Daten
Kommune
Wesseling
Größe
82 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
45/2010 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr
2010
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Der Bürgermeister
Vorlagen-Nr.: 45/2010 1. Ergänzung
- Neufassung Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hadel
08.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussentwurf:
1. Das Haushaltssicherungskonzept wird gemäß dem der Vorlage 45/2010 beigefügten Entwurf
beschlossen.
2. Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen werden gemäß dem in der Vorlage 45/2010 vorgestellten
Entwurf unter Einbeziehung der Veränderungen zum Investitionsprogramm, die in dem mit Schreiben
des Kämmerers vom 01.03.2010 übersandten Veränderungsnachweis beschrieben sind, beschlossen.
3. Die mit Schreiben des Kämmerers vom 01.03.2010 vorgeschlagene neue Dringlichkeitsliste für
Investitionen zur Kategorie 3 (für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel bewilligt wurden oder
sicher ist, dass sie bewilligt werden) wird beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Verpflichtung der Stadt zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (HSK) wurde bereits in der
Sitzung des Rates vom 12.1.2010 eingehend beraten. Auf die zur Sitzung eingebrachte Vorlage 238/2009
und die Niederschrift (zu Pt. 5.1 der Tagesordnung) wird verwiesen.
Damit für den Prozess zur Haushaltssicherung sowie die Investitionstätigkeit der Stadt in diesem Jahr und in
den Folgejahren Klarheit über den Willen des Rates besteht und die Stadt eine Grundlage für die
bedarfsgerecht aufzunehmenden Kredite zur Liquiditätssicherung („Kassenkredite“) erhält, bedarf es sowohl
eines Beschlusses über das HSK wie über die Haushaltssatzung 2010. Die Beschlüsse müssen unverzüglich
getroffen werden, damit sie der Finanzaufsicht als Grundlage insbesondere für die Genehmigung der
benötigten Kredite vorgelegt werden können. Ohne diese Genehmigung ist die Stadt daran gehindert, neue
Investitionen zu tätigen, selbst dort, wo eine Rechtspflicht für die Investitionen besteht (wie sie für die „U 3Betreuung“ benötigt werden).
2. Lösung
Der Rat beschließt das HSK und die Haushaltssatzung (mit Haushaltsplan sowie Stellenplan). Der Entwurf
des HSK, der Haushaltsplan- und der Stellenplan-Entwurf sind den Ratsmitgliedern und den Fraktionen
zugegangen. Die in der Anlage beigefügte aktualisierte Fassung der Haushaltssatzung berücksichtigt die
Veränderungen zum Investitionsprogramm, die in dem mit Schreiben des Kämmerers vom 01.03.2010
übersandten Veränderungsnachweis beschrieben sind.
Der umfangreich auszugestaltende Prozess zur Haushaltssicherung soll mit der vorgeschlagenen
Beschlussfassung des Rates keineswegs beendet werden. Über konkrete Maßnahmen und ihre Evaluierung
vor dem Hintergrund des zu erreichenden Ziels der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs wird die
Verwaltung zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses berichten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 ist in dem am 24.02.2010
erschienenen Amtsblatt gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) öffentlich bekanntgegeben worden. Zugleich ist darauf hingewiesen worden, dass der Entwurf der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen im Rathaus, 5. Obergeschoss, Zimmer 518, zu jedermanns Einsicht
ausliegt, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat verfügbar gehalten wird und zudem im Internet
unter der Adresse http://www.wesseling.de/verwaltung/haushalt/haushaltsentwurf2010.php abrufbar ist.
Die Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen, in der
Einwohner und Abgabepflichtige beim Bürgermeister der Stadt Wesseling schriftlich oder zur Niederschrift
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen erheben können (§ 80 Absatz 3 Satz 2 GO NRW),
wurde verlängert bis zum 23.03.2010. Auf die Fristverlängerung wird in dem Amtsblatt, das am 10.03.2010
erscheint, hingewiesen.
3. Alternativen
können nicht vorgeschlagen werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
HSK und Haushaltssatzung führen, wie im kommunalen Haushaltsrecht gewollt, zur Selbstbindung des Rates
und zur Bindung der Verwaltung in der Haushaltswirtschaft.