichkeitslisten werden der Kommunalaufsicht zur Genehmigung des Kreditrahmens für die Finanzierung der Maßnahmen vorgelegt. Wenn die Kommunalaufsicht nur einen Teilbetrag
der benötigten Darlehenssumme genehmigt, können nicht alle Maßnahmen realisiert werden. In diesem Fall
müsste auf die Umsetzung eines Teils der als „nachrangig“ eingestuften Maßnahmen verzichtet werden.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die vorgelegten Dringlichkeitslisten ergeben für das Haushaltsjahr einen Kreditbedarf von 8.294.700 € .
Dabei ist der Kreditbedarf für die Entsorgungsbetriebe, der sich nach dem vom Betriebsausschuss
empfohlenen Vermögensplan 2010 in Höhe von 1.120.000 € ergibt, einbezogen.