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Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
88 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
28.01.13, 18:30
Aktualisiert
28.01.13, 18:30
Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013) Beschlusstext (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 28. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 16. Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013 (Vorlagen-Nr.513/2012) Beschlussentwurf: Mehrheitlich dafür Der Bericht wird wie folgt zur Kenntnis genommen: Ursprünglich war vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2013 (in Form eines Doppelhaushaltes 2013/2014) in der Stadtratssitzung am 06.12.2012 einzubringen. Zum 01.10.2012 wurden die Bestimmungen des „Leitfaden zur Haushaltssicherung“ ersatzlos aufgehoben, die Regelungen für Kommunen im sogenannten Nothaushalt, also ohne genehmigungsfähigen Haushalt bzw. ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept, beinhalteten. Dieser Leitfaden zur Haushaltssicherung ermöglichte den Kommunen insbesondere im Bereich der sog. freiwilligen Aufgaben einen gewissen Handlungsspielraum. Über eine zu erstellende Prioritätenliste für die Investitionen wurden zudem Darlehensaufnahmen in gewissem Umfang ermöglicht. Wird nun künftig kein genehmigungsfähiger Haushalt bzw. ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept erstellt, ist die Haushaltsauführung ausschließlich auf der Grundlage des § 82 GO zu beurteilen. Nach Aussage der Kommunalaufsicht wird diese Vorschrift sehr restriktiv angewendet. § 82 regelt, dass Kommunen ohne rechtskräftigen Haushalt bzw. Haushaltssicherungskonzept nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten dürfen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Künftig müsste die Stadt Jülich also bei einem Großteil der Auszahlungen -unter Einschaltung der Aufsichtsbehörden- prüfen, ob diese Auszahlungen unter den o.g. Gesichtspunkten „rechtliche Verpflichtung“ oder „zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ überhaupt geleistet werden dürften. Besonders problematisch wären dabei natürlich die Ausgaben für die städtischen Einrichtungen des freiwilligen Bereiches (Museum, Bücherei, Musikschule), aber auch Ausgaben für die Bereiche Sport oder Bürgerhallen. Pauschale Zuschüsse an Vereine wird es dann nicht mehr geben. Daher muss es das Ziel sein, mit dem Haushalt 2013 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nur so kann die Handlungsfähigkeit der Stadt erhalten werden. Wesentliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes sind folgende Punkte: Zum einen muss im zehnten des auf das Haushaltsjahr folgende Jahr (für den Haushalt 2013 also in 2023) ein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Gleichzeitig darf in diesem Zeitraum das Eigenkapital nicht aufgebraucht sein. Für den Bereich der Investitionen wird nicht mehr wie bisher in „rentierliche“ (Kredite grundsätzlich zulässig) und „unrentierliche“ Investitionen (Kredite zulässig bis zur Höhe von 2/3 der jährlichen Tilgung = 1,2 Millionen €) unterschieden. Statt dessen gilt nun für die Summe aller Investitionen die Höhe der jährlichen Tilgung (für die Stadt Jülich sind das derzeit rund 1,8 Millionen €) als „Kreditdeckel“. In Anbetracht der Höhe des derzeitigen Fehlbetrages (im Haushalt 2012 rund 17,9 Millionen €) ist der geforderte Haushaltsausgleich bis 2023 nur mit größten Anstrengungen und enormen Steuererhöhungen zu schaffen. Auch die Einhaltung des Kreditdeckels ist wegen der anstehenden Investitionen (Großmaßnahme Sanierung Schulzentrum, Kanalsanierungsmaßnahmen, ...) äußerst problematisch. Unter diesen Bedingungen ist eine Einbringung des Haushaltes 2013 in der Ratssitzung am 06.12.2012 nicht möglich. Statt dessen wird vorgeschlagen, am 10. Januar 2013 anstelle der bisher vorgesehenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Sondersitzung des Rates zur Einbringung des Haushaltes einzuschieben. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2012 Seite 2