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Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 45/2010 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.03.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Der Bürgermeister Vorlagen-Nr.: 45/2010 1. Ergänzung - Neufassung Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hadel 08.03.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Beschlussentwurf: 1. Das Haushaltssicherungskonzept wird gemäß dem der Vorlage 45/2010 beigefügten Entwurf beschlossen. 2. Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen werden gemäß dem in der Vorlage 45/2010 vorgestellten Entwurf unter Einbeziehung der Veränderungen zum Investitionsprogramm, die in dem mit Schreiben des Kämmerers vom 01.03.2010 übersandten Veränderungsnachweis beschrieben sind, beschlossen. 3. Die mit Schreiben des Kämmerers vom 01.03.2010 vorgeschlagene neue Dringlichkeitsliste für Investitionen zur Kategorie 3 (für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt werden) wird beschlossen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Verpflichtung der Stadt zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) wurde bereits in der Sitzung des Rates vom 12.1.2010 eingehend beraten. Auf die zur Sitzung eingebrachte Vorlage 238/2009 und die Niederschrift (zu Pt. 5.1 der Tagesordnung) wird verwiesen. Damit für den Prozess zur Haushaltssicherung sowie die Investitionstätigkeit der Stadt in diesem Jahr und in den Folgejahren Klarheit über den Willen des Rates besteht und die Stadt eine Grundlage für die bedarfsgerecht aufzunehmenden Kredite zur Liquiditätssicherung („Kassenkredite“) erhält, bedarf es sowohl eines Beschlusses über das HSK wie über die Haushaltssatzung 2010. Die Beschlüsse müssen unverzüglich getroffen werden, damit sie der Finanzaufsicht als Grundlage insbesondere für die Genehmigung der benötigten Kredite vorgelegt werden können. Ohne diese Genehmigung ist die Stadt daran gehindert, neue Investitionen zu tätigen, selbst dort, wo eine Rechtspflicht für die Investitionen besteht (wie sie für die „U 3Betreuung“ benötigt werden). 2. Lösung Der Rat beschließt das HSK und die Haushaltssatzung (mit Haushaltsplan sowie Stellenplan). Der Entwurf des HSK, der Haushaltsplan- und der Stellenplan-Entwurf sind den Ratsmitgliedern und den Fraktionen zugegangen. Die in der Anlage beigefügte aktualisierte Fassung der Haushaltssatzung berücksichtigt die Veränderungen zum Investitionsprogramm, die in dem mit Schreiben des Kämmerers vom 01.03.2010 übersandten Veränderungsnachweis beschrieben sind. Der umfangreich auszugestaltende Prozess zur Haushaltssicherung soll mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung des Rates keineswegs beendet werden. Über konkrete Maßnahmen und ihre Evaluierung vor dem Hintergrund des zu erreichenden Ziels der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses berichten. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 ist in dem am 24.02.2010 erschienenen Amtsblatt gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) öffentlich bekanntgegeben worden. Zugleich ist darauf hingewiesen worden, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen im Rathaus, 5. Obergeschoss, Zimmer 518, zu jedermanns Einsicht ausliegt, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat verfügbar gehalten wird und zudem im Internet unter der Adresse http://www.wesseling.de/verwaltung/haushalt/haushaltsentwurf2010.php abrufbar ist. Die Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen, in der Einwohner und Abgabepflichtige beim Bürgermeister der Stadt Wesseling schriftlich oder zur Niederschrift gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen erheben können (§ 80 Absatz 3 Satz 2 GO NRW), wurde verlängert bis zum 23.03.2010. Auf die Fristverlängerung wird in dem Amtsblatt, das am 10.03.2010 erscheint, hingewiesen. 3. Alternativen können nicht vorgeschlagen werden. 4. Finanzielle Auswirkungen HSK und Haushaltssatzung führen, wie im kommunalen Haushaltsrecht gewollt, zur Selbstbindung des Rates und zur Bindung der Verwaltung in der Haushaltswirtschaft.