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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
40 kB
Datum
18.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Teilprojekt Rheinufer Kommentierung des aktuellen Sach- und Planungsstandes durch die Regionale 2010 Agentur (Auszug) Die Entwicklung läuft in diesem Baustein im Vergleich am Besten und bis dato in einem noch tragfähigen Rahmen im Verhältnis zum durchgeführten Wettbewerb. Aktuell und zunehmend scheinen an diese Planung jedoch Anforderungen gestellt zu werden [vergleiche die vorliegenden Anträge und Beschlussvorlagen zum Rheinufer], die zum Teil eine deutliche Entfernung oder Abkehr von den ursprünglichen Planungszielen und dem Wettbewerbsergebnis bedeuten. Negative Auswirkungen auf die Förderfähigkeit im Rahmen der Regionale 2010 oder den Zeitplan der Realisierung sind nicht ausgeschlossen. Einzelaspekte 1.) Bei den vorgesehenen Parkplätzen im Bereich von Ruttmanns Waage sollte die Nutzung an Wochenenden und außerhalb der üblichen Arbeitszeiten an Werktagen geprüft werden. Ist von einer Nutzung der Parkplätze auch zu diesen Zeiten auszugehen, sollte eine gestalterisch verträgliche Einfriedung im weiteren Planungsverlauf vorgesehen werden, um negative Auswirkungen auf die Rutmanns Wiese und die Außengastronomieflächen an Ruttmanns Waage zu vermeiden. Anderenfalls ist die jetzt vorgeschlagene Gestaltungslösung zu bevorzugen. 2.) Der Übergang zwischen Böschung und Rheintreppe im Bereich von Ruttmanns Wiese scheint noch nicht gelöst und sollte im Rahmen der weiteren Planungsphasen noch bearbeitet werden. 3.) Die Mastleuchten vor der Rheintreppe sind aus Sicht der Regionale 2010 Agentur nicht sinnvoll und demnach zu überdenken. 4.) Das Versetzen des Einmannbunkers aus dem Bereich der Rheintreppe in den Bereich der Böschung wird akzeptiert, ein diskutierter Einbau des Bunkers in die neue Treppe würde nicht mitgetragen. 5.) Im Hinblick auf die Gebrauchsqualität der Treppe sollte über die stellenweise Integration von Sitzauflagen nachgedacht werden. Umfang und Materialität sollten im weiteren Planungsverlauf definiert werden. 6.) Die Gangways sind wesentliche Gestaltungsmerkmale der Rheinuferplanung des Büros LOIDL aus dem Wettbewerb. Hierdurch sollen die Verbindungen zwischen Innenstadt und Rheinufer markiert und auf kürzestem Weg hergestellt werden. Die aktuelle Reduzierung der ursprünglich fünf auf drei Gangways wird mitgetragen, eine weitere Reduzierung oder ein Verzicht auf die Gangways widerspricht den Zielsetzungen und dem Wettbewerbsergebnis. Perspektivisch sollte zur optimalen Ausnutzung der direkten Wegeverbindungen zwischen Innenstadt und Rheinufer weiterhin versucht werden, im Bereich von St. Germanus eine Gangway zu realisieren. 7.) Zentrales Element des Wettbewerbsentwurfs zum Rheinufer ist der neue Rheinsteg als geometrisch klar ablesbare Figur und multifunktionale[r] Raum bzw. Bewegungsfläche. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde die Forderung nach dem Erhalt der Lindenallee am Rheinufer erhoben. Dieser Forderung sind Stadt und Regionale 2010 Agentur nachgekommen. Durch die Allee und die damit verbundenen, geplanten Pflanzbereiche [Intarsien] erhält der Steg eine Gliederung, die ursprünglich nicht intendiert war, in dem Umfang und der Körnigkeit jedoch tragfähig erscheint. Eine weitere Gliederung des Raumes, vor allem die Ausweisung einer Fahrspur für Radfahrer, wie in dem vorliegenden Entwurf dargestellt, wird seitens der Regionale 2010 Agentur 8.) 9.) 10.) 11.) nicht mitgetragen, da am Ende für alle Verkehrsbeteiligten, vor allem aber die Fußgänger, negative Auswirkungen und ein erhöhtes Gefährdungspotenzial gesehen wird. Eine Verlagerung der Fahrradtrasse in den Bereich der Böschung wird nicht mitgetragen, da es dann zu Konflikten zwischen den Wegeverbindungen von Innenstadt und Rheinufer und der Nord-Süd-Verbindung entlang des Rheins kommt. Zudem ist eine Realisierung der Gangways dann nicht möglich [Bewertung - siehe oben]. Dort, wo die beiden mittleren Gangways auf den Rheinsteg treffen, sollte aus Sicht der Regionale 2010 Agentur ein Verzicht auf jeweils ein Baumpaket [je 4 Bäume] der Lindenallee geprüft werden, da die Wegebeziehungen in die Innenstadt auch vom Rheinufer aus damit deutlich markiert würden. Schließlich ist es ja Ziel, Freizeitverkehr vom Rheinufer auch in die Innenstadt zu ziehen. Es wird davon ausgegangen, dass der Rheinsteg uferseitig wie böschungsseitig mit einer geraden Kante ausgeführt wird. Dies entspricht dem Wettbewerbsbeitrag und dies entspricht auch der Antragsstellung bei der Bezirksregierung Köln auf Städtebaufördermittel für diesen Projektbaustein. Es wird empfohlen [wie in früheren Planungsständen bereits dargestellt] darüber nachzudenken, den Rheinsteg durch einen helleren Pflastersaum zu begrenzen. Damit wird gestalterisch ein guter Übergang zum Platz an der Wasserschutzpolizei hergestellt. Die Nicht-Verlagerung des Minigolfplatzes im Bereich des Rheinparks aus Kostengründen wird mitgetragen, wenngleich dadurch eine großzügige Verbindung beider Teile des Rheinparks nicht erfolgen kann. Auf Grund des Erscheinungsbildes des Minigolfplatzes sollte jedoch in den weiteren Planungsphasen eine gestalterisch adäquate Einfriedung des Bereiches geplant und umgesetzt werden. Bei den nördlich und südlich des Minigolfplatzes vorgesehenen Stellplätzen sollte geprüft werden, ob eine Zusammenlegung möglich ist. Zudem erfolgt der Hinweis, dass Stellplätze im Rahmen der Städtebauförderung nicht förderfähig sind. 17.02.2010 Regionale 2010 Agentur