Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Freibad Bedburg: Sanierungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
02.02.10, 17:53
Aktualisiert
02.02.10, 17:53
Beschlussvorlage (Freibad Bedburg: Sanierungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Freibad Bedburg: Sanierungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Freibad Bedburg: Sanierungsmaßnahmen)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP819/2010 Fachbereich 4 - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 02.02.2010 Betreff: Freibad Bedburg: Sanierungsmaßnahmen Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Sitzungsvorlage WP 7-131/2009 wurde der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 15.09.2009 über den aktuellen Sachstand zur Sanierung des Freibades in Bedburg informiert. Grundlage der Information war ein Bodengutachten des Herrn Dipl.-Ing. Vogt vom 12. Juni 2009. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass das Freibad mittels einer temporären Korrektur der Überlaufrinne mittels Aufsetzen eines neuen Beckenkopfes aus Edelstahl saniert werden soll. Mit dieser Maßnahme sollte der Betrieb des Freibades, sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten, für die nächsten 8-10 Jahre gesichert werden. Verwaltungsseitig wurde noch in 2009 Kontakt mit der ausführenden Firma aufgenommen. Diese teilte mit Mail vom 23.12.2009 (Anlage 1) mit, dass aus Kapazitätsgründen eine Ausführung nicht mehr vor Beginn der Badesaison 2010 möglich ist. Da die angefragte Firma seinerzeit das Becken eingebaut und vor Jahren bereits einmal eine Korrektur der Überlaufrinne vorgenommen hat, findet sich keine andere Firma, die die nunmehr erforderlichen Arbeiten ausführt. Auch wenn eine Korrektur der Überlaufrinne erst nach Ende der Saison 2010 vorgenommen werden kann, wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass der Betrieb des Freibades in diesem Jahr durchgeführt werden kann. Als Anlage 2 ist der Vorlage ein Bericht des TÜV SÜD über die Abnahme der großen Rutsche im Freibad vom 12.05.2009 beigefügt. Die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Mängel wurden beseitigt. Bezüglich des Punktes 3 bestehen erhebliche Bedenken, ob der TÜV SÜD in diesem Jahr die Rutsche in dem Zustand abnehmen wird. Gespräche im Vorjahr mit der Lieferfirma haben ergeben, dass es fraglich ist, die Oberflächen neu herzurichten. Aus diesem Grunde wurden für die Haushaltsplanung 2010 die finanziellen Mittel (68.000,00 €) zur Anschaffung einer neuen Rutsche angemeldet. Gemäß § 82 Abs. 21 Nr. 1 GO darf die Gemeinde Aufwendungen entstehen lassen bzw. Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die letztgenannte Fallgruppe erfasst notwendige Aufgaben der Kommune, die nicht erstmalig wahrgenommen, sondern weitergeführt werden soll. Unter den spezifisch haushaltsrechtlichen Begriff der "Weiterführung notwendiger Aufgaben" fällt insbesondere die Fortführung der bestehenden Einrichtungen der Gemeinde (Quelle: Leitfaden des Innenministers bezgl. der "Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung"). Den notwendigen Austausch der Rutsche trägt zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des städtischen Freibades bei und wirkt wahrscheinlichen Ertragsausfällen entgegen. Die Unaufschiebbarkeit des Austauschs begründet sich durch die Öffnung des Freibades zum 01.05.2010 und der voraussichtlich noch andauernden "haushaltslosen Zeit". Die Entscheidung über die Fortführung des Freibades als bestehende Einrichtung der Stadt Bedburg treffen die politischen Gremien. Ein unter die Voraussetzungen des § 82 Abs. 1 GO fallender Beschluss über die Anschaffung einer neuen Rutsche würde die Absicht eines mehrjährigen Betriebs (Fortführung) des Freibades voraussetzen. Diese Prämisse muss auch unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Entwicklungen im Bereich des Schlosses Bedburg bzw. der auch im innerstädtischen Umgebungsbereich festgestellten tektonischen Störungen reflektiert werden. Beschlussvorlage WP8-19/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 25.01.2010 ----------------------------------Naujock Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-19/2010 ----------------------------------gesehen: ----------------------------------Brabender-Lipej Allgemeine Vertreterin Seite 3