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Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes  Nordrhein-Westfalen
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes  Nordrhein-Westfalen
hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 294/2004 01.04.2004 Az.: 32.1 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 09.06.2004 Kreistag 23.06.2004 Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes NordrheinWestfalen hier: Vorschlagsliste des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms Tel.: 204 Abt.: 32.1 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt folgende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für das Oberverwaltungsgericht Münster: (Vorschlagsliste: 4 Personen) Seite - 2 Begründung: Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster weist darauf hin, dass die Amtszeit der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter beim Oberverwaltungsgericht am 31.01.2005 abläuft. Für eine rechtzeitige Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist daher Sorge zu tragen. Gemäß § 28 i. V. m. § 34 VwGO wirken die Kreise bei der Wahl in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter/innen aufstellen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt sodann der beim Oberverwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die erforderliche Zahl der ehrenamtlichen Richter/innen. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes wird dem Wahlausschuss vorschlagen, die Zahl der vom Kreis Euskirchen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen auf 4 festzusetzen. Daher sind vom Kreis Euskirchen 4 Personen aus der Bevölkerung des Kreises vorzuschlagen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretungskörperschaft des Kreises erforderlich (§ 28 i. V. m. § 34 VwGO.) Im Zuge der Aufstellung der Vorschlagsliste ist zweckmäßigerweise bereits zu berücksichtigen, ob hinsichtlich der Person des vorzuschlagenden sachliche oder persönliche Hinderungsgründe bestehen. Die Voraussetzungen der Berufung zum ehrenamtlichen Richter, die Ausschluss- und Hinderungsgründe sowie das Ablehnungsrecht entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Auszug der VwGO (Anlage 1). Die Vorschlagsliste soll außer dem Vor- und Familiennamen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den genauen Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Bei der Berufsbezeichnung sollen Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter pp. vermieden werden (statt dessen z.B. Einzelhandelskaufmann, Versicherungsangestellter); bei Rentnern und Pensionären soll auch die frühere Berufsbezeichnung angegeben werden. Mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 54 Abs. 3 VwGO (Besorgnis der Befangenheit bei ehrenamtlichen Richtern, die einer Vertretungskörperschaft angehören) muss in die Vorschlagsliste auch die Angabe aufgenommen werden, ob der Vorgeschlagene der Vertretung einer kommunalen Körperschaft (Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat) angehört, ggf. welcher. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes äußert die Bitte, Personen, die zum ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht vorgeschlagen werden, nicht zugleich in die Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht aufzunehmen, weil es dadurch in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung gekommen ist. In Vertretung gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)