Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
02.02.10, 17:53
Aktualisiert
02.02.10, 17:53
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP819/2010
Fachbereich 4 - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
02.02.2010
Betreff:
Freibad Bedburg: Sanierungsmaßnahmen
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Sitzungsvorlage WP 7-131/2009 wurde der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
15.09.2009 über den aktuellen Sachstand zur Sanierung des Freibades in Bedburg informiert.
Grundlage der Information war ein Bodengutachten des Herrn Dipl.-Ing. Vogt vom 12. Juni 2009.
Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das Freibad mittels einer temporären Korrektur der
Überlaufrinne mittels Aufsetzen eines neuen Beckenkopfes aus Edelstahl saniert werden soll. Mit
dieser Maßnahme sollte der Betrieb des Freibades, sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse
eintreten, für die nächsten 8-10 Jahre gesichert werden.
Verwaltungsseitig wurde noch in 2009 Kontakt mit der ausführenden Firma aufgenommen. Diese
teilte mit Mail vom 23.12.2009 (Anlage 1) mit, dass aus Kapazitätsgründen eine Ausführung nicht
mehr vor Beginn der Badesaison 2010 möglich ist.
Da die angefragte Firma seinerzeit das Becken eingebaut und vor Jahren bereits einmal eine
Korrektur der Überlaufrinne vorgenommen hat, findet sich keine andere Firma, die die nunmehr
erforderlichen Arbeiten ausführt.
Auch wenn eine Korrektur der Überlaufrinne erst nach Ende der Saison 2010 vorgenommen
werden kann, wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass der Betrieb des Freibades in
diesem Jahr durchgeführt werden kann.
Als Anlage 2 ist der Vorlage ein Bericht des TÜV SÜD über die Abnahme der großen Rutsche im
Freibad vom 12.05.2009 beigefügt. Die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Mängel wurden beseitigt.
Bezüglich des Punktes 3 bestehen erhebliche Bedenken, ob der TÜV SÜD in diesem Jahr die
Rutsche in dem Zustand abnehmen wird. Gespräche im Vorjahr mit der Lieferfirma haben
ergeben, dass es fraglich ist, die Oberflächen neu herzurichten. Aus diesem Grunde wurden für
die Haushaltsplanung 2010 die finanziellen Mittel (68.000,00 €) zur Anschaffung einer neuen
Rutsche angemeldet.
Gemäß § 82 Abs. 21 Nr. 1 GO darf die Gemeinde Aufwendungen entstehen lassen bzw.
Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung
notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die letztgenannte Fallgruppe erfasst notwendige
Aufgaben der Kommune, die nicht erstmalig wahrgenommen, sondern weitergeführt werden soll.
Unter den spezifisch haushaltsrechtlichen Begriff der "Weiterführung notwendiger Aufgaben" fällt
insbesondere die Fortführung der bestehenden Einrichtungen der Gemeinde (Quelle: Leitfaden
des Innenministers bezgl. der "Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung").
Den notwendigen Austausch der Rutsche trägt zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des
städtischen Freibades bei und wirkt wahrscheinlichen Ertragsausfällen entgegen. Die
Unaufschiebbarkeit des Austauschs begründet sich durch die Öffnung des Freibades zum
01.05.2010 und der voraussichtlich noch andauernden "haushaltslosen Zeit".
Die Entscheidung über die Fortführung des Freibades als bestehende Einrichtung der Stadt
Bedburg treffen die politischen Gremien.
Ein unter die Voraussetzungen des § 82 Abs. 1 GO fallender Beschluss über die Anschaffung
einer neuen Rutsche würde die Absicht eines mehrjährigen Betriebs (Fortführung) des Freibades
voraussetzen.
Diese Prämisse muss auch unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Entwicklungen im Bereich des
Schlosses Bedburg bzw. der auch im innerstädtischen Umgebungsbereich festgestellten
tektonischen Störungen reflektiert werden.
Beschlussvorlage WP8-19/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 25.01.2010
----------------------------------Naujock
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-19/2010
----------------------------------gesehen:
----------------------------------Brabender-Lipej
Allgemeine Vertreterin
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