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Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle - Dringlichkeitsenscheidung -)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
78 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
28.01.13, 18:30
Aktualisiert
28.01.13, 18:30
Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle
- Dringlichkeitsenscheidung -)

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Stadt Jülich Jülich, 28. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 28. Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Renovierung der Wohnungen über der Stadthalle - Dringlichkeitsenscheidung (Vorlagen-Nr.519/2012) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wie folgt: Im Haushalt 2012 werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25.000 € für die Renovierung der Wohnung über der Stadthalle bereitgestellt. Die Deckung erfolgt mit 15.000 € aus dem Sachkonto 57 573 002 01 5241010 (Betriebskosten Mehrzweckhallen) 3.000 € aus dem Sachkonto 57 573 001 01 5241010 (Betriebskosten Stadthalle) 7.000 € aus dem Sachkonto 57 573 006 01 5241010 (Betriebskosten Bürgerhalle Güsten)